- 18.10.2026, 11:00:32
- /
- OTS0017
Pornos, heimliche Immobilienkäufe und eine Affäre: Wer ist schuld an der Scheidung?
Aktuelles OGH-Urteil zeigt: Auch das Kontrollieren des Partners kann eine schwere Belastung für die Ehe darstellen.
Ein Ehemann konsumierte trotz wiederholter gegenteiliger Versprechen weiterhin Pornografie. Seine Ehefrau kontrollierte daraufhin seinen Browserverlauf. Gleichzeitig hatte sie ohne sein Wissen Immobilien in Polen gekauft. Später kam es auch zu Zärtlichkeiten des Mannes mit einer anderen Frau.
Während das Berufungsgericht zunächst das überwiegende Verschulden beim Ehemann sah, entschied der OGH anders: Beide Ehepartner trifft ein gleichteiliges Verschulden an der Scheidung.
„Bei einer Verschuldensscheidung geht es nicht darum, einzelne Verfehlungen isoliert zu beurteilen. Entscheidend ist, wer durch sein Verhalten tatsächlich zur Zerrüttung der Ehe beigetragen hat“, erklärt Rechtsanwalt Mag. Paul Nagler von der Nagler Rechtsanwalts GmbH.
Besonders interessant: Auch eine außereheliche Beziehung muss bei der Verschuldensabwägung nicht entscheidend sein, wenn die Ehe bereits zuvor unheilbar zerrüttet war und dadurch nicht weiter zerrüttet wurde.
„Wer bei einer Scheidung überwiegend schuld ist, kann erhebliche finanzielle Folgen zu tragen haben – insbesondere beim Ehegattenunterhalt“, betont Nagler.
Rückfragen & Kontakt
Nagler Rechtsanwalts GmbH
Mag. Paul Nagler, BSc, LL.M. (UCLA)
Telefon: 012802631
E-Mail: [email protected]
Website: https://ra-nagler.at/bereichsseite-
familienrecht/scheidungsanwalt-wien/
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NRA






