• 15.10.2026, 08:10:02
  • /
  • OTS0012

Jahrelang Mutterarbeit, plötzlich Halbe-halbe: Care-Arbeit per Gesetz?

FEM.A warnt vor der Einführung der Doppelresidenz in der Kindschaftsrechtsreform

Wien (OTS) - 

Die Ungleichverteilung und das Machtgefälle zwischen Vätern und Müttern in Österreich könnten größer nicht sein: Mütter sind laut Zeitverwendungsanalyse hauptsächlich für die zusätzliche unbezahlte Arbeit zuständig, die durch Kinder entsteht. Während sie ihre Erwerbsarbeit stark einschränken, dehnen Väter hingegen ihre Erwerbstätigkeit aus und leisten sogar weniger Hausarbeit als Männer in Paarbeziehungen ohne Kinder. Selbst wenn Mütter in höherem Ausmaß als Väter erwerbstätig sind, übernehmen sie mehr Kinderbetreuung. Zählt man bezahlte und unbezahlte Arbeit zusammen, leisten Mütter im Schnitt mehr als Väter.

Auch bei der Karenz hat sich trotz des gesetzlichen Anspruchs gezeigt, dass Männer, wenn überhaupt, nur sehr kurz in Karenz gehen: Etwa 87% der Väter gehen gar nicht in Karenz, 11% gehen weniger als drei Monate in Karenz, das besonders häufig in den Sommermonaten. Viele Mütter berichten an der FEM.A-Helpline, dass sie außerdem einen Übergangsmonat in Anspruch genommen haben, bei dem beide Eltern gleichzeitig in Karenz sind, und im zweiten Monat Urlaub genommen haben. Das kann auch erklären, warum etwa ein Viertel der Väter ihre Erwerbstätigkeit gar nicht vollständig unterbrechen, während sie Kinderbetreuungsgeld beziehen.

Während Väter Karriere machen und mit einem Vaterschaftsbonus belohnt werden, stehen Mütter im beruflichen Abseits: Ein Aufstieg in Teilzeit ist kaum möglich, auch Gehaltssprünge werden bei Erwerbsunterbrechungen verpasst. Das wirkt sich nicht nur auf die Lebensverdienstsumme und Pension aus, Mütter landen bereits in aufrechter Beziehung in großer finanzieller Abhängigkeit des Kindesvaters. Kommt es dann zur Trennung, entdecken viele Väter ihr zuvor mäßiges Interesse an der Sorgearbeit: Viele wünschen sich das Wechselmodell, bei dem sie keinen oder nur mehr einen sehr geringen Kindesunterhalt bezahlen müssen.

Wechselmodell per Zwang trotz Gewalt

Nachdem die Mütter also ihre Karriere geopfert haben und meist auch ihr Erspartes verbraucht haben, heißt es nach der Trennung oft: Halbe-halbe. Während früher nach dem Kontinuitätsprinzip entschieden wurde, zeigt sich nun in der Praxis, dass es selbst nach Partnergewalt und ohne vorige Väterbeteiligung Fälle gibt, in denen das Wechselmodell gerichtlich angeordnet wird. Sozusagen Care-Arbeit per Gerichtsbeschluss. Gewalttäter erhalten durch die gemeinsame Verantwortung die Möglichkeit, weiter Macht und Kontrolle auf ihr Opfer auszuüben.

Damit nicht genug, bekennt sich das Justizministerium für die Kindschaftsrechtsreform zum Plan, auch die sogenannte „Doppelresidenz“, eine langjährige Forderung der Väterrechtler, anzudenken:
https://www.bmj.gv.at/themen/Justizverwaltung/Jugendstrategie/Kindschaftsrechtsreform.html
Der Verein FEM.A warnt ausdrücklich vor den möglichen Folgen für die finanzielle Absicherung von Alleinerzieher*innen: Es ist unklar, ob daraus ein Anspruch auf Familienleistungen und finanzielle Beihilfen wie etwa Familienbeihilfe oder Wohnbeihilfe entsteht. Das teure Betreuungsmodell, bei dem in beiden Haushalten ein vollständig möbliertes Kinderzimmer sowie Freizeitausstattung und Kleidung vorhanden sein sollten, könnte dann auch vom Staat mitfinanziert werden müssen. Dies geht auch zu Lasten der Mütter, die nach ihrem Karriereknick auch auf einen Teil der Familienbeihilfe und etwa Wohnbeihilfe verzichten müssten. Letzteres ist bereits jetzt beim Wechselmodell in einigen Bundesländern der Fall.

