- 15.10.2026, 13:00:38
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Zehetner: „Herbst der Ergebnisse bringt konkrete Erleichterungen für Tourismusbetriebe“
Tourismusbericht im Nationalrat unterstreicht wirtschaftliche Stärke der Branche. Gewerbeordnungsnovelle erleichtert Betriebsübernahmen und Investitionen.
Der heute im Nationalrat behandelte Tourismusbericht 2025 unterstreicht die Bedeutung des Tourismus als Konjunkturmotor für Österreich: Für 2025 wird die direkte und indirekte touristische Wertschöpfung auf rund 33,1 Milliarden Euro geschätzt, jene der Freizeitwirtschaft auf weitere 35,1 Milliarden Euro. Zusammen sind das rund 68,2 Milliarden Euro und 13,3 Prozent des Bruttoinlandsprodukts. Mit 157,3 Millionen Nächtigungen erreichte der Tourismus zudem einen neuen Höchstwert. In Hotellerie und Gastronomie waren mehr als 228.000 Menschen unselbstständig beschäftigt.
Um diese wirtschaftliche Stärke abzusichern, setzt die Bundesregierung im „Herbst der Ergebnisse“ auf konkrete Reformen. Mit der vom Nationalrat beschlossenen Novelle der Gewerbeordnung werden Betriebsübernahmen erleichtert, Verwaltungsaufwand reduziert und Investitionen vereinfacht. Davon profitieren auch Tourismusbetriebe.
„Der Tourismus ist ein Konjunkturmotor, der Arbeitsplätze und Einkommen in unseren Regionen sichert. Diese Leistung braucht unternehmerischen Freiraum. Unsere Betriebe sollen ihre Zeit und ihr Geld in Qualität, ihre Beschäftigten und ihre Gäste investieren können. Mit der Reform der Gewerbeordnung schaffen wir dafür bessere Voraussetzungen. So kommt der Herbst der Ergebnisse im betrieblichen Alltag an“, erklärt Tourismus-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner.
Mehr Spielraum bei Betriebsübernahmen
Die Novelle sieht eine Verlängerung der sogenannten Grace Period bei Betriebsübernahmen von drei auf fünf Jahre vor. Damit erhält die nächste Generation mehr Zeit, bestimmte betriebsanlagenrechtliche Auflagen zu erfüllen. Auflagen, die unmittelbar der Abwehr von Gefährdungen oder unzumutbaren Belästigungen dienen, sind davon ausgenommen.
„Wer ein Hotel oder ein Wirtshaus übernimmt, übernimmt Verantwortung für Beschäftigte, Gäste und die Zukunft eines Standorts. Gerade in der Anfangsphase müssen Investitionen, Finanzierung und laufender Betrieb zusammenpassen. Zwei zusätzliche Jahre für die Erfüllung bestimmter Auflagen schaffen mehr Spielraum, um die Übernahme wirtschaftlich erfolgreich zu gestalten“, so Zehetner.
Weniger Verwaltungsaufwand, einfachere Energieinvestitionen
Mit der Möglichkeit, erforderliche Unterlagen im Einvernehmen mit der Behörde digital oder schriftlich zu übermitteln, können österreichweit jährlich rund 5.000 Vor-Ort-Kontrollen zur Überprüfung der Bereithaltung dieser Dokumente entfallen. Zudem sieht die Novelle die ausdrückliche gewerberechtliche Genehmigungsfreistellung von Photovoltaikanlagen und E-Ladestationen vor. Das erleichtert auch Tourismusbetrieben Investitionen in die eigene Energieversorgung und moderne Angebote für ihre Gäste.
Vision T als Maßstab für weitere Reformen
Die Erleichterungen unterstützen zentrale Anliegen der Tourismusstrategie Vision T: wirtschaftlich starke Betriebe, zukunftsorientierte Investitionen und erfolgreiche Unternehmensnachfolgen.
„Mit der Vision T haben wir die Richtung festgelegt. Jetzt zählt die Umsetzung. Jede Reform muss sich daran messen lassen, ob sie unseren Betrieben tatsächlich hilft, Kosten und Aufwand reduziert und unternehmerische Entscheidungen erleichtert. So stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit des österreichischen Tourismus und sichern Wertschöpfung und Arbeitsplätze in unseren Regionen“, betont Zehetner abschließend.
Den aktuellen Tourismusbericht finden Sie hier:
Bericht über die Lage der Tourismuswirtschaft in Oesterreich
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
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