- 31.10.2026, 10:26:02
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Einigung auf mehr Artenschutz bei UN-Biodiversitätskonferenz COP17 – Totschnig: Erfreulicher Erfolg für vielfältige Tier- und Pflanzenwelt
„Jerwan-Pfad“ einstimmig beschlossen; EU setzt weiterhin freien Zugang zu Gendatenbanken für Forschung durch
Am 31. Oktober 2026 ging in den Morgenstunden der armenischen Hauptstadt Jerewan die 17. Konferenz der Vertragsparteien zur Konvention über die biologische Vielfalt (COP 17) mit einer Einigung zu Ende. Für Österreich nahm Bundesminister Norbert Totschnig an der Konferenz teil. Seit dem Beschluss der globalen Biodiversitätsziele 2022 fand erstmal eine Überprüfung der Fortschritte statt. Totschnig und das österreichische Verhandlungsteam unterstützten auf Ersuchen der irischen EU- Ratspräsidentschaft gemeinsam mit Finnland und Belgien die Verhandlungen im Namen der EU rund um das Thema „Digitale Sequenzinformationen“ (DSI). Dabei handelt es sich um den Umgang mit genetischen „Bauplänen“ von Lebewesen in digitaler Form, die in Datenbanken gespeichert sind. Forschende und Unternehmen müssen heute oft keine Pflanze, kein Tier und keine Mikrobe mehr physisch aus einem Land holen. Es reicht, die Sequenz aus einer öffentlichen Online-Datenbank herunterzuladen.
Landwirtschafts- und Umweltminister Totschnig begrüßt den erfolgreichen Abschluss der Konferenz: „Die Einigung ist ein erfreulicher Erfolg für den Schutz der weltweiten, vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt. Biodiversität ist die Grundlage für zentrale Lebens- und Wirtschaftsbereiche wie etwa für die landwirtschaftliche Produktion, Forstwirtschaft, die Pharmazie und viele andere Branchen. Ich freue mich, dass wir als Österreich in den Verhandlungen einen Beitrag zur Einigung leisten konnten.“
Jerewan Pfad beschlossen
Die Konferenz ging mit dem einstimmigen Beschluss des sogenannten „Jerewan-Pfads“ zu Ende. Darin erkennen die Vertragsparteien die Fortschritte zur Umsetzung der globalen Biodiversitätsziele an und zeigen konkrete Handlungsfelder auf, um die Artenvielfalt auf Basis der Halbzeitbilanz bis zum Jahr 2030 weiter zu stärken. Es gibt ein klares Bekenntnis, dass die Umsetzung der Maßnahmen verstärkt werden muss. Damit sollen jene Ziele erreicht werden, auf die sich die Vertragsparteien im Jahr 2022 geeinigt haben,eispielsweise die Verpflichtung, bis 2030 mindestens 30 Prozent der Land- und Meeresgebiete als Schutzgebiete auszuweisen.
Außerdem wird angeregt, dass neben den entwickelten Ländern, auch andere Vertragsparteien, die dazu in der Lage sind, ihre finanzielle Unterstützung zur Umsetzung der globalen Ziele erhöhen.
Die Datenerhebung (Monitoring) und Wissensverwaltung sollen ausgebaut werden, um die Datendefizite zu schließen und wissenschaftlich fundierte Entscheidungen zu ermöglichen. Das soll auch dazu beitragen die Indikatoren praktisch nutzbar zu machen. Zur verstärkten Umsetzung ist auch die Involvierung aller Sektoren und aller Akteure notwendig. Der „Jerewan-Pfad“ fordert einen gesamtstaatlichen Ansatz und eine gemeinsame Kraftanstrengung zur Erreichung der 2030 Ziele.
Totschnig gratuliert dem armenischen Vorsitz, geleitet von Umweltminister Hambardzum Matevosyan, zum erfolgreichen Ergebnis: „Die ausgezeichnete Vorsitzführung, diplomatisches Geschick des gesamten armenischen Teams und die große Gastfreundschaft haben zu diesem wichtigen Erfolg des globalen Umweltschutzes und Multilateralismus beigetragen.“
Erfolg für das österreichische Verhandlungsteam
Bei dem von Österreich mitverhandelten Themenbereich DSI haben sich die Mitgliedstaaten darauf geeinigt, den Mechanismus rund um die Nutzung und Vergütung digitaler Sequenzinformationen im Rahmen einer zeitlich befristeten Testphase operativ umzusetzen. Konkret sollen Rechtssicherheit und attraktive Anreize dazu führen, dass Unternehmen in den 2022 eingerichteten Cali-Fonds, einen internationalen Biodiversitätsfonds, einzahlen. In der Einigung ist festgehalten worden, dass Beitragszahlungen in den Fonds ausschließlich freiwillig erfolgen. Außerdem konnte man sich auf eine Formel einigen, nach der die Mittel zur Stärkung der Biodiversität ausgeschüttet werden sollen. So soll u.a. die Hälfte der Mittel an Staaten und die anderen 50 % direkt an Indigene ausgeschüttet werden.
Darüber hinaus wurde vereinbart, dass Forscherinnen und Forscher bzw. Forschungsinstitute weiterhin kostenlosen Zugang zu jenen Datenbanken haben, in denen die genetischen Informationen gespeichert sind. Damit ist es gelungen, zwei zentrale Anliegen der Europäischen Union in der Vereinbarung zu verankern.
Österreich kann viele Erfolge im heimischen Biodiversitätsschutz vorweisen: 29,6 % und damit fast 30 % sind geschützte Flächen, 250.000 ha sind Naturschutz- und Biodiversitätsflächen in der Landwirtschaft und mit 27 % Anteil Bio-Landwirtschaft ist Österreich EU-weit führend. Zudem hat Österreich mit dem Biodiversitätsfonds ein Finanzierungsinstrument eingerichtet, mit dem die österreichische Biodiversitätsstrategie umgesetzt wird. Zu den Rot-weiß-roten Erfolgen zählen darüber hinaus zahlreiche Artenschutzprojekte, wie zum Beispiel für Großtrappe, Seeadler, Bartgeier, Smaragdeidechse und Wildkatze.
„Biodiversität ist ein Schatz der Natur und gleichzeitig eine Quelle für Wertschöpfung. Wie wollen Artenvielfalt schützen und nachhaltig nutzen. Der Erhalt unserer vielfältigen Tier- und Pflanzenwelt ist eine zentrale Aufgabe für alle Länder. Wir sind es den kommenden Generationen schuldig, uns anzustrengen, Erfolgswege fortzusetzen und dort, wo es notwendig ist, noch besser zu werden“, so Totschnig.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
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E-Mail: [email protected]
Website: https://www.bmluk.gv.at/
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