Dass die Doppelresidenz heute als familienpolitisches Leitbild verhandelt wird, ist das Ergebnis jahrelanger Lobbyarbeit von Väterrechtsorganisationen. Vertreter*innen einschlägiger Vereine wurden im Vorfeld der Reformen wiederholt zu parlamentarischen Enqueten und Hearings eingeladen, etwa 2001 und 2012. Sie konnten dort ihre Forderungen nach der automatischen gemeinsamen Obsorge und der Doppelresidenz direkt in die politische Debatte einbringen. 2015 starteten Vereine wie „Väter ohne Rechte“ und „Vaterverbot“ die parlamentarische Bürgerinitiative „Halbe-halbe Doppelresidenz“. Darin wurde die gesetzliche Verankerung der Doppelresidenz ausdrücklich „zwecks Gleichberechtigung“ gefordert. Die strukturelle finanzielle Ungleichheit und Ausbeutung der Mütter soll so als feministische Maßnahme verkauft werden.

Andrea Czak, geschäftsführende Obfrau des Vereins FEM.A, zeigt sich kämpferisch: „Das Rosinenpicken muss ein Ende haben. Es kann nicht sein, dass den Müttern während der Beziehung die unbezahlte Arbeit aufgehalst wird, doch nach der Trennung sollen sie plötzlich eine Karriere aus dem Hut zaubern, um damit die Kinderkosten zu finanzieren. Das geht an der Realität der Erwerbsbiografien und des Arbeitsmarkts völlig vorbei!“ Sie zeigt sich besorgt: „Bei solchen Modellen wird die bisherige Leistung und der Kompetenzaufbau der Mütter unter den Tisch gekehrt. Die Folgen der Doppelresidenz sind für viele Mütter Armut, ständiger Konflikt und ein hohes Risiko für Nachtrennungsgewalt.“

„Wir sehen schon jetzt in der Praxis: Mütter werden um jeden Cent gebracht“

Eltern, bei denen Einvernehmen herrscht, brauchen kein Gericht. Sie können sich auf ein Betreuungsmodell nach den Möglichkeiten der beiden einigen, und auch der Unterhalt ist dann meist kein Thema: Das Kindeswohl steht im Mittelpunkt, das Kind soll nicht in Teilzeitarmut leben.

Problematisch wird es, wenn sich die Eltern nicht einigen können, insbesondere nach stattgefundener Partnergewalt. Immer wieder suchen Mütter bei FEM.A Hilfe, die nach einer Gewaltbeziehung Nachtrennungsgewalt ausgesetzt sind. Über das Kontaktrecht und den Kindesunterhalt werden sie weiter unter Kontrolle gehalten. Oft wird um jeden Cent gefeilscht, besonders, wenn es um den sogenannten „Sonderbedarf“ wie etwa eine Zahnspange oder Nachhilfe geht. Die FEM.A-Geschäftsführerin Andrea Czak ist besorgt: „Da es in Österreich kein eigenständiges Unterhaltsgesetz gibt, wird bei jedem Kind im Einzelfall entschieden. Das bringt vor allem Vorteile für den finanzstärkeren Elternteil, meistens den Vater, der sich Anwält*innen zur Vertretung seiner Interessen leisten kann. Es leiden vor allem die Kinder, wenn Mütter um jeden Cent kämpfen müssen.“ Laut Unterhaltsbefragung 2021 bezieht nur die Hälfte der Kinder Unterhalt vom Vater, und auch dann nur in der Höhe von etwa einem Drittel der Kinderkosten.

