• 07.10.2026, 12:53:32
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„Schauplatz Gericht“ über ein Alptraum-Haus, Beschränkungen aus der NS-Zeit und einen Stolperdraht

Am 8. Oktober um 21.05 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

In der aktuellen „Schauplatz Gericht“-Ausgabe präsentiert Peter Resetarits am Donnerstag, dem 8. Oktober 2026, um 21.05 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Fälle:

Alptraum-Haus

Die L.s haben 2020 bei einem Bauträger in Innsbruck Eigentumswohnungen erworben. Der Bauträgervertrag sieht vor, dass die neu zu errichtenden Wohnungen spätestens Ende 2022 übergeben werden. Bis heute sind die Wohnungen nicht fertiggestellt, der Bauträger reagiert nicht mehr auf Urgenzen. Die L.s haben eine Klage auf Schadenersatz eingebracht. Weil die neuen Wohnungen, für die sie bereits mehr als 80 Prozent vom Kaufpreis bezahlt haben, nicht bezugsfertig sind, können sie die Wohnung, in der sie jetzt wohnen, nicht vermieten. Aber auch dieses Verfahren zieht sich in die Länge. Die Klage wurde 2023 eingebracht, ein Urteil gibt es immer noch nicht. Die Baustelle steht still. Die halb fertiggestellten Wohnungen verfallen immer mehr. Und die L.s sind kein Einzelfall, auch eine andere Baustelle dieses Bauträgers beschäftigt die Gerichte.

Beschränkungen aus der NS-Zeit

Familie W. besaß in Bürserberg seit Generationen etliche Liegenschaften. 1944 wurde sie von den Nationalsozialisten gezwungen, einen Teil davon ganz billig an einen Verein namens „Hüttenkameradschaft der Führer des Arbeitergaues XXVI e.V.“ abzutreten. Die in der Familie verbliebenen Grundstücke wurden mit einem Bauverbot und einem Vorkaufsrecht belastet. Dieser Verein, der damals Berghütten zur Erholung führender Nazis betrieb, wurde nach Kriegsende von den Alliierten verboten und aufgelöst. Die aktuelle Generation der Familie W. muss sich aber heute noch mit diesem Stück Zeitgeschichte herumschlagen. Denn der Verein steht im Österreichischen Grundbuch, jetzt aber unter dem harmlosen Namen „Hüttenverein“. Irgendwie hatten die Vereinsfunktionäre es geschafft, den verbotenen Verein in Deutschland wiederzubeleben. Und die heutigen Vertreter bestehen auf dem 1944 erpressten Bauverbot, das den Grund der Familie W. massiv entwertet.

Stolperdraht

Herr S. wollte bei einer Wanderung auf der Tiroler Eng-Alm den Durchgang eines Weidezaunes benutzen. Dabei ist er über einen knapp über der Erde gespannten Elektrodraht gestolpert, den er als Stolperfalle bezeichnet. Er hat den Grundbesitzer auf rund 5.000 Euro Schadenersatz geklagt, weil er sich im Gesicht und am Knie verletzt hat. Der Gegner wendet ein, dass jeder Wanderer selbst dafür verantwortlich ist, vor seine Füße zu sehen. Es entwickelte sich ein langjähriger Rechtsstreit mit vielen teuren Gutachten. Jetzt haben die Gerichte in letzter Instanz entschieden.

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