• 01.10.2026, 15:10:33
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  • OTS0193

Gleichbehandlungsanwaltschaft hat neues Anfragehoch: Tätigkeitsbericht verdeutlicht Schutzlücken und rechtliche Zersplitterung

Wien (OTS) - 

Der Höchststand der Anfragen an die Gleichbehandlungsanwaltschaft verdeutlicht den hohen Bedarf an verschiedenen Unterstützungsleistungen für Gleichstellungsarbeit.

Der neue Tätigkeitsbericht zeigt: Die Drehscheibenfunktion der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist zentral, um die unübersichtliche Zuständigkeit von Anlaufstellen für Betroffene von Diskriminierung aufzufangen. 9.268 Anfragen hat die Gleichbehandlungsanwaltschaft 2024 und 2025 bearbeitet. Davon fielen 45% nicht in ihr Mandat. Der Bericht zeigt auch auf, dass Clearingaufgaben eine zentrale Tätigkeit der Gleichbehandlungsanwaltschaft sind: immerhin 65% dieser Anfragen konnten nämlich erfolgreich an weitere Stellen vermittelt werden.

Damit für Betroffene der Zugang zum Recht nachhaltig erleichtert wird, wären für die Gleichbehandlungsanwaltschaft jedoch strukturelle Maßnahmen notwendig. Darüber hinaus gibt es nach wie vor massive Schutzlücken im Diskriminierungsschutz, über die Besorgnis bestehen. Sandra Konstatzky, Leiterin der Stelle, betont daher die langjährige Forderung den Diskriminierungsschutz auf alle Lebensbereiche auszuweiten: „Es macht derzeit einen Unterschied, ob die Diskriminierung in der Freizeit, bei der Arbeit, bei einem ärztlichen Besuch oder bei der Wohnungssuche besteht. Es sollte klar sein, dass alle Menschen sich in allen Lebensbereichen auf das Gleichbehandlungsgebot berufen können.“

Eine personelle Aufstockung der Gleichbehandlungsanwaltschaft ist aus Sicht der Leiterin wichtig, um den steigenden Unterstützungsbedarf für Betroffene zu decken. Auch muss sichergestellt werden, dass die neuen Aufgaben, die von der EU für Gleichbehandlungsstellen festgelegt werden, künftig erfüllt werden können: „Der Bericht zeigt, dass wir unsere Arbeit mit den verfügbaren Mitteln gut machen. Aber langfristig brauchen wir dringend einen Ausbau, damit wir für die Menschen alle Unterstützungsangebote wie etwa Beratung und Präventionsarbeit anbieten können, die von den neuen EU-Richtlinien vorgesehen sind.“

Zur Gleichbehandlungsanwaltschaft

Die Gleichbehandlungsanwaltschaft ist eine unabhängige staatliche Beratungseinrichtung. Im Rahmen ihres gesetzlichen Auftrags ist sie zuständig für die Beratung und Unterstützung von Personen, die im Sinne des Rechts auf Gleichbehandlung und Gleichstellung Diskriminierung erleben – aufgrund ihrer ethnischen Zugehörigkeit, ihres Geschlechts, Alters, ihrer sexuellen Orientierung, der Religion oder Weltanschauung sowie aufgrund der Pflege und Betreuung von Kindern und Angehörigen.

Rückfragen & Kontakt

Gleichbehandlungsanwaltschaft Österreich
Leopold-Moses-Gasse 4/1/2, 1020 Wien
Telefon: + 43 1 532 02 44
E-Mail: [email protected]
https://www.gleichbehandlungsanwaltschaft.gv.at/

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