- 28.10.2026, 08:58:32
- /
- OTS0011
Stadt Wien: Neuausschreibung der Leih-E-Scooter-Konzessionen
Ende des E-Scooter-Chaos: Strenge Vorgaben, Kontrollen und Strafen an Betreiber wirken
Um Wiens Gehsteige von Stolperfallen durch herumliegende Miet-E-Scooter zu befreien und das ärgerliche Chaos zu beenden, hat die Stadt Wien das Miet-E-Scooter System mit Sommer 2023 auf ganz neue Beine gestellt. So wurden strengere Regeln für das Abstellen von Miet-E-Scootern erlassen, das Abstellen am Gehsteig verboten, 400 gekennzeichnete Abstellflächen in ganz Wien geschaffen. Bis 2023 gab es unbeschränkten Zugang der E-Scooter-Anbieter und entsprechenden Wildwuchs: Mit der Neuregelung wurde die Anzahl der Anbieter als auch der E-Scooter – von 9.000 auf rund 4.200 drastisch reduziert. Es folgten strenge Kontrollen und Strafen an die E-Scooter-Betreiber bei Nicht-Einhaltung der Regeln – mit Erfolg!
Insgesamt wurden seit Juni 2023 rund 54.000 Verwaltungsstrafen gegen die Betreiber verhängt. Waren es nach Inkrafttreten der gesetzlichen Grundlage im Sommer 2023 pro Monat zwischen 2.500 und 7.200 entsprechende Verwaltungsstrafen gegen die E-Scooter-Betreiber, so sind es 2026 nur noch durchschnittlich 120 pro Monat. Im September 2026 wurden 124 Beanstandungen verzeichnet. Die Strafen wegen nicht ordnungsgemäßen Abstellens der Gefährte gingen damit gegenüber dem zweiten Halbjahr 2023 um fast 97 Prozent zurück.
„Mein Ziel war es, das völlig inakzeptable E-Scooter-Chaos in unserer Stadt zu beenden. Niemand will herumliegende E-Scooter, die zudem auch gefährliche Stolperfallen sind. Unsere vielen und strengen Maßnahmen wirken, danke an alle Beteiligten – von der Parkraumüberwachung, der Mobilitätsagentur, der MA 65 über die Gruppe Sofortmaßnahmen bis zur Abschleppgruppe der MA 48. Wien hat mit den strengen Vorgaben ein Modell geschaffen, das international als Best-Practice-Beispiel gilt, “ so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima. Da die bestehenden Konzessionen Mitte 2027 enden, schreibt die Stadt Wien das E-Scooter-Sharing neu aus. In einem europaweiten Vergabeverfahren erhalten jene Bewerber*innen den Zuschlag, die die besten Gesamtkonzepte vorlegen.
Miet-E-Scooter bewerben sich für mindestens 3 Jahre
Künftig sind in Wien, wie aktuell, höchstens zwei E-Scooter-Sharing-Anbieter zugelassen. Die Konzessionen werden für drei Jahre vergeben und können zweimal um jeweils ein Jahr verlängert werden. Vertragsstrafen sichern die Einhaltung der Pflichten ab. Bei besonders schwerwiegenden Verstößen ist zudem eine sofortige Vertragsauflösung möglich.
Weniger E-Scooter, weniger Nutzungskonflikte, hohe Auslastung
Die Zahl der E-Scooter bleibt auf rund 4.200 Fahrzeuge begrenzt. Die Erfahrungen der vergangenen Jahre zeigen, dass sich diese Obergrenze in Wien bewährt und ein erneutes Auftreten der bisherigen Probleme verhindert.
So bleibt das Angebot weiterhin attraktiv, ohne den öffentlichen Raum erneut durch ein Überangebot zu belasten. Zudem erleichtert die Begrenzung die Kontrollen und die eindeutige Zuordnung von Verstößen.
An Verkehrsknotenpunkten und anderen Hotspots sorgen verpflichtende Abstellflächen, Sperrzonen und verstärkte Kontrollen für mehr Ordnung. Zugleich soll das Angebot in weniger zentralen Gebieten, etwa an Öffi-Endhaltestellen, gezielt ausgebaut werden.
Strenge Abstellregeln für E-Scooter
Das Abstellen von E-Scootern auf Gehsteigen bleibt strikt verboten. Die Konzessionär*innen müssen verstärkte Vor-Ort-Kontrollen und eigene Ordnungsdienste vorsehen. Sie sind für die ordnungsgemäße Nutzung, Abstellung und Wartung ihrer Fahrzeuge verantwortlich.
400 E-Scooter Abstellflächen für Wien
Die Stadt Wien hat in den vergangenen Jahren rund 400 Abstellflächen für E-Scooter eingerichtet. Diese sind vorrangig zu nutzen: Endet eine Fahrt in einem Umkreis von rund 100 Metern um eine solche Fläche, muss der E-Scooter dort abgestellt werden. Die Nutzung von Radabstellanlagen durch die Ausbringung von Miet-E-Scootern wird dagegen künftig stark eingeschränkt. Technische Maßnahmen und Schwerpunktkontrollen sollen die Einhaltung der Vorgaben sichern.
