- 02.10.2026, 08:02:32
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EU-Vergaberecht: ANKÖ warnt vor mehr Bürokratie unter dem Deckmantel der Vereinfachung
EU-Reform des Vergaberechts: ANKÖ begrüßt die Ziele grundsätzlich, warnt aber vor mehr Bürokratie, parallelen IT-Strukturen und der Schwächung etablierter österreichischer Lösungen

Europäische Reform des Vergaberechts soll Verfahren vereinfachen, digitalisieren und stärker vereinheitlichen. Der ANKÖ begrüßt diese Ziele grundsätzlich, warnt aber vor zusätzlicher Bürokratie, parallelen IT-Strukturen und einer Schwächung etablierter österreichischer Lösungen. Statt funktionierende Systeme neu zu bauen, müsse Europa bestehende Strukturen miteinander verbinden.
Die Europäische Kommission hat am 9. September 2026 mit COM(2026) 590 ihren Vorschlag für einen neuen „Public Procurement Act“ vorgelegt. Die geplante Verordnung soll das europäische Vergaberecht grundlegend neu ordnen und die bisherigen Regelungen für klassische öffentliche Aufträge, Sektorenvergaben und Konzessionen in einem neuen Rechtsrahmen zusammenführen. Erklärtes Ziel der Kommission ist es, öffentliche Beschaffung einfacher, digitaler und stärker auf gemeinsame europäische Standards auszurichten.
Für Österreich hätte die Reform weitreichende Folgen. Anders als die bisherigen Vergaberichtlinien würde eine EU-Verordnung unmittelbar gelten, bisheriges österreichisches Recht verdrängen und nationale Gestaltungsmöglichkeiten erheblich einschränken.
Die Gefahr besteht, dass bestehende nationale Abläufe bei Eignungsprüfung, elektronischer Vergabe und Vergabedaten durch eine einheitliche europäische Regelung nicht erhalten bleiben.
„Europäische Harmonisierung ist dort sinnvoll, wo gemeinsame Standards den Zugang zu öffentlichen Aufträgen tatsächlich erleichtern. Sie darf aber nicht dazu führen, dass funktionierende nationale Systeme durch zusätzliche europäische Strukturen überlagert werden. Vereinfachung bedeutet, Bestehendes intelligent zu verbinden – nicht, bewährte Infrastruktur nochmals neu aufzubauen“, so der ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić.
Gleichzeitig sieht der Vorschlag neue digitale Infrastrukturen, zentrale europäische Dienste und umfangreiche Datenpflichten vor. Noch handelt es sich um einen Gesetzgebungsvorschlag, über dessen endgültige Ausgestaltung Europäisches Parlament und Rat verhandeln werden.
ANKÖ: Vereinfachung darf nicht zusätzliche Komplexität schaffen
Der Auftragnehmerkataster Österreich (ANKÖ) unterstützt das Ziel, öffentliche Vergabeverfahren europaweit einfacher, digitaler und für Unternehmen leichter zugänglich zu machen. Auch gemeinsame technische Standards können einen wesentlichen Beitrag dazu leisten, den europäischen Vergabemarkt besser zu vernetzen.
In wesentlichen Teilen droht der derzeitige Vorschlag aus Sicht des ANKÖ allerdings das Gegenteil zu bewirken. Statt bestehende und bewährte nationale Systeme miteinander zu vernetzen, sollen neue europäische Strukturen aufgebaut werden, die teilweise parallel zu vorhandenen Lösungen betrieben werden müssten. Damit könnten neue technische Schnittstellen, zusätzliche Prüfprozesse und weitere administrative Ebenen entstehen.
Gerade für öffentliche Auftraggeber und Unternehmen, die bereits heute mit funktionierenden elektronischen Vergabesystemen arbeiten, wäre dies keine Vereinfachung, sondern eine zusätzliche Belastung.
„Was die Kommission als Innovation ankündigt, ist in Österreich seit 1999 Alltag. Es wäre weder wirtschaftlich noch administrativ sinnvoll, Auftraggeber und Unternehmen auf ein System umzustellen, das frühestens 2029 dieselbe Leistung erbringt wie das, was sie heute nutzen“, so Emir Prcić.
Datenräume und 10.000-Euro-Grenze
Besonders kritisch werden die geplanten nationalen und europäischen Vergabedatenräume gesehen. Der vorgesehene Datenumfang reicht weit über statistische Angaben hinaus und kann Vergabeunterlagen, Angebote und Verträge erfassen, damit auch Preisstrukturen, technische Konzepte und Geschäftsgeheimnisse von Unternehmen.
Der Vorschlag sieht bereits ab einem Auftragswert von 10.000 Euro umfangreiche Datenbereitstellungspflichten vor, obwohl der Unterschwellenbereich nach der Verordnung selbst den Mitgliedstaaten vorbehalten bleiben soll. Eine derart niedrige Grenze würde einen erheblichen Teil der alltäglichen Beschaffung öffentlicher Stellen erfassen. Jeder Vorgang müsste erfasst, strukturiert aufbereitet, technisch validiert und übertragen werden. Dazu kommen laufende Qualitätssicherung, Fehlerkorrekturen und Schnittstellenbetrieb. Für Auftraggeber mit vielen Beschaffungsvorgängen entsteht daraus erheblicher dauerhafter Verwaltungs- und IT-Aufwand, der dem erklärten Ziel der Reform, Verwaltungsaufwand zu reduzieren, widerspricht.
Die Datenpflichten im Unterschwellenbereich sollten deshalb gestrichen oder jedenfalls deutlich reduziert werden.
Kurskorrektur im weiteren Gesetzgebungsverfahren erforderlich
Der Public Procurement Act bietet aus Sicht des ANKÖ die Chance, Europas Vergabemärkte digital besser miteinander zu verbinden und den grenzüberschreitenden Zugang zu öffentlichen Aufträgen zu erleichtern.
Im weiteren Gesetzgebungsverfahren sind aus Sicht des ANKÖ daher fünf Punkte zentral:
- Qualifizierte nationale Eignungsnachweissysteme müssen verbindlich anerkannt und an die europäischen Strukturen angebunden werden.
- Öffentliche Auftraggeber müssen ihre Vergabeplattform weiterhin frei wählen können.
- Harmonisiert werden sollen gemeinsame Datenstandards statt kompletter technischer Verfahrensabläufe.
- Professionelle eProcurement-Leistungen und freiwillige Zusatzdienste müssen weiterhin wirtschaftlich betrieben werden können.
- Sensible Unternehmensdaten sowie kleinere nationale Beschaffungen dürfen nicht unverhältnismäßigen europäischen Datenpflichten unterworfen werden.
„Europa braucht keine zweite digitale Vergabewelt neben den bestehenden und gut funktionierenden Systemen. Der Public Procurement Act kann ein wichtiger Schritt zu einem einfacheren europäischen Vergabemarkt werden, wenn gemeinsame Standards geschaffen und funktionierende nationale Lösungen miteinander verbunden werden. Österreich verfügt in vielen Bereichen bereits über jene digitalen Strukturen, die Europa nun aufbauen möchte. Diese Erfahrung sollte genutzt und nicht durch neue Parallelstrukturen ersetzt werden“, so der ANKÖ-Geschäftsführer Emir Prcić.
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ANKÖ - Auftragnehmerkataster Östereich
Mag. Thomas Gerstl
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