- 06.10.2026, 12:19:32
- /
- OTS0113
AK: Wärmewende geht nicht ohne Konsument:innen!
Konsument:innen brauchen mehr Klarheit bei Preisen und Verträgen sowie stärkere Rechte – BWB-Bericht zum Wärmemarkt bestätigt AK
Die Hürden sind groß, wenn es bei der Wärmeversorgung zu Problemen kommt: Konsument:innen haben wenig Rechte, können Anbieter meist nicht wechseln und stehen vor schwer verständlichen Rechnungen. Auch die Sektorenuntersuchung der Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) zeigt monopolartige Strukturen im Wärmemarkt auf. Die AK fordert daher mehr Klarheit für Konsument:innen, vergleichbare Preise, eine unabhängige Kontrolle des Marktes und ein Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz.
Für die Wärmewende sollen alle Haushalte Schritt für Schritt auf nachhaltige Heizsysteme umsteigen. Das geschieht meist durch langfristige Bindungen an Wärmeversorger, deren Preise die Endkund:innen nicht beeinflussen und die sie nicht wechseln können. In der Regel erfolgt die Versorgung durch Fernwärme, die über Leitungen ins Gebäude kommt, oder auch durch Wärmeerzeugung direkt im oder nahe beim Haus. In Österreich versorgen rund 3.500 Unternehmen über eine Million Haushalte mit Wärme. „Allen gemeinsam ist – die Wärme-Kund:innen haben kaum Rechte. Das zeigt vor allem der Vergleich zu den Stromkund:innen – sie sind geschützt durch ein Recht auf Ratenzahlung, bei Abschaltung und Lieferantenausfall, durch strenge Transparenzvorschriften bei der Abrechnung sowie durch einen Sozialtarif“, sagt Tobias Schweitzer, AK Wirtschafts-Bereichsleiter.
Erschwerend kommt hinzu, dass Gebäudeeigentümer:innen und Vermieter:innen die Finanzierung und Betrieb der Wärmeversorgung oft an sogenannte „Contractoren“ auslagern oder Abrechnungsunternehmen zwischenschalten. Regelmäßig wissen die Wärmekund:innen nicht mehr, wer sie mit Wärme beliefert. Deshalb unterstützt die AK die Empfehlung der BWB nach einem einheitlichen Rechtsrahmen und einer Schlichtungsstelle mit hoheitlichen Befugnissen entlang der gesamten Wertschöpfungskette – von der Erzeugung über Contractoren und Abrechnungsunternehmen bis hin zu den Wärmekund:innen. Konkret verlangt die AK:
1. Preise müssen vergleichbar sein: Nötig sind standardisierte Tarife, eine bessere Preisvergleichsplattform und klare Informationen zu Heizkosten schon vor dem Miet- oder Kaufvertrag.
2. Keine Verpflichtung zum Anschluss an überteuerte Heizsysteme: Der Anschluss von Mieter:innen und Wohnungseigentümer:innen an erneuerbare Heizsysteme ist für das Erreichen der Klimaziele notwendig und sinnvoll. Einer verpflichtenden Heizungsumstellung muss aber eine Angemessenheitsprüfung der neuen Heizkosten vorausgehen.
3. Schluss mit unverständlichen Abrechnungen: Jede Wärme-Rechnung muss klar zeigen: Verbrauchspreis, Grundpreis, Messkosten, Anschlusskosten sowie Kosten für Erstinbetriebnahme, An- und Abschaltungen. Die Formate der Abrechnungen müssen vereinheitlicht werden.
4. Preisaufsicht ist nötig: Klare Regeln für die Preisbildung bei Fernwärme und Zentralheizungen sollen sicherstellen, dass Kosten fair und nachvollziehbar bei den Kund:innen ankommen.
5. Unabhängige Behörde für Wärme und Kühlung: Eine unabhängige Stelle soll Preise beobachten, Streitfälle schlichten und große Anbieter kontrollieren – und den Wärmemarkt fit für die Zukunft machen.
6. Weg mit dem Vorschriften-Dschungel: Alle wichtigen Wärme-Regeln sollen in einem einheitlichen Wärme- und Kältewirtschaftsgesetz gebündelt werden – statt zersplittert in unzähligen Vorschriften.
SERVICE: Mehr Infos auf der AK Homepage unter Faire Regeln für Wärme und Kühlung
Rückfragen & Kontakt
Arbeiterkammer Wien - Kommunikation
Doris Strecker
Telefon: +43 1 50165 12677 mobil: +43 664 845 41 52
E-Mail: [email protected]
Website: http://wien.arbeiterkammer.at
Ausschließlich für Medienanfragen!
Für alle anderen Anfragen: So erreichen Sie uns:
http://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | AKW