Armut macht krank – besonders Kinder

Dass Armut krank macht, ist wissenschaftlich erwiesen. Besonders Kinder leiden darunter, wenn sie in einem Haushalt mit ständigen Existenzsorgen aufwachsen: Ihre psychische und körperliche Gesundheit ist deutlich schlechter als die von Kindern in wohlhabenden Haushalten, und sie haben ein vielfach höheres Risiko, durch eine chronische Krankheit eingeschränkt zu werden. Geldsorgen erhöhen außerdem das Risiko für Depressionen und Angststörungen, denn chronischer finanzieller Stress belastet den Körper dauerhaft.

Aus der Praxis von FEM.A weiß Andrea Czak: „Jeder Schulausflug und jede unerwartete Rechnung kann das ohnehin angespannte Budget von Alleinerzieher*innen ins Wanken bringen. Diese permanente Angst und der Druck erschöpfen, machen krank und nehmen die Kraft, die Mütter dringend für ihre Kinder bräuchten. Ein Kindschaftsrecht, das diese ökonomische Realität ausblendet, verschärft die bestehenden Machtungleichgewichte weiter.“ Zudem komme noch die gleichzeitige Angst, krankheitsbedingt auszufallen: „Wenn Alleinerzieher*innen dann aufgrund der Existenznot auch noch krank werden, ist das oft der Beginn einer Teufelsspirale, die die Familien immer weiter in die Armut treibt.“

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen – FEM.A fordert bei der bevorstehenden Kindschaftsrechtsreform eine Gleichstellung der Eltern, nach den eklatanten Verschlechterungen für Mütter durch die Familienrechtsreformen 2001 und 2013. Denn das Scheitern der vorangegangenen Reformen kann man auch in Zahlen messen: Der Anteil der armutsgefährdeten Alleinerzieher*innen hat sich von 2013 auf 2025 etwa verdreifacht. Auch das angestrebte Ziel, durch die Reform Pflegschaftsverfahren zu verkürzen, wurde verfehlt. Der Gewaltschutz im Familienrecht wurde trotz des offiziellen Bekenntnisses zum Opferschutz in der Praxis nicht durchgehend wirksam, wie auch GREVIO feststellte.

FEM.A fordert deshalb:

  • Gewaltschutz muss gesetzlich Vorrang vor Kontaktrecht und Obsorge im Kindschaftsrecht haben: Kein erzwungener Kontakt, wenn dadurch Mütter oder Kinder gefährdet werden.
  • Kinderbetreuung darf nicht zu Altersarmut führen: Automatisches Pensionssplitting zugunsten des Elternteils, der aufgrund der Kinderbetreuung seine Erwerbstätigkeit reduziert oder unterbricht.
  • Die finanziellen Einbußen durch Karenzzeiten und Elternteilzeit müssen vom anderen Elternteil ausgeglichen werden: Gesetzlicher Anspruch auf finanziellen Ausgleich der Einkommensverluste und beruflichen Nachteile, die durch die Übernahme der Kinderbetreuung entstanden sind.

Über FEM.A

Der Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A ist in Österreich einzigartig mit seinem Beratungs- und Serviceangebot rund um die Themen Finanzwissen, Unterhalt, Obsorge und Kontaktrecht. Es reicht von kostenlosen Webinaren mit Rechtsanwält*innen und Psycholog*innen, Entlastungsgesprächen an der kostenlosen FEM.A-Helpline, Orientierungsgesprächen zu finanziellen Beihilfen bis zu Informationen auf der Website, in einem regelmäßigen Newsletter sowie auf diversen sozialen Medien, Vernetzung, Erfahrungsaustausch und Lobbying.

Rückfragen & Kontakt

Verein Feministische Alleinerzieherinnen - FEM.A
Andrea Czak, MA
Geschäftsführende Obfrau
Telefon: +43 6991 9710306
E-Mail: [email protected]
Website: https://verein-fema.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | FEM

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel