• 22.10.2026, 10:11:32
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WKO fordert Ausnahme für kleine Betriebe von Verpackungsbürokratie

Eine Initiative der Sparte Gewerbe und Handwerk

Graz (OTS) - 

Betriebe mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz sollen von der neuen Verpackungsverordnung generell ausgenommen werden – das fordert die Sparte Gewerbe und Handwerk der WKO Steiermark. Es brauche mehr Eigenverantwortung statt unverhältnismäßiger Verwaltung.

Ein paar Pakete verschicken, dafür mehrere nationale Verfahren abwickeln: Für kleine steirische Kunsthandwerksbetriebe kann der Verkauf ins europäische Ausland zum bürokratischen Hindernislauf werden. Sie fertigen Einzelstücke und Kleinserien, betreuen ihre Kunden und erledigen den Versand selbst. Eine Rechtsabteilung haben sie nicht. Dennoch treffen sie Verpackungspflichten, deren Aufwand kaum zu ihren geringen Versandmengen passt. Die EU-Verpackungsverordnung, kurz PPWR, ist seit 12. August 2026 grundsätzlich anzuwenden; einzelne Anforderungen werden schrittweise wirksam. Sie umfasst unter anderem Vorgaben für Dokumentation, Kennzeichnung und Rück-verfolgbarkeit. Beim grenzüberschreitenden Versand können zusätzlich Registrierungs-, Melde- und weitere Verpflichtungen im Bestimmungsland anfallen. Welche Pflichten konkret greifen, hängt vom Vertriebsmodell, der Rolle des Unternehmens und den jeweiligen Vorgaben ab. Für kleine Anbieter eine reale Belastung, denn jede zusätzliche Verwaltungsstunde fehlt in der Werkstatt.

Damit droht Bürokratie genau das zu unterlaufen, was Europa ermöglichen soll: den freien Warenverkehr. „Übersteigen Gebühren und Verwaltungsaufwand den Ertrag aus einem Auslandsmarkt, lohnt sich die Lieferung nicht mehr. Dafür braucht es kein Verkaufsverbot. Es reicht, den Verkauf unwirtschaftlich zu machen“, kritisiert Rupert Hofer, Landesinnungsmeister der Kunsthandwerke in der WKO Steiermark. Ein Binnenmarkt mit 27 Mitgliedstaaten verliere für kleine Unternehmen seinen Wert, wenn sie sich den Zugang erst durch mehrere nationale Verwaltungssysteme erarbeiten müssen. Gerade bei wenigen Bestellungen fallen fixe Kosten besonders schwer ins Gewicht. Aus diesem Grund fordert Hofer gemeinsam mit der Sparte Gewerbe und Handwerk eine Ausnahmeregelung für Kleinstunternehmen gemäß der europäischen Definition, also mit weniger als zwei Millionen Euro Jahresumsatz – für sie sollen Bagatellgrenzen und vereinfachte Pflichten für geringe Verpackungsmengen gelten. „Unsere Betriebe sollen Handwerk leisten, nicht Bürokratie finanzieren. Wenn die Verwaltung der Verpackung den Ertrag einer Bestellung auffrisst, läuft etwas grundlegend falsch. Ein kleiner Betrieb ist schließlich kein Versandkonzern“, so Hofer. Diesen fehle nicht der Wille zur Verantwortung, sondern schlichtweg die Zeit für immer neue Verwaltungsaufgaben. Hofer: „Wir brauchen mehr Eigenverantwortung und weniger Bürokratie. Wer Verpackung spart, schont Ressourcen. Wer zusätzliche Formulare ausfüllt, hat damit noch kein Gramm Abfall vermieden. Umweltschutz muss sich an seiner Wirkung messen lassen – nicht an der Zahl der Nachweise.“

Weniger Verpackungsabfälle, besseres Recycling und ein sparsamer Umgang mit Ressourcen sind wichtige Ziele. Sie rechtfertigen aber nicht jeden Verwaltungsaufwand. Viele steirische Kunsthandwerksbetriebe produzieren regional, vermeiden unnötige Verpackungen und setzen auf wiederverwendbare oder umweltfreundliche Materialien. Solche betriebliche Verantwortung verdient praktikable Rahmenbedingungen statt zusätzlicher Verwaltungshürden. „Eine Kleinstunternehmerregelung könnte hier wirksam entlasten. Ergänzend wären Bagatellgrenzen anhand der tatsächlichen Verpackungsmengen denkbar. Kleine Mengen sollten auch kleine Pflichten bedeuten – sonst wird aus Umweltverantwortung eine Belastung, die vor allem jene trifft, die ohnehin alles selbst erledigen“, so Hofer.

Für den EU-weiten Versand wäre zudem eine zentrale europäische Anlaufstelle denkbar, die Registrierung, Meldung und Abwicklung bündelt. Bis dahin käme die Prüfung eines kostengünstigen gemeinsamen Abwicklungsservices mit geeigneten Partnern in Betracht. Johann Reisenhofer, Obmann der Sparte Gewerbe und Handwerk in der Wirtschaftskammer Steiermark, unterstützt den Vorstoß: „Ein Binnenmarkt, den sich kleine Betriebe wegen der Bürokratie nicht leisten können, verfehlt seinen Zweck. Europa darf unternehmerische Initiative nicht mit Verwaltungskosten ausbremsen. Unsere Betriebe brauchen Zugang zu Kunden, nicht einen eigenen Ansprechpartner für jedes Lieferland. Eine Ausnahme unter zwei Millionen Euro Jahresumsatz und eine zentrale EU-Abwicklung wären konkrete Ansätze, um diese Schieflage zu korrigieren.“

Die Forderungen auf den Punkt gebracht:

  • Keine unverhältnismäßige Verpackungsbürokratie für EPUs und Kleinstunternehmen.

  • Bagatellgrenzen und vereinfachte Pflichten für geringe Verpackungsmengen.

  • Keine vielfache nationale Administration für kleine Betriebe, die innerhalb eines gemeinsamen europäischen Binnenmarktes verkaufen.

  • Eine europäische One-Stop-Shop-Lösung für Registrierung, Meldung und Abwicklung.

Rückfragen & Kontakt

WKO Steiermark
Mag. Mario Lugger
Telefon: 0316/601-652
E-Mail: [email protected]
Website: https://wko.at

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