• 20.10.2026, 13:57:02
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  • OTS0152

15. Wiener Landtag (4)

47. Bericht der Volksanwaltschaft 2025 an den Wiener Landtag

Wien (OTS) - 

LAbg. Harald Stark (FPÖ) schloss an, der Bericht zeige, wie wichtig ein „öffentliches Kontrollgremium in der Verwaltung ist.“ Die Feststellungen und Empfehlungen der Volksanwaltschaft seien für ihn stets nachvollziehbar gewesen. Bei den Stellungnahmen zur Geschäftsgruppe Soziales, Gesundheit und Sport würden aufgezeigte Probleme „nicht unter den Teppich gekehrt, sondern es wird nach Lösungen gesucht“, führte Stark aus. Bei der Heimopferentschädigung werde etwa betont, dass man in Verhandlungen mit der ÖGK sei. Bei der Mindestsicherung würde mitgeteilt, dass es laufend Verbesserungsmaßnahmen gebe. Bei Problemfällen der Nichtauszahlung habe man sich entschuldigt und die Korrekturen seien zeitnah erfolgt. Im Ressort von Sozialstadtrat Peter Hacker bedanke man sich für das Aufmerksammachen der Volksanwaltschaft und die Probleme würden angegangen, so Stark. Anders sei das aus Sicht von Stark bei der Geschäftsgruppe Klima und Demokratie. Im Gemeinderat sei eine neue Flächenwidmung zum Khleslplatz beschlossen worden – noch bevor die dazugehörige Petition abschließend behandelt worden sei, so Stark. Hier gebe es eine Konstellation, „die nicht ganz optimal war“, so Stark. Er habe sich hier „mehr Fingerspitzengefühl“ erwartet. Im zweiten Bezirk sei ursprünglich keine Bürger*innenversammlung zum neuen Mistplatz durchgeführt worden, brachte Stark noch ein Beispiel. In der Stellungnahme heiße es, solche Versammlungen würden nur abgehalten, wenn diese im überwiegenden Interesse des Bezirks seien. Am Ende habe der Bezirksvorsteher eingelenkt und die Bürger*innenversammlung habe doch stattfinden können, führte Stark aus. Über den Sommer gab es in Wien ein Grillverbot. Die Reservierungsgebühren für die Grillzonen seien allerdings einbehalten worden, kritisierte Stark – mit der Begründung, man könne in den Grillzonen auch picknicken. Man werde daher im Gemeinderat einen Antrag zur Rückzahlung dieser Gebühr einbringen, kündigte Stark an.

LAbg. Mag. Alexander Ackerl (SPÖ) führte aus, dass sich die Mitarbeiter*innen Jahr für Jahr für „die Rechte jener Menschen einsetzen, die bei den Behörden nicht weiterkommen“, bedankte sich Ackerl bei der Volksanwaltschaft. „Ein Bericht über Verwaltungsfehler stellt keine Gesamtbilanz unserer Verwaltung dar“, so Ackerl. Wenn etwas schiefgelaufen sei, würden in Wien zugleich täglich tausende andere öffentliche Leistungen der Wiener Stadtverwaltung erbracht. Auf diese wolle er heute einen Blick werfen. Diese Verwaltung trage „tagtäglich die Verantwortung für mehr als zwei Millionen Menschen.“ 2.451 Beschwerden habe es im Jahr 2025 über die Wiener Verwaltung gegeben. „Im selben Jahr konnten 2.369 Prüfverfahren abgeschlossen werden“, so Ackerl – eine beeindruckende Arbeitsbilanz. In 790 dieser Verfahren sei ein Missstand festgestellt worden, während in zwei Dritteln der abgeschlossenen Verfahren kein Missstand festgestellt worden sei. Wichtig sei, dass die Menschen eine Verwaltung vorfänden, auf die sie sich verlassen können. Ein großer Teil der Beschwerden falle auf die Staatsbürgerschaftsverfahren. In diesem Bereich habe es die Verwaltung mit 14.500 Anträgen zu tun hatte. Es gebe außerdem einen erheblichen Aufwand bei der Abarbeitung. „Wir freuen uns in Wien über jeden Menschen, der Staatsbürger*in werden möchte“, bekräftigte Ackerl. Teilweise müssten unnötige Nachweise erbracht werden. „Menschen können seit vielen Jahren in Österreich leben, arbeiten und Steuern zahlen und dennoch bleibt ihnen die Staatsbürgerschaft verwehrt“, führte Ackerl aus. Man müsse daher weiter daran arbeiten, Verfahren möglichst rasch abzuwickeln und „Menschen, die längst Teil unserer Gesellschaft sind, eine vollständige demokratische Teilhabe zu ermöglichen“. Das dürfe kein Privileg der besser Verdienenden sein. Es sei wichtig, dass die Anträge bei der MA35 rasch und sorgfältig bearbeitet werden. Wenn Fälle beschrieben würden, in denen Fehler gemacht würden, müsse man da genau hinsehen. Denn: Es gehe da um die „Existenzgrundlage von Menschen“. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer von Bescheiden nach dem Mindestsicherungsgesetzt bei der MA40 habe rund 25,5 Werktage betragen. Die weit überwiegende Mehrheit dieser Entscheidungen habe rechtlich Bestand. Gerade bei sozialen Leistungen trage man eine besondere Verantwortung. Fehler müssten rasch korrigiert werden. Viele betroffene Kinder und Jugendliche bräuchten unterschiedliche Angebote, die auf ihre Situation eingehen. Junge Menschen mit besonders hohen Unterstützungsbedarf bräuchten den Ausbau von Krisenintervention und spezialisierten Betreuungsplätzen. Ackerl bedankte sich bei den Mitarbeiter*innen der Kinder- und Jugendhilfe für ihre Arbeit. Der Bericht zeige jedenfalls, wie wichtig die Zusammenarbeit zwischen Volksanwaltschaft und Stadtverwaltung ist. Die präventive Menschenrechtskontrolle mache einen großen Teil der Arbeit der Volksanwaltschaft aus. Pflegeheime oder Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen würden hier kontrolliert. In der Justizanstalt Josefstadt seien etwa zu viele Menschen inhaftiert gewesen – worauf die Volksanwaltschaft aufmerksam gemacht habe. In dem Bericht sehe man auch, wie viele Aufgaben die Stadtverwaltung erledige, die Arbeit vieler tausender Mitarbeiter*innen, „die dafür sorgen, dass die Stadt funktioniert“, schloss Ackerl, der sich bei den Mitarbeiter*innen der Volksanwaltschaft und der Stadtverwaltung für ihre wichtige Arbeit bedankte.

