- 02.10.2026, 08:59:03
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- OTS0017
Goldschakal-Jagd in Kärnten: Landesregierung ignoriert Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Gerichtsentscheidung
Goldschakal-Jagd in Kärnten: Landesregierung ignoriert Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie und Gerichtsentscheidung
In Kärnten wird aktuell zur Bejagung des Goldschakals aufgerufen, obwohl das Landesverwaltungsgericht Kärnten im März 2026 entschied, dass die Jagdzeit vom 1. Oktober bis 15. März nicht rechtskonform erlassen wurde. Das Gericht gab einer Beschwerde von Tierschutz Austria vollinhaltlich statt.
Der Goldschakal ist nach Anhang V der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie geschützt. Bejagt werden darf er nur, wenn ein günstiger Erhaltungszustand gesichert ist oder, falls er fehlt, zuerst wiederhergestellt wird. In Kärnten ist dieser Zustand nicht gegeben: Es fehlt das systematische Monitoring, ohne das er sich gar nicht feststellen lässt. Abschussfreigaben darf es daher nicht geben.
Tierschutz Austria fordert die Kärntner Landesregierung auf, die Jägerschaft entsprechend aufzuklären und sie nicht im Glauben zu lassen, der Abschuss eines Goldschakals sei erlaubt.
Anhang:
Im Namen der Republik – Gerichtsurteil, dieser OTS angehängt
Foto:
Screenshot-Homepage-Kaerntner_Jaegerschaft
Rückfragen & Kontakt
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer, MSc.
Telefon: 0699/16604075
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