- 01.10.2026, 13:11:02
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Hattmannsdorfer / KMU-Paket: „Unsere Betriebe sollen Aufträge abarbeiten, keine Papierberge“
Entlastungen bei Investitionen und Bürokratie, digitaler Beleg als nächster Umsetzungsschritt des KMU-Pakets
Mit heute, 1. Oktober, wird die digitale Belegerteilung einfacher: Unternehmen können Rechnungsbelege etwa per E-Mail oder App übermitteln oder direkt an der Kassa digital zur Mitnahme anbieten, beispielsweise über einen QR-Code. Bei Nutzung der digitalen Lösung entfällt der routinemäßige Papierausdruck und bringt so eine Erleichterung.
„Unsere Betriebe sollen Aufträge abarbeiten, keine Papierberge. Um wettbewerbsfähig zu bleiben, brauchen sie größtmögliche unternehmerische Freiheit. Deshalb bauen wir bürokratische Hürden Schritt für Schritt ab und schaffen mehr Spielraum für Investitionen, Wachstum und Beschäftigung. Die einfachere digitale Belegerteilung ist ein Baustein dabei. Entscheidend ist, dass Entlastungen im Betriebsalltag ankommen und unseren Unternehmen mehr Zeit für ihr Kerngeschäft bleibt“, betont Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.
604.000 KMU sichern Wertschöpfung und Beschäftigung
Wie groß die Bedeutung kleiner und mittlerer Unternehmen für Österreich ist, zeigt der aktuelle Bericht „KMU im Fokus 2025“: Rund 604.000 KMU bilden das Rückgrat der heimischen Wirtschaft. Sie stellen 99,7 Prozent der Unternehmen der marktorientierten Wirtschaft, beschäftigen rund 2,46 Millionen Menschen und bilden mehr als 52.000 Lehrlinge aus. Ihre jährliche Bruttowertschöpfung beträgt rund 169 Milliarden Euro. Damit sind sie ein zentraler Garant für wirtschaftliche Stärke und Arbeitsplätze in den Städten und Regionen und Empfänger umfassender Maßnahmen im Rahmen eines KMU-Pakets. (Die Strukturdaten beziehen sich auf das Jahr 2024.)
„Unsere Klein- und Mittelbetriebe sind das Rückgrat der österreichischen Wirtschaft und sichern Arbeitsplätze und Wertschöpfung in unseren Städten und Regionen. Wer einen Betrieb führt, investiert und Menschen beschäftigt, trägt Verantwortung für unseren Wohlstand. Wir stärken diesen Unternehmergeist mit konkreten Entlastungen: einem verdoppelten Investitionsfreibetrag, höheren steuerlichen Pauschalen und schnelleren Gewerbeverfahren. Damit bleibt den Betrieben mehr Spielraum, um zu wachsen, Arbeitsplätze zu sichern und Wohlstand zu schaffen“, so Hattmannsdorfer.
KMU-Paket: Konkrete Entlastungen für Klein- und Mittelbetriebe bereits umgesetzt
Der digitale Beleg ergänzt eine Reihe von Maßnahmen, mit denen die Bundesregierung die Rahmenbedingungen für KMU bereits verbessert hat:
- Investitionen steuerlich attraktiver gemacht: Der reguläre Investitionsfreibetrag wurde von 10 auf 20 Prozent verdoppelt, für ökologische Investitionen von 15 auf 22 Prozent erhöht. Die höheren Sätze gelten für begünstigte Investitionskosten von November 2025 bis Ende 2026 und unterstützen Betriebe bei der Modernisierung.
- Basispauschalierung ausgeweitet: Seit 2026 beträgt die Umsatzgrenze 420.000 Euro, der allgemeine Pauschalsatz 15 Prozent. Damit können Betriebsausgaben bis zu 63.000 Euro pauschal geltend gemacht werden. Das vereinfacht die steuerliche Gewinnermittlung für zahlreiche kleinere Unternehmen.
- Betriebliche Fahrzeuganschaffungen entlastet: Zur Güterbeförderung bestimmte leichte Nutzfahrzeuge wurden aus der NoVA herausgenommen. Davon profitieren insbesondere Handwerks- und Gewerbebetriebe, die auf entsprechende Arbeitsfahrzeuge angewiesen sind.
- Gewerbeverfahren beschleunigt: Mit GISA-Express können geeignete Gewerbeanmeldungen und Änderungen bei erfüllten Voraussetzungen unmittelbar elektronisch erledigt werden. Das reduziert Wartezeiten und erleichtert den Unternehmensstart.
- Tourismusbetriebe unterstützt: Erhöhte Saisonkontingente erleichtern die Personalgewinnung. Die neue Trinkgeldregelung schafft mehr Rechtssicherheit und Planbarkeit für Betriebe und Beschäftigte. Freiwillige, ortsübliche Trinkgelder bleiben unter den gesetzlichen Voraussetzungen steuerfrei.
- Mehrarbeit steuerlich begünstigt: Im Jahr 2026 sind Zuschläge für die ersten 15 Überstunden pro Monat bis insgesamt 170 Euro steuerfrei. Damit wird zusätzlicher Arbeitseinsatz anerkannt.
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