LAbg. Mag. Lukas Burian (NEOS) schloss an, dass die Volksanwaltschaft als unabhängiges Kontrollorgan besonders wichtig sei und „uns als Politik die Möglichkeiten in die Hand gibt, wo wir konkret besser werden können.“ Wenn man sich ein Kind vorstelle, das in ein Krisenzentrum kommt, dann sei für dieses gerade viel zusammengebrochen. Das Kind erwarte ein Bett, Ruhe, jemanden, der zuhört. Die entscheidende Frage laute laut Burian: „Funktioniert das System dann, wenn es ein Kind am dringendsten braucht?“ Die Volksanwaltschaft schaue dort hin, wo staatliche Entscheidungen besonders tief in das Leben eingreifen. Eine unabhängige Kontrolle müsse dabei auch unbequem sein. Es gebe Situationen mit Hinweisen auf Gewalt in Betreuungseinrichtungen oder Hinweise auf Überbelag. Man müsse darauf hinweisen, was die Mitarbeiter*innen der MA11 leisten. Ein Kind werde nicht plötzlich belastet, manchmal sei passende Hilfe nicht schnell genug verfügbar. Hilfe müsse möglichst früh ankommen. Daher habe die Stadt die ambulante Unterstützung ausgebaut – um Begleitung, Beratung und konkrete Hilfen im Alltag anbieten zu können. Die Mittel für psychotherapeutische Betreuung in der Kinder- und Jugendhilfe seien ebenfalls erhöht worden. Wer schwere Gewalt erlebe, brauche längerfristige Unterstützung. Frühe Hilfe sei keine Alternative zum Kinderschutz, „sondern Teil davon“, so Burian. Daher brauche man Schulsozialarbeit und Unterstützung. Der Bericht der Volksanwaltschaft zeige, dass Kinder unterschiedliche Bedürfnisse haben. Man müsse fragen, für welche Bedürfnisse Plätze gebraucht würden. Eine niedrige Unterbringungszahl bedeute nicht automatisch einen Erfolg. Es gehe darum, welche Perspektive ein Kind nach der Unterbringung in einem Krisenzentrum habe. Daher seien genauere Zahlen notwendig. Der Schutz innerhalb der Einrichtungen selbst sei ebenfalls wichtig. Zur Forderung der ÖVP nach einer zusätzlichen unabhängigen Ombudsstelle stelle sich für ihn die Frage, welches Problem dadurch gelöst werde, so Burian. Dahinter würden dieselben unbeantworteten Fragen stehen würden. Unabhängige Kontrolle sei bei einer Kindesabnahme jedenfalls wesentlich. Man habe richtige Schritte gesetzt, es gebe weiterhin Probleme, deren man sich annehmen müsse. Entscheidend sei, ob sich für die Kinder etwas verbessert. Es brauche verbindlichen Kinderschutz und unabhängige Kontrolle. Eine Aufgabe sei es, aus dem Bericht konkrete Verbesserungen zu machen.

