- 23.10.2026, 10:16:32
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Rechnungshofbericht zum Aufbauplan 2032+: Bundesheer arbeitet an Personal, Infrastruktur und Einsatzbereitschaft
Der Rechnungshof hat die Rahmenbedingungen für die Umsetzung des Aufbauplans ÖBH2032+ geprüft und Empfehlungen zur Weiterentwicklung der strategischen Planung, zur Personalgewinnung sowie zum Ausbau der Infrastruktur und Instandsetzungskapazitäten ausgesprochen. Die Prüfung umfasste im Wesentlichen die Jahre 2020 bis 2025. Im Mittelpunkt standen die strategischen Planungen, die personelle Ausstattung sowie die Lager- und Instandsetzungskapazitäten des Bundesheeres. Der Bericht macht deutlich, dass die Umsetzung des Aufbauplans nicht allein von der Beschaffung moderner Systeme abhängt. Ebenso entscheidend sind ausreichend qualifiziertes Personal, geeignete Infrastruktur und die Fähigkeit, Gerät langfristig instand zu halten.
Die Gewinnung und Bindung qualifizierter Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bleibt eine zentrale Herausforderung. Insbesondere im technischen und handwerklichen Bereich steht das Bundesheer im Wettbewerb mit der Privatwirtschaft. Der Rechnungshof empfiehlt daher, die Maßnahmen zur Personalgewinnung und -bindung weiter voranzutreiben. Das Verteidigungsressort hat bereits verschiedene Maßnahmen zur Attraktivierung des Dienstes und zur Personalgewinnung umgesetzt. Dazu zählen unter anderem Verbesserungen bei der Personalbetreuung, Maßnahmen zur Rekrutierung sowie die Förderung der Lehrlingsausbildung. Gleichzeitig erfordern der steigende Personalbedarf und die absehbaren Pensionierungen weitere Anstrengungen. Mit der Einführung neuer Waffensysteme steigen auch die Anforderungen an Wartung, Reparatur und Ersatzteilversorgung. Der Rechnungshof sieht insbesondere bei den internen Instandsetzungskapazitäten und der verfügbaren Lagerinfrastruktur weiteren Handlungsbedarf. Das Bundesheer verfolgt daher den Ausbau seiner logistischen Infrastruktur. Dazu zählen unter anderem die geplante Erweiterung von Lagerkapazitäten sowie der Aufbau zusätzlicher Werkstätten. Die Verfügbarkeit geeigneter Infrastruktur ist eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass neu beschaffte Systeme entsprechend genutzt, gewartet und instandgehalten werden können.
Der Rechnungshof empfiehlt außerdem, die Entwicklung der geplanten Investitionskosten transparent in den Landesverteidigungsberichten darzustellen und finanzielle Veränderungen in der strategischen Planung zu berücksichtigen. Der Aufbauplan ÖBH2032+ muss laufend an die verfügbaren budgetären und personellen Ressourcen angepasst werden. Dabei gilt es, die Entwicklung der Fähigkeiten des Bundesheeres, die erforderlichen Infrastrukturmaßnahmen und die langfristige Sicherstellung der Einsatzbereitschaft gemeinsam zu betrachten. Die Feststellungen des Rechnungshofes unterstreichen, dass die Modernisierung des Bundesheeres eine langfristige Aufgabe ist. Neben der Beschaffung moderner Ausrüstung müssen auch die organisatorischen, personellen und infrastrukturellen Voraussetzungen geschaffen werden, um die neuen Fähigkeiten dauerhaft verfügbar zu halten.
Der Generalsekretär des Verteidigungsministeriums Dr. Arnold Kammel sieht den Bericht als Bekräftigung: „Der Rechnungshof bestätigt unseren Kurs und das dringend notwendige Ziel, das Verteidigungsbudget bis zum Jahr 2032 auf zwei Prozent des Bruttoinlandsprodukts anzuheben. Wir haben im Landesverteidigungsausschuss immer wieder deutlich gemacht, wie wichtig ausreichende budgetäre und personelle Ressourcen für ein zukunftsfähiges Bundesheer sind. Gerade beim personellen Aufwuchs setzen wir bereits jetzt wichtige Maßnahmen. Mit der Wehrdienstreform wollen wir sicherstellen, dass unsere Verteidigungsfähigkeit nicht nur durch modernstes Gerät, sondern auch durch ausreichend gut ausgebildetes Personal gestärkt wird. Ein modern ausgestattetes Bundesheer mit bestens ausgebildeten Soldatinnen und Soldaten sowie den erforderlichen Fähigkeiten ist in der Lage, auf neue Bedrohungen angemessen zu reagieren und unser Land wirksam zu schützen.“
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