• 20.10.2026, 14:46:32
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  • OTS0161

15. Wiener Landtag (5)

47. Bericht der Volksanwaltschaft 2025 an den Wiener Landtag

Wien (OTS) - 

LAbg. Kilian Stark (GRÜNE) widmete seinen Redebeitrag zwei Fällen aus dem Bericht der Volksanwaltschaft. Beim ersten ging es um den Napoleonwald in Hietzing, ein seit den 1940er-Jahren geschütztes Naturdenkmal. Ein Teil des Gebiets sei dennoch als Bauland gewidmet worden, sagte der Abgeordnete. Die Volksanwaltschaft habe diesen Missstand festgestellt, erklärte Stark. Statt den Fehler einzugestehen, verweise die Stadt jedoch darauf, dass der Schutzstatus als Naturdenkmal nichts mit der Flächenwidmung zu tun habe. Stark kritisierte diese Argumentation und fragte, welchen Wert der Schutz eines Naturdenkmals habe, wenn Teile davon als Bauland ausgewiesen würden. Dass die Stadt trotz entsprechender Hinweise keinen Änderungsbedarf sehe, bezeichnete er als „bemerkenswert“. Die Beratung des Volksanwaltschaftsberichts im Landtag sei eine wichtige Gelegenheit, aus solchen Fällen Konsequenzen zu ziehen, so der grüne Mandatar. Seine Fraktion werde daher einen Antrag einbringen, um die Widmung zu korrigieren. Als zweiten Schwerpunkt behandelte Stark die Abhaltung von Bürger*innenversammlungen. In diesem Bereich habe die Volksanwaltschaft wiederholt Missstände in der Verwaltung festgestellt. Die Wiener Stadtverfassung sehe ein klares Minderheitenrecht vor: Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien, müsse eine Versammlung stattfinden. Stark verwies auf mehrere Fälle in Wiener Bezirken, in denen Bürger*innenversammlungen dennoch nicht abgehalten worden seien. Aktuell betreffe dies die geplante Wien-Holding-Arena in St. Marx im Bezirk Landstraße. Ein entsprechender Antrag der Grünen und der KPÖ sei mit dem Argument abgelehnt worden, dass ein privater Träger beteiligt sei. Die Volksanwaltschaft habe einer Beschwerde dazu Recht gegeben. Entscheidend sei, worüber die Bevölkerung informiert werden solle und welche Auswirkungen ein Vorhaben auf den Bezirk habe, betonte Stark. Dass sich ähnliche Fälle über Jahre hinweg wiederholten und verschiedene Parteien betroffen seien, zeige den grundsätzlichen Handlungsbedarf. Als gemeinsame Konstante nannte der Mandatar Bezirke mit einem SPÖ-Bezirksvorsteher. Stark erinnerte daran, dass das Minderheitenrecht in der Stadtverfassung verankert sei und Bezirksvorsteher*innen bei entsprechenden Anträgen keinen freien politischen Ermessensspielraum hätten. Zudem fehle eine Möglichkeit, die Ablehnung rechtlich überprüfen zu lassen. Er forderte daher ein wirksames Rechtsmittel, damit solche Entscheidungen nicht folgenlos blieben. Auch ein Einschreiten des Bürgermeisters brachte er als mögliche Lösung ins Spiel. Andernfalls werde wertvolle Zeit verloren und die öffentliche Diskussion unnötig in die Länge gezogen, so Stark. Er sagte, es gebe ein „strukturelles Problem“, wenn „Minderheitenrechte zu Gnadenrechten“ werden.

