- 13.10.2026, 10:40:32
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Entlastung für Städte und Gemeinden: ÖBB-Infrastruktur übernimmt ab 2027 Betreuung und Instandhaltung von Bahnhöfen
Künftig gemeinsame Finanzierung von Bund und Ländern für Reinigung, Winterdienst, Grünschnitt und Instandhaltung von Aufzugs- und Kundensanitäranlagen an ÖBB-Verkehrsstationen
Der Bund und die Länder übernehmen ab 1. Januar 2027 die Finanzierung der Betreuung und Instandhaltung der ÖBB-Bahnhöfe und entlasten damit Gemeinden und Städte deutlich. Bislang lag die Verantwortung für Arbeiten wie Reinigung, Winterdienst, Grünschnitt und Instandhaltung von Aufzugs- und Kundensanitäranlagen bei den jeweiligen Städten und Gemeinden, in denen sich eine ÖBB-Verkehrsstation befunden hat. Mit kommendem Jahr geht diese Verantwortung in die ÖBB-Infrastruktur AG über. Möglich macht das eine Einigung im Rahmen des § 44 Bundesbahngesetzes, die das Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI) gemeinsam mit den Ländern und der ÖBB-Infrastruktur AG erarbeitet hat.
„Die Einigung wird die Gemeinden und Städte spürbar entlasten und schafft klare Zuständigkeiten. Gemeinsam mit den Ländern und der ÖBB-Infrastruktur haben wir eine nachvollziehbare und nachhaltige Aufteilung der Verantwortung geschaffen, die in Zukunft einfachere Prozesse und mehr finanziellen Spielraum bringt. Dafür investieren wir über 100 Millionen Euro. Das ist gelebte Solidarität zwischen Bund, Ländern und Gemeinden“, bekräftigt Bundesminister Peter Hanke.
Klare Zuständigkeiten und weniger Belastung für Städte und Gemeinden
In der Vergangenheit mussten Städte und Gemeinden nach der Errichtung oder Modernisierung von Bahnhöfen selbst die Finanzierung für die laufenden Betreuungs- und Instandhaltungsaufgaben übernehmen. Seit 1. Jänner 2025 gilt eine bundesweite Neuregelung, mit dem die Verantwortung von neuen Projekten bereits zur ÖBB-Infrastruktur AG gewandert ist. Einem Beschluss der Landesverkehrsreferentenkonferenz 2025 folgend wurde nun eine österreichweit einheitliche Lösung umgesetzt, die auch Städte und Gemeinden mit bestehenden Verträgen entlastet.
Der derzeitige Vorsitzende der Landeshauptleutekonferenz, Vorarlbergs Landeshauptmann Markus Wallner betont: „Entlastungen für unsere Städte und Gemeinden sind wichtig. Mit dieser Einigung schaffen wir österreichweit klare Zuständigkeiten, reduzieren den Verwaltungsaufwand und geben den Gemeinden wieder ein Stück mehr an finanziellem Spielraum. Das ist auch ein gutes Beispiel dafür, wie die Zusammenarbeit zwischen Bund, Ländern und Gemeinden funktionieren soll: Aufgaben und Verantwortung klar regeln, Doppelgleisigkeiten abbauen und gemeinsam praktikable Lösungen finden.“
Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger erklärt: „Auch wenn der betreffende Auslegungsleitfaden öffentlich-rechtlich keine direkte Bindungswirkung entfaltet und sich Rechte und Pflichten für Städte erst aufgrund der jeweiligen Einzelverträge ergeben, haben Städte in der Vergangenheit oftmals Verkehrsstationen maßgeblich mitfinanziert. Aus Sicht der Städte als Mobilitätsdrehscheiben stellen die neuen Kostentragungsregeln eine spürbare finanzielle Erleichterung dar.“
„Wir freuen uns, dass Bund und Länder eine jahrelange Forderung des Gemeindebundes umgesetzt haben und künftig die Finanzierung für die Instandhaltung und Betreuung der ÖBB-Bahnhöfe übernehmen. Für alle Gemeinden mit ÖBB-Verkehrsstationen fällt mit dieser Einigung der Winterdienst, der Grünschnitt, die Reinung und auch die Wartung allfälliger Liftanlagen weg. Für die Städte und Gemeinden ist diese österreichweit einheitliche Lösung eine große Erleichterung, die uns nicht nur finanziell entlastet, sondern uns gleichzeitig mehr Spielraum für unsere ureigensten Aufgaben in den Gemeinden gibt“, so Gemeindebund-Präsident Johannes Pressl.
Die ÖBB-Infrastruktur AG übernimmt ab 1. Jänner 2027 auch die Betreuungs- und Instandhaltungsarbeiten für bereits bestehende Bahnhöfe. Insgesamt ergibt sich daraus ein Finanzierungsbedarf von rund 100 Millionen Euro. Für Städte und Gemeinden bedeutet das weniger Verwaltungsaufwand und mehr finanziellen Spielraum für andere kommunale Aufgaben.
Die Einigung ist das Ergebnis der engen Zusammenarbeit zwischen dem BMIMI, den Ländern und der ÖBB-Infrastruktur AG und wurde im Rahmen der Landesverkehrsreferentenkonferenz akkordiert. Sie steht damit beispielhaft für einen nachhaltigen Interessenausgleich zwischen Bund, Ländern und Gemeinden.
Rückfragen & Kontakt
Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI)
Carina Novy
Telefon: +43 1 711 62-65 8010
E-Mail: [email protected]
Website: https://bmimi.gv.at
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