• 02.11.2026, 10:00:32
  • /
  • OTS0051

Städtebund zum Equal Pay Day: Lohntransparenz ist das Gebot der Stunde

Österreichweiter Equal Pay Day 2026 am 5. November: Frauen fehlen rechnerisch 57 Tage Einkommen – Städtebund fordert rasche Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie

Wien (OTS) - 

Der Equal Pay Day markiert jenen Tag im Jahr, ab dem Frauen theoretisch gratis arbeiten würden. Dieser Tag fällt heuer auf den 5. November. Das heißt, Frauen arbeiten 308 Tage bezahlt und 57 Tage unbezahlt. Frauen verdienen 2026 durchschnittlich 57.446 Euro brutto, Männer 67.988 Euro (verglichen werden Vollzeit beschäftigte Frauen und Männer).

Im Jahresvergleich zwischen 2026 und 2025 hat sich der Equal Pay Day um drei Tage nach hinten verschoben (2025: 2. November); in den vergangenen elf Jahren insgesamt um dreieinhalb Wochen. 2015 fiel der Equal Pay Day auf den 11. Oktober; um den Gender Pay Gap zu schließen, das heißt den Equal Pay Day auf Jahresende zu verschieben, fehlen noch gut acht Wochen.


Hanel-Torsch: „Lohnunterschiede beseitigen“; Städtebund-Weninger: „Kinder haben zwei Elternteile“

Städtebund-Frauenausschuss-Vorsitzende und Wiens Frauenstadträtin Elke Hanel-Torsch: „Der Equal Pay Day erinnert uns jedes Jahr daran, dass es in der Arbeitswelt immer noch einen gravierenden Einkommensunterschied zwischen Frau und Mann gibt. Es kann nicht sein, dass Frauen 2026 für ihre Arbeit weniger Lohn bekommen als Männer. Das dürfen wir nicht hinnehmen. Geschlecht, Familienstand oder Betreuungspflichten dürfen nicht darüber entscheiden, wieviel Gehalt eine Frau oder ein Mann bekommen. Frauen arbeiten überdurchschnittlich häufig in gesellschaftlich unverzichtbaren Berufen - aber in schlechter bezahlten Branchen -, arbeiten oft in Teilzeit, verrichten den Großteil der unbezahlten Care Arbeit und reduzieren wegen Betreuungspflichten oft ihre Erwerbsarbeit. Frauen brauchen daher die entsprechenden Rahmenbedingungen, damit sie ein freies, selbstbestimmtes Leben führen können.“ Ein höherer, gleicher Lohn würde laut Hanel-Torsch auch bedeuten, dass Frauen vor Altersarmut geschützt sind. Denn die langfristigen Folgen sind erheblich: Laut Statistik Austria lagen die durchschnittlichen Alterspensionen von Frauen um 40,3 Prozent unter jenen der Männer.

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Das Aufbrechen von Stereotypen ist auch für Kinder und Jugendliche wichtig; das hat für die nächste Generation eine Vorbildfunktion und steht für mehr Gerechtigkeit zwischen Frau und Mann. Das Aufbrechen muss allerdings schon früh beginnen, Kinder sollen sehen, dass sich ihre Väter an unbezahlter Arbeit nicht nur lapidar beteiligen, sondern wirklich in Karenz gehen und auch die jahrelange Teilzeit aufgrund von Betreuungspflichten nicht nur der Partnerin überlassen.“

Ein entscheidender Hebel für mehr Entgeltgerechtigkeit ist für Hanel-Torsch und Weninger Transparenz. Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten unter anderem zu transparenten Angaben über Einstiegsentgelte, zu geschlechtsneutralen Entgeltkriterien und zu Auskunftsrechten. Österreich hätte die Richtlinie bis zum 7. Juni 2026 umsetzen müssen. Eine vollständige Umsetzung steht bislang aus.

Das bedeutet jedoch nicht, dass öffentliche Arbeitgeber:innen bis dahin untätig bleiben können. Einzelne hinreichend klare und unbedingte Richtlinienbestimmungen können nach Ablauf der Umsetzungsfrist gegenüber staatlichen Arbeitgeber:innen – darunter Städten und Gemeinden – unmittelbar geltend gemacht werden. Welche konkreten Rechte und Pflichten schon jetzt greifen, ist jeweils anhand der betreffenden Bestimmung zu prüfen. Für private Arbeitgeber:innen besteht eine solche unmittelbare Wirkung der Richtlinie grundsätzlich nicht. Unabhängig davon gilt der Grundsatz des gleichen Entgelts für gleiche oder gleichwertige Arbeit nach Artikel 157 AEUV.

Mehrere Bundesländer haben für den öffentlichen Dienst bereits gesetzliche Schritte gesetzt: Wien veröffentlicht bereits seit vielen Jahren Berichte zur Einkommenstransparenz. Oberösterreich hat 2026 sein Gleichbehandlungsrecht um Entgelttransparenzregelungen ergänzt. Niederösterreich sieht unter anderem die Angabe des monatlichen Mindestentgelts bei Stellenausschreibungen vor und untersagt Fragen nach früheren Entgelten. Die Steiermark hat geschlechtsspezifische Einkommensberichte für Gemeinden ab 100 Bediensteten vorgesehen.

Hanel-Torsch betont: „Lohntransparenz schafft die Voraussetzungen, um ungerechtfertigte Unterschiede aufzudecken. Entscheidend ist, dass nicht nur gleiche, sondern auch gleichwertige Arbeit fair bezahlt wird. Gerade Städte und Gemeinden können hier als Arbeitgeber:innen vorangehen.“

Weninger ergänzt: „Der öffentliche Dienst muss bei transparenten und nachvollziehbaren Entgeltsystemen Vorbild sein. Digitale Personalverwaltung kann dabei helfen, Unterschiede systematisch zu erkennen und zu beseitigen.“ Der Österreichische Städtebund hat seine Mitgliedsgemeinden bereits mit einem Rechtsgutachten über den Handlungsbedarf infolge der versäumten Umsetzungsfrist der Entgelttransparenzrichtlinie informiert.

