• 02.10.2026, 15:44:03
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Peer-to-Peer-Verträge: Strom ab sofort einfacher direkt teilen

Neue Möglichkeiten für Haushalte und Unternehmen – Energie kann ohne Gründung einer Energiegemeinschaft direkt geteilt werden

Wien (OTS) - 

Mit den neuen Peer-to-Peer-Verträgen (P2P) wird das direkte Teilen von Strom einfacher. Selbst erzeugte Energie kann direkt zwischen Erzeugern und Verbrauchern geteilt werden, ohne dafür eine eigene Rechtsform wie bei einer Energiegemeinschaft gründen zu müssen.

Die wichtigsten Neuerungen im Überblick:

* Strom direkt teilen: Selbst erzeugter Strom kann über Peer-to-Peer-Verträge direkt mit anderen geteilt werden.
* Keine eigene Rechtsform notwendig: Anders als bei Energiegemeinschaften ist für P2P-Verträge keine Gründung einer eigenen Rechtsperson erforderlich.
* Auch für Unternehmen: Unternehmen können über P2P-Verträge Energie teilen. Damit erhalten auch große Unternehmen neue Möglichkeiten zur gemeinsamen Energienutzung.
* Mehrere Standorte versorgen: Unternehmen können Strom aus eigenen Erzeugungsanlagen an mehreren eigenen Standorten nutzen.
* Individuelle Preise: Der Energiepreis kann zwischen den Beteiligten individuell vereinbart werden – auch ein Nulltarif ist möglich.
* Überschüsse besser nutzen: Überschüssiger Strom kann direkt vermarktet und damit besser genutzt werden.
* Lokale und regionale Nutzung: Energie kann lokal und regional auch über mehrere Netzbetreiber-Konzessionsgebiete hinweg geteilt werden.
* Wirtschaftliche Vorteile: Bei lokaler und regionaler Energienutzung sind reduzierte Netzentgelte möglich. Gleichzeitig kann die direkte Nutzung eigener bzw. regional erzeugter Energie die Abhängigkeit von Preisschwankungen beim Strombezug reduzieren.
* Regionale Wertschöpfung: Unternehmen können Energie etwa mit Kundinnen und Kunden, Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern oder der Nachbarschaft teilen und unterschiedliche Verbrauchsprofile miteinander kombinieren.

Für große Unternehmen gilt bei der gemeinsamen Energienutzung grundsätzlich eine Grenze von 6 MW Erzeugungsleistung je Zählpunkt. KMU sind von dieser 6-MW-Regelung nicht betroffen. Bei größeren Anlagen kann über den Teilnahmefaktor ein Anteil von bis zu 6 MW geteilt werden.

Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer: „Mit Peer-to-Peer-Verträgen bringen wir mehr Freiheit und Eigenverantwortung in den Strommarkt: Wer Strom am eigenen Dach produziert, kann ihn unkompliziert mit Familie, Nachbarn oder anderen Betrieben teilen, verkaufen oder verschenken. Ohne eigenen Verein und komplizierte Strukturen. So bleibt mehr heimische Energie und Wertschöpfung in der Region und die Menschen können ihre Energieversorgung stärker selbst in die Hand nehmen.“

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
E-Mail: [email protected]

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