• 14.10.2026, 12:17:03
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  • OTS0116

Nationalrat beschließt Erleichterung der Abschiebung von Straftätern

Abschiebung direkt aus der Strafhaft und Haft in der Heimat

Wien (OTS) - 

Der Nationalrat beschloss am 14. Oktober 2026 den neuen § 133b des Strafvollzugsgesetzes (StVG), womit ausländische Straftäter ab 1. November 2026 nach Verbüßung der Mindesthaft gegen ihren Willen abgeschoben werden können. Bisher scheiterte die Außerlandesbringung oft am Veto der Betroffenen und war nur freiwillig möglich. Die Änderung bringt eine Entlastung der Polizei mit sich, da die Fremdenbehörde den Straftäter direkt aus der Justizanstalt übernimmt und die Abschiebung durchführt, wodurch keine Schubhaft mehr notwendig ist. Damit wird ein weiterer Punkt aus dem Regierungsübereinkommen umgesetzt. Davon ausgenommen sind Straftäter die wegen eines Sexualdeliktes, schweren Gewaltdelikts oder wegen einer terroristischen Straftat verurteilt wurden.

Innenminister Gerhard Karner hielt am Rande des Ministerrats am 14. Oktober 2026 fest: „Durch die Möglichkeit zur Abschiebung direkt aus der Strafhaft entlasten wir die Polizei und sichern ein hartes und gerechtes Asylsystem.“

Haft in der Heimat

Europäische Bürgerinnen und Bürger ohne Aufenthaltsrecht in Österreich sollen die Haft in ihrem Heimatland verbüßen. Dies soll durch den Abbau von administrativen Hürden und der Vereinfachung von Verfahren künftig besser möglich sein.

Mit dem Rahmenbeschluss der EU sowie dem Übereinkommen des Europarates besteht ein Rechtsrahmen für die Haftvollstreckung in der Heimat. Bürokratische Hindernisse erschweren derzeit aber eine wirksame Umsetzung. Diese bürokratischen Hürden sollen nun Schritt für Schritt abgebaut werden. In der StVG-Novelle betrifft dies die Reihenfolge beim Vollzug mehrerer Freiheitsstrafen. Das erhöht die Chancen, dass ausländische Verurteilte ihre Haftstrafen tatsächlich in ihren Heimatstaaten absitzen müssen.

„Die Erleichterungen dienen hauptsächlich der Entlastung der Haftanstalten. Wir haben eine Überbelegung von derzeit acht Prozent“ begründete Staatssekretär Jörg Leichtfried die Maßnahmen. „Einsperren ist kein Selbstzweck. Unser gemeinsames Ziel ist es, dass Menschen ihre Haftstrafen unter menschenwürdigen Bedingungen verbringen, nach verbüßter Strafe wieder Halt und Anschluss finden und sich ein friedliches Leben aufbauen können."

„Zweite Chance – Ausbildung statt Gefängniszelle“

Unter dem Motto „Zweite Chance – Ausbildung statt Gefängniszelle“ wird gezielt auf die Prävention vor Rückfällen gesetzt. Um die Wiedereingliederung in die Gesellschaft abzusichern, wird der Strafaufschub für Berufsausbildungen ausgeweitet. Künftig kann bei Freiheitsstrafen von bis zu zwei Jahren der Haftantritt länger als ein Jahr aufgeschoben werden, damit Verurteilte eine laufende Lehre oder Ausbildung abschließen können.

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Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
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