• 07.10.2026, 10:39:32
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AK Zangerl: "Milliarden aus Versicherungsbeiträgen werden unter staatliche Kontrolle gestellt!"

AK-Tirol-Gutachten zeigt: Gesundheitsreformfonds stehen auf verfassungsrechtlich wackeligen Beinen. Pensionist:innen finanzieren Digitalisierung der Krankenkassen!

Innsbruck (OTS) - 

Ein Rechtsgutachten von Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger ortet schwerwiegende verfassungsrechtliche Bedenken bei den Gesundheitsreformfonds des Bundes: Milliarden aus Versichertenbeiträgen werden der Selbstverwaltung entzogen und unter staatliche Kontrolle gestellt. Die AK Tirol fordert eine verfassungskonforme Lösung und den Schutz der Beitragsgelder.

Die Gesundheitsreformfonds des Bundes* stehen massiv in der Kritik. Ein Rechtsgutachten des renommierten Verfassungsrechtlers Univ.-Prof. Dr. Peter Bußjäger kommt zum Ergebnis, dass die gesetzlichen Regelungen zur Einrichtung und Finanzierung dieser Fonds in mehrfacher Hinsicht verfassungsrechtlich bedenklich sind. Im Mittelpunkt stehen verfassungswidrige Eingriffe in die Selbstverwaltung der Krankenversicherungsträger sowie mögliche Verstöße gegen den Gleichheitsgrundsatz und das verfassungsrechtlich geschützte Eigentumsrecht.

2,7 Milliarden Euro aus Versichertenbeiträgen

Mit dem Gesundheitsreformfonds-Gesetz wurden bei den Krankenversicherungsträgern eigene Gesundheitsreformfonds eingerichtet. Für die Jahre 2026 bis 2030 werden dafür insgesamt rund 2,7 Milliarden Euro verwendet. Allein auf den Fonds bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK) entfallen rund 1,96 Milliarden Euro.

Die Finanzierung erfolgt letztlich über die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionistinnen und Pensionisten von 5,1 auf 6 Prozent. Denn durch diese Erhöhung der Beitragszahlungen steigen auch die Zahlungen der Pensionsversicherungsträger an die Krankenversicherungen (sogenannte Hebesätze**). Kurzum: Für jeden Euro, den ein Pensionist für seine Krankenversicherung bezahlt, werden zusätzlich 78 Cent vom Pensionsversicherungsträger (als „Hebesatz“) an den Krankenversicherungsträger überwiesen.

Doch statt diese zusätzlichen Gelder wie bisher direkt den Krankenversicherungsträgern zukommen zu lassen, müssen diese nunmehr an den Bund gezahlt werden. Der Bund finanziert damit die Gesundheitsreformfonds und ordnet den Krankenversicherungsträgern durch ministerielle Verordnung exakt an, für welche Ziele die Gelder eingesetzt werden dürfen. Die Gelder werden auch nur dann gezahlt, wenn die vom Bund angeordneten Ziele tatsächlich erreicht werden. So fließen etwas rund 95 Millionen Euro in die Digitalisierung der Krankenkassen.

„Die Pensionistinnen und Pensionisten finanzieren damit auf Anordnung des Bundes die Digitalisierung der Kassen. Hier geht es um Milliardenbeträge, die nicht einfach der eigenverantwortlichen Verwaltung durch die Sozialversicherung entzogen und der politischen Steuerung des Bundes unterworfen werden dürfen“, kritisiert AK Präsident Erwin Zangerl. Prinzipiell seien Investitionen in Digitalisierung wünschenswert, allerdings nicht ständig über Hintertüren und nicht auf Kosten der Pensionistinnen und Pensionisten, wie Zangerl ergänzt.

AK Tirol: Gesundheitsreform ja – aber nicht auf Kosten der Versichertenrechte!

Für die AK Tirol steht fest: Eine Verbesserung der Gesundheitsversorgung ist dringend notwendig und grundsätzlich zu begrüßen. Reformen müssen jedoch transparent, sachlich gerechtfertigt und verfassungskonform ausgestaltet sein.

Es könne nicht sein, dass Versicherte und insbesondere Pensionistinnen und Pensionisten höhere Krankenversicherungsbeiträge leisten, während die dadurch zusätzlich aufgebrachten Mittel der autonomen Entscheidung der Sozialversicherung entzogen werden, so Zangerl.

„Die Versicherten finanzieren unser Gesundheitssystem. Deshalb müssen ihre Beiträge auch im Interesse der Versicherten und unter Wahrung der Selbstverwaltung eingesetzt werden. Gesundheitspolitische Reformen dürfen kein Vorwand sein, um die Selbstverwaltung auszuhöhlen“, stellt Tirols AK Präsident klar.

AK Tirol fordert verfassungsrechtliche Klärung

Angesichts der schwerwiegenden Ergebnisse des Rechtsgutachtens fordert die AK Tirol eine umfassende Überprüfung der gesetzlichen Bestimmungen.