LAbg. Mag. Barbara Huemer (GRÜNE) befasste sich mit der präventiven Menschenrechtskontrolle und den Empfehlungen der Volksanwaltschaft. Ob es um Alten- und Pflegeheime, Telemedizin, Gewalt gegen Frauen oder Angebote für gehörlose Menschen gehe, zeige sich ein gemeinsamer Nenner: Es brauche ausreichend qualifiziertes Personal, regelmäßige Schulungen und die nötigen finanziellen Mittel. Die Realität sehe jedoch anders aus, so Huemer. Der anhaltende Personalmangel führe zu Missständen, während gleichzeitig in diesem Bereich gekürzt werde, kritisierte die Abgeordnete. Gute Pflege und Betreuung seien keine punktuelle Aufgabe, sondern eine „gesamtgesellschaftliche Verantwortung“. Digitale Werkzeuge könnten die Arbeit zwar unterstützen, dürften aber niemals als Rechtfertigung für Personalabbau dienen, betonte Huemer. Der Bericht der Volksanwaltschaft zeige, dass Personalmangel mitunter „unethische Betreuungssituationen“ verursache und Bewohner*innen, die Hilfe benötigten, lange warten müssten. Wer Missstände bei Gewalt in der Pflege, Ernährung oder beim Schutz der Privatsphäre beseitigen wolle, komme daher an mehr Fachkräften nicht vorbei, sagte die Mandatarin. Die Volksanwaltschaft beschreibe die Probleme im Pflegebereich deutlich, so Huemer. Ein weiteres Thema, das sie aufbrachte, war das Entlassungsmanagement in Krankenhäusern und psychiatrischen Einrichtungen. Zwar gebe es laut Huemer positive Beispiele, dennoch müssten die Schulungsangebote verbessert werden. Die Versorgung dürfe nicht mit der Entlassung aus dem Krankenhaus enden. Huemer verwies zudem auf Versorgungslücken bei Essstörungen, für deren Behandlung es zu wenige Angebote gebe. Auch die Unterbringung chronisch kranker junger Menschen in ungeeigneten Einrichtungen sei problematisch. Hier brauche es niederschwellige psychosoziale Angebote und entsprechende Zentren, wie sie auch die Volksanwaltschaft empfehle. Bereits im Vorjahr hätten die Grünen kritisiert, dass die Caritas für entsprechende Angebote keine Mittel in diesem Bereich mehr erhalte und betroffene Menschen dadurch ihre Tagesstruktur verlieren würden. Sorgen bereite ihr auch die Kinder- und Jugendpsychiatrie. Zwar seien gewisse Fortschritte erkennbar, die Situation an der Klinik Hietzing bezeichnete Huemer jedoch als „desaströs“. Die Stadt müsse sowohl die stationäre als auch die ambulante Versorgung ernst nehmen und mehr unternehmen als bisher. Abschließend sprach sie den Hitzeschutz an. Dieser sei, wie auch die Volksanwaltschaft festhalte, eine „Grundvoraussetzung“ für den Schutz der Menschen und müsse alle Verantwortlichen zum Handeln bewegen. Da würden mobile Klimageräte nicht ausreichen, sagte Huemer.

Volksanwältin Gaby Schwarz bedankte sich für das große Interesse am Bericht und betonte, dass Beschwerden ernst zu nehmen seien, da sie oft über den Einzelfall hinaus auf Missstände hinwiesen. Als ungelöste Fälle nannte sie die erschwerte Barrierefreiheit am Friedhof Stammersdorf und die unterschiedliche Gebührenregelung bei 27 öffentlichen Toiletten in Wien, bei denen Frauen 50 Cent bezahlen müssten, Männer hingegen nicht. Die Politik solle diese Regelung rasch überprüfen. Kritik übte Schwarz auch im Fall einer Frau, die 14.700 Euro für ein barrierefreies Bad für ihren schwer kranken Sohn investiert habe, aber nach dessen Tod keine Förderung erhalten habe. Die Volksanwaltschaft fordere Schadenersatz. Bei der Menschenrechtskontrolle in Justizanstalten sei ausreichend Personal eine wichtige Voraussetzung für die Resozialisierung. „Menschenrechte enden nicht vor dem Gefängnistor“, betonte Schwarz. Mit Blick auf Gewalt gegen Frauen bezeichnete sie die Zahl der Femizide als „unerträglich“.

Volksanwalt Mag. Bernhard Achitz äußerte die Hoffnung, dass die im Bericht aufgezeigten Missstände zu Verbesserungen führen würden. Bei der Kinder- und Jugendhilfe kritisierte er die Rahmenbedingungen und forderte klare Schutz- und Krisenkonzepte. Eine Absenkung der Strafmündigkeit lehne er ab. Problematisch sei auch, dass die Stadt Wien ihre Entschädigungszahlungen an Heimopfer eingestellt habe. Stichtage könnten dazu führen, dass traumatisierte Betroffene keine Unterstützung erhielten oder gar nicht von den Hilfen erführen. Zudem kritisierte Achitz undurchsichtige Regelungen bei der Mindestsicherung. Zahlungen trotz eines aufrechten Bescheids einzustellen, halte die Volksanwaltschaft für rechtswidrig. Positiv verwies er auf Verbesserungen beim Entlassungsmanagement psychiatrischer Einrichtungen und auf abgehaltene Bürgerversammlungen. Entgegen vorherigen Darstellungen habe es eine solche auch in seinem Heimatbezirk Leopoldstadt gegeben. (Forts.) kri

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