- 14.10.2026, 10:43:05
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Nicht allein vor Gericht: 20 Jahre Prozessbegleitung im Kinderschutz
Österreichs international ausgezeichnetes Unterstützungsangebot für Gewaltopfer ist ein unverzichtbarer Baustein für kinderfreundliche Justiz
Der bevorstehende Prozess gegen einen bekannten Kabarettisten rückt das Thema Gewalt gegen Kinder und Jugendliche sowie deren besondere Schutzbedürfnisse erneut in die Öffentlichkeit.
Für Betroffene bedeutet ein Strafverfahren oft belastende Erlebnisse bei Polizei und Gericht noch einmal schildern zu müssen. Nur in seltenen Fällen kann auf eine Aussage bei Gericht verzichtet werden. Gerade für junge Menschen ist eine Befragung bei Gericht meist eine große psychische Herausforderung. „Viele Kinder und Jugendliche haben Angst, dass ihnen nicht geglaubt wird oder dass sie dem Beschuldigten begegnen. Sie und ihre Bezugspersonen brauchen verlässliche Information darüber, was auf sie zukommt. Sie brauchen jemanden, der sie stärkt und stabilisiert, und jemanden, der ihre Rechte im Verfahren vertritt
“, erläutert Mag.a Petra Birchbauer, Vorstandsvorsitzende des Bundesverbandes Österreichischer Kinderschutzzentren.
Hier setzt die Prozessbegleitung in den Österreichischen Kinderschutzzentren an: Kinder und Jugendliche und deren Bezugspersonen werden vom Zeitpunkt der Anzeige bis zum Abschluss des Gerichtsverfahrens kostenlos unterstützt – psychosozial und juristisch. Psychosoziale Prozessbegleiter*innen stehen Betroffenen während des gesamten Verfahrens zur Seite. Ergänzend dazu sorgen opferschutzsensible Rechtsanwält*innen dafür, dass die Rechte der Opfer gewahrt bleiben. Die enge Zusammenarbeit von psychosozialer und juristischer Prozessbegleitung gilt international als Vorzeigemodell und ist in dieser Form einzigartig.
Ein Meilenstein im Opferschutz
Seit 1. Jänner 2006 haben Opfer von Gewalt in Österreich einen gesetzlichen Anspruch auf Prozessbegleitung. Finanziert wird das Angebot vom Justizministerium. In den vergangenen 20 Jahren hat sich die Prozessbegleitung zu einer unverzichtbaren Säule des Opferschutzes entwickelt.
Wie groß der Bedarf ist, zeigen aktuelle Zahlen: 2025 nahmen rund 2900 Kinder und Jugendliche Prozessbegleitung in Anspruch. Besonders deutlich wird die Betroffenheit junger Menschen bei Sexualdelikten: Laut polizeilicher Kriminalstatistik waren 44 Prozent der Opfer minderjährig.
„Prozessbegleitung ist weit mehr als Information und Begleitung zur Polizei oder zu Gericht. Da sie sehr niederschwellig und unmittelbar nach einer Gewalttat in Anspruch genommen werden kann, ist sie zugleich Beratung und Unterstützung in einer Krisensituation. Damit leistet sie einen zentralen Beitrag zur Aufarbeitung von Gewalterfahrungen
“, sagt Mag.a Barbara Neudecker, Leiterin der Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche.
Weitere Informationen und Anlaufstellen:
- Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren: www.oe-kinderschutzzentren.at
- Österreichische Kinderschutzzentren: www.kinderschuetzen.at
- Fachstelle für Prozessbegleitung für Kinder und Jugendliche: www.pb-fachstelle.at
- Digitales Kinderschutzzentrum: www.digitales-kinderschutzzentrum.at
Rückfragen & Kontakt
Bundesverband Österreichischer Kinderschutzzentren
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.oe-kinderschutzzentren.at
Website: https://www.pb-fachstelle.at
Website: https://digitales-kinderschutzzentrum.at
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