Mehr Sicherheit
Im Auswahlverfahren gelten hohe Anforderungen an die Fahrzeuge: Die E-Scooter müssen dem neuesten Stand der Technik entsprechen und hohe Verkehrssicherheitsstandards erfüllen. Dazu zählen Maßnahmen gegen das Fahren zu zweit und das regelwidrige Fahren auf Gehsteigen. Technische Lösungen sollen eine sichere und regelkonforme Nutzung fördern.
Entscheidend sind die besten Gesamtkonzepte
Bei der Vergabe zählen vor allem Konzepte, die nachweislich eine geordnete und sichere Nutzung fördern. Bewertet werden unter anderem:
- effektive Kontroll- und Sanktionssysteme,
- technische Sperren gegen regelwidriges Abstellen,
- wirksame Vorkehrungen gegen das Fahren zu zweit,
- Maßnahmen gegen regelwidriges Fahren auf Gehsteigen,
- schnelle Entfernung falsch abgestellter Fahrzeuge,
- verstärkte Kontrollen durch Ordner*innendienste,
- hohe technische Sicherheitsstandards,
- eine möglichst geringe Beanspruchung von Radabstellanlagen,
- nachhaltige Lösungen,
- ein Mehrwert für den Wirtschaftsstandort Wien sowie
- attraktive Angebote für die „letzte Meile“.
Die Erfahrungen seit 2023 belegen die Wirkung konsequenter Kontrollen. Die Neuausschreibung überführt diese Erkenntnisse in verbindliche Vorgaben für die nächste Laufzeit: weniger Anbieter, eine begrenzte Fahrzeugzahl, hohe Sicherheitsstandards und klare Verantwortlichkeiten.
Das umfassende und wirksame Maßnahmenpaket der Stadt Wien aus 2023 umfasst unter anderem:
- Kein Parken am Gehsteig: Es müssen die fixen E-Scooter-Abstellflächen genutzt, die E-Scooter platzsparend in der Parkspur abgestellt werden oder Radabstellanlagen genutzt werden.
- E-Scooter-Höchstzahlen und Verteilung im Stadtgebiet: Festlegung verträglicher Höchstzahlen und verpflichtende Verteilung im ganzen Stadtgebiet sorgen für ein geregeltes Angebot.
- Die Zahl der Miet-E-Scooter wurde von rund 9.000 und neun Anbietern im Jahr 2019 auf etwa 4.200 E-Scooter durch mittlerweile zwei Anbieter reduziert.
- Vor-Ort-Kontrollen:
- Betreiber müssen mit eigenen „Ordnungsdiensten“ für sachgemäß abgestellte E-Scooter sorgen.
- Die MitarbeiterInnen der Parkraumüberwachung kontrollieren die Einhaltung der Regeln vor Ort.
- Unverzügliche - nach spätestens 15 Minuten - Beseitigung falsch abgestellter E-Scooter – sonst drohen den Betreibern Strafen. Pro falsch abgestelltem E-Scooter wird eine Verwaltungsstrafe von 50Ꞓ ausgesprochen.
- Fixe Abstellflächen: Seit 2024 stehen 400 E-Scooter-Abstellflächen zur Verfügung, die in einem Umkreis von 100m verpflichtend genutzt werden müssen.
- Digitales Dashboard zur Kontrolle der Höchstzahlen und der Verteilung im Stadtgebiet.
- Sperrzonen: Bestimmte sensible Bereiche wie rund um Krankenhausanstalten, Marktgebiete, Gemeindebauten sind für E-Scooter gesperrt – das Einfahren ist technisch unmöglich. Darüber hinaus wurden viele Abstellverbotszonen umgesetzt, um störendes Abstellen in sensiblen Bereichen, wie bspw. rund um viel frequentiere Sehenswürdigkeiten oder in Grünflächen und Grünanlagen möglichst zu verhindern.
- Langsam-Fahr-Zonen: In Begegnungszonen, Wohnstraßen, Fußgängerzonen, in denen das Fahrrad- und E-Scooter-Fahren erlaubt ist und anderen definierten Gebieten wird das Tempo automatisch gedrosselt. Miet-E-Scooter können, anders als private Geräte, generell nie schneller als 25 km/h fahren.
- Kennzeichenpflicht: Jeder Miet-E-Scooter muss mit einem Nummernschild ausgestattet sein und ist somit eindeutig identifizierbar. Verbesserte Erkennbarkeit der Meldemöglichkeiten störend abgestellter E-Scooter auf jedem Fahrzeug.
- Bessere technische Ausstattung: Miet-E-Scooter müssen u.a. zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsvorrichtungen, Blinker, akustische Warnzeichen und passende Ständer aufweisen. Diese Anforderungen gehen über jene der StVO hinaus.
rk-Fotoservice: https://presse.wien.gv.at/
Rückfragen & Kontakt
Mediensprecherin StRin Ulli Sima
Anita Voraberger
Telefon: +43 1 4000 81353, 0664/1658655
E-Mail: [email protected]
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRK






