- 15.10.2026, 16:43:32
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STREIK DER RICHTER*INNEN:
Trotz 84 % Erfolgsquote, ist Mediation kaum im Justizsystem verankert: Mediator*innen fordern Kurswechsel
Mediator*innen starteten eine Petition und senden einen offenen Brief an Frau Bundesministerin für Justiz Anna Sporrer, die Allianz zwischen Richter*innen und Mediator*innen zu festigen und kontinuierlich voranzutreiben, denn Richter*innen und Mediator*innen eint das gemeinsame Ziel einer effizienten Konfliktlösung.
Initiatoren dieses Vorstoßes sind Stephan Proksch und Klaus Voithofer, beide sind seit Jahren eingetragene Mediatoren.
Mediator*innen entlasten nachweislich Gerichte
„Wir Mediator*innen haben mehrfach bewiesen, dass wir gerichtsanhängige Auseinandersetzungen bereinigen können. Die Erfolgsquoten liegen laut einer vom BMF geförderten Studie der Universität Innsbruck (Prof. Hemma Mayrhofer) bei 84% der Verfahren, in denen der Konflikt durch Mediation ganz oder teilweise gelöst werden konnte. In Österreich wurde die Mediation bisher leider noch nicht in geeigneter Form in das Justizsystem integriert“, stellt der Initiator Dr. Proksch bedauernd fest, der sich seit Jahren für die Kooperation mit Gerichten und für eine konstruktive Konfliktkultur in Unternehmen engagiert.
Mehr Aufmerksamkeit und Wertschätzung für die Leistung der Mediator*innen gefordert
In Österreich stehen 1.814 eingetragene Mediator*innen zur Verfügung, um Richter*innen zu entlasten. Diese Mediator*innen sind bestens ausgebildet, länger als in fast allen anderen Mitgliedsländern der EU; ein Teil der Mediator*innen ist auf die Mediation in gerichtsanhängigen Fällen spezialisiert.
„Konflikte sind ein wesentlicher Aspekt unternehmerischer oder privater Rechtsbeziehungen, sie gehören zur Normalität. Die Mediation ermöglicht es den Parteien, eskalierte Konflikte nach ihren eigenen Vorstellungen angemessen zu lösen. Im Prozess hingegen geht es überwiegend um Vergangenes und um Streitfragen, die aus verschiedenen Perspektiven unterschiedlich erscheinen. Die Richter*innen müssen die Sachverhalte aufarbeiten und einer abschließenden Klärung zuführen. Das ist mit hohem Aufwand verbunden. Sie sind daher mehrheitlich der Auffassung, dass der aktuelle Personalstand an den Gerichten eine Bewältigung der immer komplexeren und aufwendigeren Verfahren nicht mehr zulässt. Gut ausgebildete Mediator*innen stehen zur Entlastung bereit. Es ist uns daher ein Anliegen, dass das Ministerium gemeinsam mit der Justiz und den Mediator*innen das europäische Ziel verfolgt, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zivilprozess und Mediation zu erreichen“, ergänzt Dr. Klaus Voithofer, Anwalt und Mediator. Die Zusammenarbeit mit den Gerichten erachtet der Experte als ausschlaggebend und wünscht sich auch angesichts des aktuellen Streiks der Richterschaft eine neue Ära der Kooperation zum Nutzen aller.
EU-Mediationsgesetz – in Österreich noch nicht zufriedenstellend umgesetzt
In vielen anderen Europäischen Ländern werden Parteien verpflichtet, vor Einleitung eines Gerichtsverfahrens in Zivil- und Handelssachen auf alternative Streitbeilegung bzw. Mediation zurückzugreifen (Spanien, Italien, Griechenland). Oder das Gericht kann die Parteien in die Mediation verweisen oder zur Teilnahme an einer Mediation auffordern, verbunden mit finanziellen Anreizen (Polen). In England und Wales bietet die Justizverwaltung für bestimmte Zivilverfahren einen eigenen Mediationsdienst an. Das sind nur einige Beispiele.
Forderungen der Mediator*innen in ihrer Petition
Daher empfehlen die Mediator*innen, im Gleichschritt mit den Zielen der Europäischen Union, dass
- der österreichische Gesetzgeber aktiv das EU-Ziel fördert, ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Zivilprozess und Mediation zu erreichen;
- die Mediation in den Verfahrensordnungen derart verankert wird, dass es Richter*innen hinreichend als ihre Aufgabe erkennen können, die selbstbestimmte Lösung von Konflikten durch Mediation zu fördern;
- die Richter*innen Parteien auffordern können, die Mediation zur Streitbeilegung in Anspruch zu nehmen, bzw. auffordern können, an einer Informations-veranstaltung über Mediation teilzunehmen;
- die (Nicht-)Inanspruchnahme der Mediation mit Anreizen oder Sanktionen verbunden wird;
- sichergestellt wird, dass Richter*innen hinreichendes Wissen über die Möglichkeiten der Mediation im Rechtsstreit haben.
https://www.openpetition.eu/at/xctrq
Für Rückfragen wenden Sie sich an Dr. Stephan Proksch [email protected]
oder Rechtsanwalt Dr. Klaus Voithofer [email protected]
Rückfragen & Kontakt
Dr. Stephan Proksch
Telefon: 069912646443
E-Mail: [email protected]
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