Die zentralen Forderungen der AK Tirol:

  • Wahrung der Selbstverwaltung: Die Krankenversicherungsträger müssen ihre verfassungsrechtlich geschützte Entscheidungsfreiheit behalten.
  • Schutz der Versichertenbeiträge: Gelder der Versicherten dürfen nicht ohne ausreichende sachliche Rechtfertigung der autonomen Verwaltung entzogen werden.
  • Verfassungskonforme Finanzierung: Gesundheitsreformen müssen auf einer rechtlich einwandfreien und transparenten Finanzierungsgrundlage beruhen.
  • Rasche rechtliche Klärung: Die im Gutachten aufgezeigten verfassungsrechtlichen Bedenken müssen ernst genommen und die gesetzlichen Regelungen entsprechend überprüft werden.

„Es geht hier nicht nur um eine juristische Detailfrage, sondern um eine Grundsatzentscheidung: Wer bestimmt über die Milliarden an Beitragsgeldern der Versicherten – die demokratisch legitimierte Selbstverwaltung der Sozialversicherung oder der Bund? Das vorliegende Gutachten zeigt deutlich, dass der Gesetzgeber hier verfassungsrechtliche Grenzen überschritten haben könnte. Diese Bedenken dürfen nicht ignoriert werden“, so Zangerl abschließend.

* Info I: Was ist der Gesundheitsreformfonds?

Der Gesundheitsreformfonds wurde mit dem Gesundheitsreformfonds-Gesetz (BGBl. I Nr. 104/2025) geschaffen. Ziel ist es, die Gesundheitsversorgung in Österreich durch gezielte Reformmaßnahmen zu verbessern, insbesondere durch den Ausbau und die Weiterentwicklung von Gesundheitsleistungen. Das Rechtsgutachten von Prof. Bußjäger zeigt, dass die Krankenversicherungsträger nicht frei über die Verwendung der Mittel entscheiden können, obwohl sie letztlich aus Versichtenbeiträgen stammen. Dadurch ergibt sich auch ein möglicher verfassungswidriger Eingriff in die Selbstverwaltung.

**Info II: Was sind Hebesätze?

Hebesätze sind Zahlungen der Pensionsversicherungsträger an die Krankenversicherungsträger für die Krankenversicherung der Pensionist:innen.

Der Hintergrund: Bei Erwerbstätigen wird die Krankenversicherung grundsätzlich durch Beiträge von Arbeitnehmer:innen und Arbeitgeber:innen finanziert. Pensionist:innen haben keinen Arbeitgeber mehr. Daher leisten die Pensionsversicherungsträger einen zusätzlichen finanziellen Ausgleich an die Krankenversicherungsträger. Die Höhe dieser Zahlungen wird über die sogenannten Hebesätze bestimmt.

Vereinfacht gesagt: Der Hebesatz sorgt dafür, dass die Krankenversicherung für Pensionist:innen nicht allein durch deren eigene Krankenversicherungsbeiträge finanziert werden muss.

Das Rechtsgutachten im Detail

Schwerwiegender Eingriff in die Selbstverwaltung

Das Rechtsgutachten von Prof. Bußjäger sieht insbesondere das verfassungsrechtlich verankerte Prinzip der Selbstverwaltung gefährdet.

Die Krankenversicherungsträger sind gesetzlich eingerichtete Selbstverwaltungskörper, die ihre Aufgaben grundsätzlich eigenverantwortlich wahrnehmen. Durch die Gesundheitsreformfonds wird ihre Entscheidungsfreiheit in einer Weise eingeschränkt, die mit dem Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr vereinbar ist.

Nach Einschätzung des Verfassungsrechtlers geht dieser Eingriff so weit, dass er mit dem Prinzip der Selbstverwaltung nicht mehr vereinbar ist.

„Selbstverwaltung darf nicht zur leeren Hülle werden. Wer den Krankenversicherungsträgern die finanziellen Mittel entzieht und gleichzeitig bis ins Detail vorgibt, wofür diese eingesetzt werden müssen, greift in ein grundlegendes Prinzip unseres Sozialversicherungssystems ein“, so Zangerl.

Auch Gleichheitsgrundsatz und Eigentumsrecht betroffen

Das Gutachten wirft darüber hinaus die Frage auf, ob die gesetzliche Konstruktion sachlich gerechtfertigt ist.

Zwar besteht grundsätzlich ein öffentliches Interesse daran, bestimmte Gesundheitsleistungen gezielt zu fördern und die Gesundheitsversorgung weiterzuentwickeln. Allerdings ist nach Ansicht von Prof. Bußjäger nicht nachvollziehbar, weshalb dafür eigene Gesundheitsreformfonds erforderlich sind und die Krankenversicherungsträger diese Ziele nicht im Rahmen ihrer bestehenden Selbstverwaltung erreichen können. Eine entsprechende sachliche Begründung lässt sich auch den Gesetzesmaterialien nicht entnehmen.

Damit bestehen laut Gutachten nicht nur erhebliche Bedenken im Hinblick auf den verfassungsrechtlichen Gleichheitsgrundsatz, sondern auch hinsichtlich eines unzulässigen Eingriffs in das Eigentumsrecht.


ANHANG: Gutachten Prof. Bußjäger

Rückfragen & Kontakt

AK Tirol
Armin Muigg
Telefon: 0800 22 55 22 1280
E-Mail: [email protected]

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