Regionale Einkommensunterschieden bleiben beträchtlich

Die Unterschiede der Einkommen von Frauen und Männern sind auch zwischen den Bundesländern deutlich: In Wien fällt der Equal Pay Day auf den 23. November. Damit fällt der Unterschied hier am geringsten aus. Der durchschnittliche Einkommensanteil ganzjährig vollzeitbeschäftigter Frauen beträgt 10,6 Prozent, Damit verrichten Frauen „nur“ 39 unbezahlte Tage. Im Burgenland fällt der Equal Pay Day mit 55 unbezahlten Tagen auf den 7. November. Aus Frauensicht am ungünstigsten ist die Situation in Vorarlberg (13. Oktober, 80 unbezahlte Tage) und Oberösterreich (23. Oktober, 70 unbezahlte Tage). In der Mitte liegen Tirol (26. Oktober, Einkommensnachteil -18,1 Prozent), Salzburg am 29. Oktober mit einem Einkommensnachteil von -17,3 Prozent und Steiermark mit -17,0 Einkommensnachteil am 30. Oktober. Nah beieinander liegen Kärnten (3. November) und Niederösterreich (4. November): In Niederösterreich bekommen ganzjährig Vollzeit beschäftigte Frauen jährlich um 11.124 Euro brutto weniger Einkommen als Männer; in Kärnten um 10.685 Euro brutto.

Quelle: Lohnsteuerstatistik 2024 (Stand Dezember 2025), Statistik Austria, Berechnung AK OÖ

Tabelle 1: Der Equal Pay Day 2025 aufgeschlüsselt nach Bundesländern und ihren Landeshauptstädten, gereiht nach der Wertung der Bundesländer

Wenn Landeshauptstädte und das jeweilige Bundesland miteinander verglichen werden, liegt die jeweilige Landeshauptstadt (weit) besser. Beste Landeshauptstadt ist mit dem 23. November Innsbruck, dicht gefolgt von Klagenfurt (22. November). Der landesweite Equal Pay Day liegt in Tirol am 26. Oktober beziehungsweise in Kärnten am 3. November. In Wien fällt der Equal Pay Day auf den 23. November, wobei hier die Werte auch stark auseinander liegen. In Wien-Brigittenau ist der Equal Pay Day am 18. Dezember; in Wien-Innere Stadt fällt er auf den 22. August.

  • Vorarlberg: 13. Oktober, Einkommensnachteil: -14.980 Euro
    Bregenz: 9. Oktober, Einkommensnachteil: -16.104 Euro
  • Oberösterreich: 23. Oktober, Einkommensnachteil: -12.900 Euro
    Linz: 10. November, Einkommensnachteil: -9.415 Euro
  • Tirol: 26. Oktober, Einkommensnachteil: -11.819 Euro
    Innsbruck: 23. November, Einkommensnachteil: -6.880 Euro
  • Salzburg: 29. Oktober, Einkommensnachteil: -11.554 Euro
    Stadt Salzburg: 12. November, Einkommensnachteil: -9.248 Euro
  • Steiermark: 30. Oktober, Einkommensnachteil: -11.349 Euro
    Graz: 13. November, Einkommensnachteil: -9.376 Euro
  • Kärnten: 3. November, Einkommensnachteil -10.685 Euro
    Klagenfurt: 22. November, Einkommensnachteil: -7.388 Euro
  • Niederösterreich: 4. November, Einkommensnachteil: -11.124 Euro
    St. Pölten: 17. November, Einkommensnachteil: -7.910 Euro
  • Österreich: 5. November, Einkommensnachteil: -10.542 Euro
  • Burgenland: 7. November, Einkommensnachteil: -10.273 Euro
    Eisenstadt: 29. Oktober, Einkommensnachteil: -13.268 Euro
  • Wien: 23. November, Einkommensnachteil: -7.339 Euro

Wien-Innere Stadt: 22. August, Einkommensnachteil: -50.471 Euro

Wien-Brigittenau: 18. Dezember, Einkommensnachteil: -2.197 Euro

Details zum Equal Pay Day

Basis des Equal Pay Days bilden jedes Jahr Daten der Statistik Austria (Lohnsteuerstatistik 2024 (Stand Dezember 2025)) anhand derer die Arbeiterkammer Oberösterreich den jeweiligen Equal Pay Day errechnet

Über den Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes

Der Frauenausschuss des Österreichischen Städtebundes, in dem kommunale Entscheidungsträgerinnen und städtische Frauenbeauftragte vertreten sind, trägt mit seinem regelmäßigen Austausch und gemeinsamen Aktionen wesentlich zur Stärkung der Frauen- und Gleichstellungsarbeit vor Ort bei.

Über den Österreichischen Städtebund

Der Österreichische Städtebund ist die in der Verfassung verankerte Interessenvertretung und eine starke Stimme für Städte und größere Gemeinden in Österreich. Aktuell sind es 266 Mitgliedsgemeinden. Zwei Drittel der Bevölkerung und 71 Prozent der Arbeitsplätze befinden sich in Städten und Stadtregionen. Mehr Informationen unter www.staedtebund.gv.at (Schluss)

Rückfragen & Kontakt

Elisabeth Hirt
Kommunikation Österreichischer Städtebund
Mobil: 0676/8118-89990
Email: [email protected]
Web: www.staedtebund.gv.at
Newsletter-Anmeldung: https://www.staedtebund.gv.at/newsletter/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel