• 01.10.2026, 12:38:03
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Stromhandel für Private erstmals möglich

LH-Stv. Pernkopf: Der selbst erzeugte Strom kann jetzt noch einfacher dort genutzt werden, wo er gebraucht wird, in der Familie, beim Nachbarn oder in Nebengebäuden

St. Pölten (OTS) - 

Wer mit einer Photovoltaikanlage eigenen Strom produziert, kennt das Problem: Die Sonne liefert oft mehr Strom, als man gerade selbst verbrauchen kann. Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) gibt es ab Oktober erstmals die Möglichkeit, selbst erzeugten Strom direkt mit anderen Personen auf vertraglicher Basis zu teilen oder zu verkaufen, ohne dabei in einer Energiegemeinschaft zu sein oder eine zu gründen. „Wenn es um Bürgerenergie geht, liegt Niederösterreich klar voran", betont LH-Stv. Stephan Pernkopf und weiter: „Wir profitieren von günstigeren Stromkosten und entwickeln gleichzeitig ein stärkeres Bewusstsein für Stromproduktion und Energieverbrauch. Der selbst erzeugte Strom kann jetzt noch einfacher dort genutzt werden, wo er gebraucht wird, in der eigenen Familie, beim Nachbarn oder in Nebengebäuden. Das stärkt die Eigenversorgung und macht die Menschen unabhängiger.“

Der Peer-to-Peer-Stromaustausch, wie er im ElWG bezeichnet wird, ist so zu verstehen: „Strom kann beispielsweise zwischen Nachbarn, innerhalb einer Familie oder zwischen mehreren anderen Vertragspartnern geteilt und verkauft werden. Eine Person produziert beispielsweise mit ihrer PV-Anlage mehr Strom, als sie selbst benötigt. Statt den überschüssigen Strom an die ÖMAG oder einen Energieversorger zu verkaufen, kann dieser Strom künftig auch direkt mit einer anderen Person vertraglich geteilt werden“, so Herbert Greisberger, Geschäftsführer der NÖ Energie- und Umweltagentur. Der Strom kann dabei verschenkt oder zu einem vereinbarten Preis weitergegeben werden. Der Unterschied zu bisherigen Energiegemeinschaften: „Für einen Peer-to-Peer-Vertrag muss keine eigene juristische Person wie ein Verein oder eine Genossenschaft gegründet werden. Die gemeinsame Nutzung wird stattdessen vertraglich zwischen den Beteiligten geregelt.“

Das eröffne neue Möglichkeiten für alltägliche Situationen: Eine Familie kann selbst erzeugten Strom zwischen verschiedenen Haushalten teilen, Nachbarn können überschüssigen PV-Strom untereinander nutzen, ein Haushalt kann seinen Solarstrom direkt an eine andere Person weitergeben. „Auch Unternehmen, Landwirtschaften und Gemeinden können solche Modelle nutzen“, erklärt Greisberger. Dass Energiegemeinschaften dadurch obsolet werden, sieht Greisberger nicht so, im Gegenteil. „Es ist eine Ergänzung, damit wird Stromhandel im Kleinen erstmals für viele Menschen wesentlich einfacher.“ Mittlerweile gibt es mehr als 120.000 Teilnehmende an der gemeinsamen Energienutzung in Niederösterreich, so viel wie in keinem anderen Bundesland.

Wer beispielsweise eine PV-Anlage auf seinem Hauptwohnsitz hat und einen weiteren Wohnsitz oder ein anderes Gebäude besitzt, kann den selbst erzeugten Strom künftig auch dorthin weitergeben, quasi an sich selbst. Der Solarstrom kann damit dort genutzt werden, wo er gebraucht wird. „Der selbst erzeugte Strom kann damit zwischen den eigenen Verbrauchsstellen geteilt und dort genutzt werden, wo er gerade benötigt wird“, erklärt Greisberger.

Die neuen gesetzlichen Bestimmungen zur gemeinsamen Energienutzung treten mit 1. Oktober 2026 in Kraft. Ab 5. Oktober 2026 können die neuen Peer-to-Peer-Modelle und Eigenversorgungsanlagen praktisch umgesetzt werden. Zum Start gilt allerdings eine wichtige Einschränkung: Die beteiligten Zählpunkte müssen beim selben Netzbetreiber liegen. Eine Umsetzung über mehrere Netzgebiete hinweg soll ab April 2027 möglich sein. Auch beim Netzpreis gibt es eine Übergangsphase: „Die neuen vergünstigten Netzentgelte für P2P-Modelle für den lokalen und regionalen Bereich kommen nach aktuellem Stand erst ab 1. Jänner 2027 zur Anwendung.“

Die Energieberatung Niederösterreich beantwortet Fragen zu den Neuerungen und unterstützt bei etwaigen Vorhaben durch Beratung kostenlos am Telefon oder per E-Mail. Dazu gibt es ein kostenloses Online-Webinar der Energie- und Umweltagentur NÖ am 12. Oktober, 16:30 Uhr, sowie mögliche Vorlagen für Muster-Verträge zum Download.

Mehr Infos zu den Änderungen & Musterverträge unter:

https://www.energie-noe.at/peer-to-peer

Kostenloses Online-Webinar: https://www.enu.at/termine/9696/

Weitere Informationen: NÖ Energie- und Umweltagentur, Stefan Kaiser, Mobil: 0676/83688569, E-Mail: [email protected]

Rückfragen & Kontakt

Amt der Niederösterreichischen Landesregierung
Landesamtsdirektion/Öffentlichkeitsarbeit
Mag. (FH) Kathrin Vollkrann
Telefon: 02742/9005-12312
E-Mail: [email protected]

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