LAbg. Mag. Berivan Aslan (GRÜNE) schloss mit Dank an das Volksanwaltschafts-Team an. „Wien ist anders, die MA 35 auch“, so Aslan. Das habe sie einem Künstler aus dem Iran gesagt, der einen Staatsbürgerschaftsantrag gestellt habe. Ein österreichisch-bosnischer Wissenschaftler müsse ebenfalls „in der Pipeline der MA 35 warten“, da er „einmal falsch geparkt habe“, führte Aslan aus. Hier hätte es aus ihrer Sicht einen Ermessensspielraum gegeben. „Diese Unsicherheit belastet Familien enorm“, meinte Aslan, das Leben stecke „im Wartemodus“. Der angesprochene Künstler habe sich an sie mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Die Antwort der MA 35 habe immer gelautet, dass der „Antrag in Bearbeitung“ sei. Das Verfahren laufe seit Jahren. Auf regelmäßige Anfragen bekäme man keine Antwort. Menschen würden sogar in andere Bundesländer auswandern, man halte „Menschenleben und Pläne auf“, bekräftigte Aslan. Hier gehe es nicht um die Behörde, sondern „grundsätzlich um die politische Verantwortung und ob man den Menschen das Recht auf ein rechtsstaatliches Verfahren gewähren will oder nicht“, so Aslan. Rechtsstaatlichkeit bedeute, dass Entscheidungen für alle gelten und dass Verfahren fair bleiben, so Aslan. Rund 90 Prozent der Säumnisbeschwerden beim Verwaltungsgericht würden die MA 35 betreffen. Da könne man „nicht einfach zur Tagesordnung übergehen“, so Aslan. Wenn der Akt beim Verwaltungsgericht lande, „erledigt dieses den Job der Behörde“, kritisierte Aslan. Die Korruptionsfälle der letzten Zeit hätten dazu geführt, „dass Menschen ihr Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit verloren haben“, das sei „fatal“, so Aslan. Die Zahl der Säumnisbeschwerden habe sich mehr als verdoppelt. Schon lange sei eine Reform angekündigt. Das Staatsbürgerschafts- und Fremdenrechtsgesetz seien restriktiv, so Aslan. Aber es gebe „die Möglichkeit, eine Novellierung auf Bundesebene einzubringen“, das sei nicht passiert.

LAbg. Mag. Ursula Berner, MA (GRÜNE) sagte, der Bericht der Volksanwaltschaft zur Kinder- und Jugendhilfe sei ein „Weckruf“. Ähnliche Herausforderungen würden jedes Jahr wieder genannt. Verlässliche Qualitätsstandards würden fehlen, Kinder und Jugendliche würden zu lange auf passende Hilfe warten. „Das ist zu wenig“, so Berner. Es brauche aber auch eine grundlegende Änderung in der Struktur der MA 11. Bedenken aus Fachkreisen und auch aus der Volksanwaltschaft zur Novelle des Kinder- und Jugendschutzgesetzes seien ignoriert worden. Die Zustände in der Kinder- und Jugendhilfe würden seit Jahren kritisiert. Es sei notwendig, das Problem anzugehen – und eine „grundlegende Neuaufstellung der MA 11“, forderte Berner. Die Volksanwaltshaft habe ein „alarmierendes Bild“ gezeigt: Dauerhaft überfüllte Krisenzentren, fehlende spezialisierte Betten sowie fachlich und rechtlich mangelhafte Fallarbeit. Die Stadt verschiebe das Risiko auf vulnerable Kinder und überlastete Fachkräfte. Der Bericht dokumentiere, dass Kinder trotz bekannter psychischer Belastungen fehlplatziert werden und zum Teil ein Jahr warten müssten. Es könne nicht sein, „dass wir in dieser Stadt solche Zustände weitertragen“, so Berner. Es gebe einen akuten Mangel an sozialtherapeutischen Wohnplätzen. Es brauche ein Sofortprogramm für spezialisierte Plätze. Krisenzentren seien permanent überbelegt.
Gerade dort seien gesicherte Schlafplätze notwendig. Es brauche ein laufendes öffentliches Monitoring zur Belegung und Verweildauer der Notunterbringungen. Außerdem brauche es eine Neugestaltung der Krisenzentren. Es gebe einen Überbelag an traumatisierten Kindern. Daran müsse man arbeiten. Es brauche echte Krisenzentren statt eine Unterbringung in WGs. „Kinderschutz braucht mehr Qualität“, forderte Berner. Man müsse mehr Fachkräfte aufnehmen. Eine zusätzliche Ungerechtigkeit gebe es bei den Betreuungsstandards. In sozialpädagogischen Einrichtungen für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge seien die Betreuungsstandards geringer, so Berner. In 69 Prozent der Standard-WGs gebe es immerhin einen Gemeinschaftsraum, bei den minderjährigen Flüchtlingen gebe es einen solchen nur bei 18 Prozent der Einrichtungen, so Berner. Sie bekämen zudem deutlich geringere finanzielle Mittel im Vergleich zu den anderen WGs und es gebe größere Gruppen. Berner kündigte hier einen Antrag auf Anpassung der Standards an. Es brauche Krisenabklärungen, unabhängige Qualitätssicherung, häufigere Transparenzberichte und die Möglichkeit, die Rechte von Kindern und Eltern gleichzeitig abzusichern. „Kinderschutz darf nicht von Zufälligkeiten abhängen“, schloss Berner. (Forts.) mag

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