- 29.10.2026, 15:25:03
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Hattmannsdorfer/Zehetner: Billigstromgesetz zeigt Wirkung - Bundesregierung setzt Reformkurs für leistbare Energie fort
Stromnetzentgelte für Haushalte sollen 2027 im Österreichschnitt um 3,6 bzw. 5,7 % sinken – nach Kostenanstieg 2025 und Stabilisierung 2026 zeichnet sich ein Minus ab
Nach den Netzkostensteigerungen der vergangenen Jahre zeigt die Entwicklung bei Strom erstmals wieder nach unten. 2025 waren die Netzentgelte um mehr als 20 Prozent gestiegen. Durch die gezielte Nutzung von Mitteln aus dem Regulierungskonto konnte der Anstieg 2026 auf rund ein Prozent gedämpft werden. Für 2027 zeichnet sich nun erstmals wieder ein Rückgang ab. Nach den vorliegenden Berechnungen der E-Control sollen die Netznutzungs- und Netzverlustentgelte für Haushalte im österreichischen Durchschnitt um rund 3,6 Prozent sinken. Das entspricht einer Entlastung von rund 15 Euro pro Haushalt und Jahr. Mit der neuen Tarifstruktur ist für durchschnittliche Haushalte sogar eine Senkung um 5,7 Prozent beziehungsweise rund 24 Euro jährlich vorgesehen. Der entsprechende Verordnungsentwurf wurde nun in Begutachtung geschickt.
Die Bundesregierung hat mit dem Billigstromgesetz eine Netzkostenbremse verankert, die Abschreibungsdauern von Netzkomponenten verlängert und die gesetzlichen Voraussetzungen für eine effizientere Nutzung der Stromnetze geschaffen. Für die Jahre 2027 bis 2029 stehen ca. 450 Millionen Euro zur Dämpfung der Netzkosten zur Verfügung. Ziel ist es, die Belastung für Haushalte und Betriebe zu begrenzen und die Wettbewerbsfähigkeit des Wirtschaftsstandorts zu stärken. Die konkreten Netzentgelte und Nutzung der Rücklagen werden jährlich von der unabhängigen E-Control festgelegt.
Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer betont: „Mit unserer Strommarktreform verfolgen wir ein klares Ziel: Neue Stromleitungen dort schneller bauen, wo wir sie brauchen, und bestehende besser nutzen, um unnötige Kosten zu vermeiden. Dass die Netzentgelte 2027 erstmals wieder sinken sollen, ist ein positives Signal für unseren Reformkurs und eine gute Nachricht für Haushalte, Betriebe und unseren Wirtschaftsstandort.“
Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner: „Leistbarer Strom braucht auch leistbare Netze. Wir haben mit dem Billigstromgesetz die Weichen gestellt, um die Netzkosten endlich wieder in die richtige Richtung zu bringen. Jetzt zeigt sich erstmals ein Minus. Das ist ein wichtiges Signal, aber wir sind noch lange nicht am Ziel. Wir müssen jeden Euro sinnvoll einsetzen, bestehende Infrastruktur besser nutzen und unnötige Belastungen vermeiden. Unser Ziel ist klar: Die Stromrechnung soll für die Menschen leistbar bleiben.“
Regionale Unterschiede und steigende Gasnetzentgelte bleiben Herausforderung
Die vorliegenden Berechnungen zeigen allerdings auch, dass sich die Netzentgelte regional unterschiedlich entwickeln. Während die Stromnetzentgelte in vielen Netzgebieten sinken sollen, kommt es in einzelnen Regionen weiterhin zu Steigerungen.
Im Gasbereich zeichnet sich für Haushalte österreichweit ein durchschnittlicher Anstieg der Netzentgelte um rund sieben Prozent ab. Ausschlaggebend sind insbesondere sinkende Gasabsatzmengen und rückläufige Transitmengen. Da ein großer Teil der Infrastrukturkosten unabhängig von der transportierten Gasmenge anfällt, verteilen sich diese auf einen immer geringeren Verbrauch. Die Bundesregierung arbeitet deshalb an einer Novelle des Gaswirtschaftsgesetzes (GWG), die einerseits den rechtlichen Rahmen für eine zukünftige Wasserstoffwirtschaft schaffen und andererseits eine vorausschauende Weiterentwicklung der Gasinfrastruktur ermöglichen soll. Dazu gehören auch Stilllegungspläne für jene Teile der Gasverteilernetze, die aufgrund dauerhaft rückläufiger Nachfrage langfristig nicht mehr benötigt werden. Künftig soll frühzeitig geklärt werden, welche Leitungen weiterhin gebraucht, für Wasserstoff umgewidmet oder unter Wahrung der Versorgungssicherheit geordnet stillgelegt werden können. So sollen unnötige Infrastrukturkosten vermieden und die Belastungen für die verbleibenden Netzkundinnen und Netzkunden langfristig begrenzt werden.
Reformkurs wird fortgesetzt: Netzkosten dauerhaft dämpfen
Neben der unmittelbaren Kostendämpfung setzt das Billigstromgesetz auf eine grundlegende Modernisierung der Stromnetznutzung. Erst diese Woche hat die unabhängige E-Control auf Basis des Billigstromgesetzes die neue Systemnutzungsentgelte-Grundsatzverordnung präsentiert. Damit wird die Grundlage geschaffen, vorhandene Leitungen und Transformatoren besser auszulasten, den Netzausbau effizienter zu gestalten und die Netzkosten langfristig zu begrenzen.
Gleichzeitig bekommen Haushalte und Betriebe künftig mehr Möglichkeiten, ihre Netzrechnung selbst zu beeinflussen. Wer sein Elektroauto intelligent lädt, Stromverbrauch in günstigere Zeitfenster verschiebt oder hohe gleichzeitige Verbrauchsspitzen vermeidet, kann von niedrigeren Netzentgelten profitieren. Die Umstellung erfolgt schrittweise, damit sich Verbraucherinnen und Verbraucher auf die neuen Möglichkeiten einstellen können.
Zehetner erklärt: „Wir können nicht immer nur neue Leitungen bauen, wir müssen zuerst mehr aus der Infrastruktur herausholen, die wir bereits haben. Genau dafür haben wir mit dem Billigstromgesetz die Grundlage geschaffen. Und wir sorgen dafür, dass sich intelligentes Verhalten künftig auch finanziell auszahlen kann. Wer das Netz entlastet, soll bei seiner Netzrechnung sparen können. So machen wir unser Stromsystem effizienter und halten die Kosten für alle langfristig im Griff.“
Parallel dazu arbeitet die Bundesregierung im Rahmen der Reformpartnerschaft Energie an weiteren strukturellen Verbesserungen. Netzplanung und Netzausbau sollen noch verbindlicher abgestimmt, zusätzliche Einsparungspotenziale durch Digitalisierung, Benchmarking und eine stärkere Zusammenarbeit der Netzbetreiber gehoben werden.
Die nun vorliegenden Tarifberechnungen sind vorläufig und Bestandteil des Begutachtungsverfahrens. Die endgültigen Netzentgelte für 2027 werden von der unabhängigen E-Control im Anschluss an die Begutachtung festgelegt.
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