• 08.10.2026, 11:15:35
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Schellhorn zu OeNB-Dateninitiative: „Bei Beteiligungen müssen sich die Länder in die Karten schauen lassen!“

Staatssekretär begrüßt Unternehmensdynamik-Dashboard der Nationalbank – großes Potenzial für Entbürokratisierung noch ungenutzt – fordert Transparenz über Beteiligungen

Wien (OTS) - 

Staatssekretär für Entbürokratisierung Sepp Schellhorn begrüßt das heute von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) vorgestellte Unternehmensdynamik-Dashboard und die dahinterstehende neue Dateninfrastruktur. Die Nationalbank hat eine neue Dateninfrastruktur geschaffen, die erstmals Informationen zu österreichischen Unternehmen, Bilanzen, Bankkrediten, Eigentumsnetzwerken und Insolvenzen systematisch miteinander verknüpft. Damit schafft sie eine wichtige Grundlage, um wirtschaftliche Zusammenhänge besser zu verstehen und mögliche Reformpotenziale sichtbar zu machen.

„Die Nationalbank leistet hier wichtige Pionierarbeit. Sie zeigt uns, was möglich wird, wenn wir Daten zusammenführen, statt sie in getrennten Schubladen liegen zu lassen. Genau diesen Zugang brauchen wir auch bei der Entbürokratisierung. Denn bevor wir Strukturen vereinfachen können, müssen wir sie erst einmal kennen“, so Schellhorn.

Großes Potenzial für Entbürokratisierung noch nicht ausgeschöpft

Für Schellhorn liegt die besondere Bedeutung der Initiative nicht nur in dem, was die OeNB bereits ermöglicht, sondern vor allem in dem, was künftig noch möglich wäre. Die Nationalbank hat ihre neue Dateninfrastruktur im Rahmen der bestehenden institutionellen und personellen Möglichkeiten aufgebaut. Technisch und analytisch besteht jedoch erhebliches weiteres Potenzial.

Dazu zählen insbesondere Analysen kommunaler Unternehmens- und Beteiligungsnetzwerke, möglicher Doppelstrukturen zwischen Gemeinden, öffentlicher Aufträge und Förderungen sowie der Verteilung bürokratischer Belastungen auf unterschiedliche Unternehmen. Ein Teil dieser Untersuchungen wäre bereits auf Basis vorhandener Informationen möglich, andere würden zusätzliche Datenverknüpfungen erfordern.

„Die technischen Möglichkeiten sind da. Jetzt müssen wir auch die Voraussetzungen schaffen, um sie bestmöglich zu nutzen. Wenn wir wissen wollen, wo Verwaltung vereinfacht, wo Doppelgleisigkeiten beseitigt und wo öffentliche Mittel effizienter eingesetzt werden können, brauchen wir zuerst die entsprechenden Daten. Entbürokratisierung beginnt nie beim Bauchgefühl, sondern bei den Fakten.“

Öffentliche Beteiligungen: Transparenz auch über finanzielle Risiken

Besonderen Handlungsbedarf sieht Schellhorn bei der Transparenz öffentlicher Beteiligungsstrukturen. Gerade Informationen über landeseigene Gesellschaften und ihre direkten und indirekten Beteiligungen müssten umfassend, nachvollziehbar und für systematische Analysen zugänglich sein. Nur so könnten Eigentumsnetzwerke und mögliche Überschneidungen zwischen öffentlichen Unternehmen und Gebietskörperschaften untersucht werden.

Dabei geht es nicht allein um Verwaltungsstrukturen, sondern auch um finanzielle Risiken für die öffentliche Hand. Wirtschaftliche Schwierigkeiten oder Insolvenzen öffentlicher Unternehmen können – etwa durch Haftungen, Garantien oder zusätzlichen Finanzierungsbedarf – erhebliche Auswirkungen auf öffentliche Haushalte haben. Um solche Risiken rechtzeitig erkennen und beurteilen zu können, braucht es einen vollständigen Überblick über Beteiligungen und damit verbundene Verpflichtungen.

„Nehmen wir nur die landeseigenen Gesellschaften, die kommunalen Unternehmen und ihre Beteiligungsverflechtungen: Wer gehört wem? Wo gibt es Überschneidungen? Wo möglicherweise Doppelstrukturen? Und wer trägt das finanzielle Risiko, wenn eine Gesellschaft in Schwierigkeiten gerät? Wir sehen doch den Wald vor lauter Beteiligungen nicht mehr. Dabei hätten wir heute die technischen Möglichkeiten, diese Zusammenhänge viel besser zu verstehen. Was der öffentlichen Hand gehört, muss die Öffentlichkeit auch bitteschön sehen können.“

Schellhorn fordert daher die Bundesländer auf, die erforderlichen Informationen über ihre Unternehmensbeteiligungen systematisch zugänglich und auswertbar zu machen. Es gehe ausdrücklich nicht darum, öffentliche Unternehmen pauschal infrage zu stellen. Vielmehr brauche es nachvollziehbare Eigentumsverhältnisse, klare Verantwortlichkeiten und Transparenz über mögliche finanzielle Verpflichtungen und Risiken, um Strukturreformen überhaupt beurteilen zu können.

„Transparenz darf nicht an Landesgrenzen enden“

„Wir müssen aufpassen, dass aus ‚Föderalismus‘ nicht ‚Förderalismus‘ und am Ende ‚Feudalismus‘ wird. Gerade wenn öffentliches Eigentum und öffentliches Geld im Spiel sind, darf niemand den Überblick verlieren.“

Und: „Wir können nicht auf Bundesebene jeden Verwaltungsprozess hinterfragen und gleichzeitig so tun, als würde die Verantwortung für effiziente Strukturen an den Landesgrenzen aufhören. Transparenz und Reformbereitschaft müssen für Bund, Länder und Gemeinden gleichermaßen gelten. Ohne Wenn und Aber. Ohne Ausnahme. Ohne Ausreden. Without von delay!“

Rückfragen & Kontakt

Büro des Staatssekretärs für Entbürokratisierung und Deregulierung (
BMEIA)

Telefon: +43(0)5011503163
Website: https://www.bmeia.gv.at/themen/seda-servicestelle-fuer-
entbuerokratisierungs-und-deregulierungsanliegen

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