- 14.10.2026, 09:39:32
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Die Grünen NÖ: Landesverwaltungsgericht streicht Klimabonus aus Rückforderungen gegen ukrainische Familien
Hörlezeder/Koza: „Die Politik hat dem Recht zu folgen!“ Land NÖ muss von Amts wegen alle Fälle überprüfen, Kürzungen zurückzahlen und die überfällige Verordnung erlassen.
Das Landesverwaltungsgericht Niederösterreich hat mit zwei Erkenntnissen vom 28. September entschieden, dass der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus in der nö. Grundversorgung nicht als anrechenbares Einkommen zu werten sind. Die Rückforderung für die Beschwerdeführer wurde entsprechend reduziert. „Das ist ein Erfolg für die Gerechtigkeit in NÖ! Wir Grüne haben schon vor über einem Jahr darauf hingewiesen, dass diese Boni nicht als Einkommen zu werten sind. Obwohl die Bundesgesetzgebung dies ausdrücklich festgehalten hatte, blieben FPÖ-Landesrat Martin Antauer und die NÖ Landesregierung eine entsprechende Verordnung schuldig. Aus rein ideologischen Gründen wurde versucht, am Rücken von ukrainischen Schutzbedürftigen die Bundesgesetzgebung auszuhebeln. Die Erkenntnisse des LVwG schieben dieser schmutzigen Praxis nun einen Riegel vor“, reagieren die Grünen Dominic Hörlezeder, Landtagsabgeordneter NÖ, und Markus Koza, Abgeordneter zum Nationalrat.
Glasklare Gesetzgebung des Bundes
„Dass Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus kein Einkommen darstellen, ist im Bundesgesetz klipp und klar festgehalten“, so Markus Koza. „Die Boni dienten der Abdeckung eines Sonderbedarfs aus der CO₂-Bepreisung. Das war der unmissverständliche Wille des Gesetzgebers. Ein Bundesland kann nicht einfach ein Bundesgesetz aushebeln, das hat nun auch das LVwG festgestellt.“
Rückforderungen in zumindest 51 Fällen sofort stoppen!
Das ukrainische Ehepaar ist nur ein Fall von rund 51 Rückforderungen und 44 weiteren gekürzten Auszahlungen an Menschen in der Grundversorgung, wie das Land im Oktober 2025 bekannt gab. „Ich erwarte mir, dass FPÖ-Landesrat Martin Antauer unter Anleitung von Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner diese Ungleichbehandlung von Amts wegen schnellstmöglich beseitigt: Die Bescheide müssen berichtigt, bereits eingegangene Rückzahlungen rückerstattet und eine entsprechende Verordnung erlassen werden. Es geht um den Grundsatz: gleiches Recht für alle! Das zeigt diese Erkenntnis, und sie prangert gleichzeitig die demokratiefeindlichen Spielchen von FPÖ und ÖVP an“, schließt Dominic Hörlezeder.
Hintergrund
Ein ukrainisches Ehepaar legte im Jänner 2026 Beschwerde ein, nachdem das Land NÖ Kostenersätze von zusammen 13.429,81 EUR aus der Grundversorgung verlangt hatte, wobei auch Klimabonus und Anti-Teuerungsbonus als Einkommen angerechnet wurden. Diese Posten hat das Gericht nun als unrechtmäßig erkannt und abgezogen. Der amtliche Rechtssatz lautet: „Trotz des grundsätzlich umfassenden Einkommensbegriffes sind der Klimabonus und der Anti-Teuerungsbonus nicht als anrechenbares Einkommen in der NÖ Grundversorgung zu beurteilen.“ (LVwG-AV-223/001-2026 und LVwG-AV-224/001-2026, beide vom 28. September 2026) Die Landesregierung hätte per Verordnung regeln müssen, welche Einkommen und Vermögenswerte für Kostenersätze nach den §§ 12 und 13 zu berücksichtigen sind. Das geschah nur für die Sozialhilfe, nicht für die Grundversorgung. Auf die Anfrage der Grünen Abgeordneten Silvia Moser antwortete Landesrat Martin Antauer am 24. März 2026 schriftlich: „Bis dato keine.“ Auch bei der Novelle vom 18. November 2025 blieb die Grundversorgung ausgenommen; vier Wochen später ergingen die Bescheide gegen das Ehepaar. Im Jänner 2026 verkündete Landesrat Martin Antauer, die Rückholaktion sei gestoppt. Der Verfahrensgang zeigt ein anderes Bild: Das Land korrigierte die Bescheide vom 19. und 20. Dezember 2025 auch nach den Beschwerden nicht, die letzte Stellungnahme der Behörde datiert vom 19. August 2026. Erst das Gericht hat die Anrechnung beseitigt. Nach Angaben des Landes waren mit Stand 13. Oktober 2025 insgesamt 51 Rückforderungsfälle brieflich angekündigt. In 44 Fällen wurde die Grundversorgung bereits gekürzt ausbezahlt, eine Person hatte zurückgezahlt.
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