• 02.10.2026, 08:59:03
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  • OTS0017

Goldschakal-Jagd in Kärnten: Landesregierung ignoriert Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Gerichtsentscheidung

Wien/Vösendorf/Klagenfurt (OTS) - 

Goldschakal-Jagd in Kärnten: Landesregierung ignoriert Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Gerichtsentscheidung

In Kärnten wird aktuell zur Bejagung des Goldschakals aufgerufen, obwohl das Landesverwaltungsgericht Kärnten im März 2026 entschied, dass die Jagdzeit vom 1. Oktober bis 15. März nicht rechtskonform erlassen wurde. Das Gericht gab einer Beschwerde von Tierschutz Austria vollinhaltlich statt.

Der Goldschakal ist nach Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt. Bejagt werden darf er nur, wenn ein günstiger Erhaltungszustand gesichert ist oder, falls er fehlt, zuerst wiederhergestellt wird. In Kärnten ist dieser Zustand nicht gegeben: Es fehlt das systematische Monitoring, ohne das er sich gar nicht feststellen lässt. Abschussfreigaben darf es daher nicht geben.

Tierschutz Austria fordert die Kärntner Landesregierung auf, die Jägerschaft entsprechend aufzuklären und sie nicht im Glauben zu lassen, der Abschuss eines Goldschakals sei erlaubt.

Anhang:
Im Namen der Republik – Gerichtsurteil, dieser OTS angehängt

Foto:
Screenshot-Homepage-Kaerntner_Jaegerschaft

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer, MSc.
Telefon: 0699/16604075
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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