• 04.10.2026, 09:20:32
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AK Stilling: Frauen dürfen nach Fehlgeburt nicht um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen

Vorgeschlagene Neuregelung stärkt den Schutz von Frauen nach einer Fehlgeburt – vier Monate Kündigungs- und Entlassungsschutz unabhängig von der Schwangerschaftswoche

Wien (OTS) - 

Eine Fehlgeburt ist für jede Frau eine schwere körperliche und psychische Belastung. In dieser Situation darf nicht auch noch die Sorge um den Arbeitsplatz hinzukommen. Die von Ministerin Corinna Schuhmann vorgeschlagene Regelung, Fehlgeburten unabhängig von einer Wochengrenze beim Kündigungs- und Entlassungsschutz Totgeburten gleichzustellen, ist daher ein wichtiger Schritt, um betroffene Frauen zu schützen.

„Wichtig ist, dass Frauen nach einer Fehlgeburt nicht auch noch um ihren Arbeitsplatz fürchten müssen. Eine Fehlgeburt ist eine Ausnahmesituation, in der Frauen Zeit brauchen, um körperlich und emotional wieder Kraft zu schöpfen. Der Arbeitsplatz muss in dieser Situation sicher sein“, sagt Ines Stilling, Bereichsleiterin Soziales der AK Wien.

Künftig soll nach einer Fehlgeburt ein viermonatiger Kündigungs- und Entlassungsschutz ab dem Zeitpunkt der Fehlgeburt gelten – unabhängig davon, in welcher Schwangerschaftswoche sie erfolgt. Damit wird eine zentrale Lücke im bisherigen Mutterschutz geschlossen.

Wahlfreiheit für betroffene Frauen

Gleichzeitig wahrt die vorgeschlagene Neuregelung das Selbstbestimmungsrecht der betroffenen Frauen. Die betroffene Arbeitnehmerin soll selbst entscheiden können, ob sie ihre:n Arbeitgeber:in über die Fehlgeburt informiert und die Freistellung als Trauerzeit in Anspruch nimmt oder ob sie die Situation für sich behält und sich – wie bisher möglich – krankschreiben lässt. Damit wird der Mutterschutz nicht optional aufgeweicht. Im Gegenteil: Der besondere Schutz nach einer Tot- oder Lebendgeburt bleibt bestehen. Bei einer Fehlgeburt erhalten Frauen mit der Neuregelung die Möglichkeit, selbst zu entscheiden, welchen Weg sie in dieser persönlichen Ausnahmesituation gehen wollen.

„Der hart erkämpfte Mutterschutz darf nicht ausgehöhlt werden. Gleichzeitig braucht es eine Regelung, welche die Lebensrealität von Frauen nach einer Fehlgeburt ernst nimmt. Schutz vor Kündigung oder Entlassung und echte Wahlfreiheit bei der Trauerzeit sind deshalb zentrale Elemente der Neuregelung“, so Ines Stilling.

Die vorgeschlagene Regelung verbindet arbeitsrechtliche Sicherheit mit sozialer Absicherung und Selbstbestimmung.

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