- 02.10.2026, 11:44:32
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Der „Bürgeranwalt“: Volksschule Retznei gerettet?
Am 3. Oktober um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON
Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 3. Oktober 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:
Späte Lösung
Laurena ist im achten Lebensjahr und hat einen seltenen Gendefekt, der es ihr unmöglich macht, zu sprechen und zu gehen. Unmittelbar neben ihrem Wohnort gibt es in der Steiermark keine spezielle Volkschule. Nachdem Laurena schulpflichtig ist, hat sie mit ihren Eltern eine Schule für ihre Bedürfnisse im 19 Kilometer entfernten Tamsweg in Salzburg ausgewählt. Aber dann die Überraschung kurz vor Schulbeginn: Die Direktorin sei nicht berechtigt, Steirer:innen in dieser Schule in Salzburg aufzunehmen, die notwendige Pflegeassistenz würde aufgrund der aktuellen steirischen Gesetzeslage nicht bezahlt werden können. Vorige Woche gab es eine späte politische Sonderlösung – wie können künftig solche Probleme und Belastungen vermieden werden? Welche rechtlichen Grundlagen braucht es? Im Studio: Volksanwalt Christoph Luisser an der Seite von Laurenas Vater.
Volksschule Retznei gerettet?
Die geplante Schließung der beliebten Volkschule in Retznei in der Südsteiermark sorgte in der Gemeinde Ehrenhausen für Aufregung. 53 Schulkinder besuchten damals die Musikvolksschule mit reformpädagogischem Lehrplan. Seit der Zusammenlegung von Gemeinden gibt es in Ehrenhausen drei Volksschulen, und das kann sich die Gemeinde finanziell nicht mehr leisten, argumentierte der Bürgermeister im Juni. Die betroffenen Eltern haben sich an Volksanwalt Christoph Luisser gewandt. Im September erreichte kam die erfreuliche Nachricht, dass die Volkschule nun doch weiter besteht.
Darf PVA Gutachten von Betroffenen schwärzen?
Christina S. stellt einen Antrag auf Berufsunfähigkeit an die PVA, da sie unter anderem an CFS (Chronic Fatigue Syndrome) erkrankt ist. Eine schwerwiegende Erkrankung, die dazu führt, dass Betroffene ihren Alltag nicht mehr bewältigen können. Ihr Antrag wird abgelehnt. Als die Oberösterreicherin die Gutachten anfordert, die zu dieser Ablehnung geführt haben, erhält sie ein Gutachten, das fast zur Gänze von der PVA geschwärzt wurde. Unter anderem wurde die Zusammenfassung über ihren Zustand bis zur Unleserlichkeit geschwärzt. Leider kein Einzelfall, sagt Jürgen Holzinger, Obmann des Verein ChronischKrank® Österreich. Er ortet einen Verstoß gegen die Datenschutzgrundverordnung. Die PVA dagegen verweist darauf, dass im Gutachten die Testverfahren geschwärzt werden müssen, damit die Tests nicht im Internet auftauchen. Die Betroffenen dagegen fragen sich, wie sie gegen einen geschwärzten Bescheid klagen können. Kann „Bürgeranwalt“ eine Lösung erreichen?
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