- 01.10.2026, 11:54:02
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MA 56 weist Darstellung zurück: Keine Klimageräte verhindert
Die Abteilung Stadt Wien – Schulen (MA 56) weist die Darstellung zurück, wonach die Übernahme beziehungsweise Aufstellung mobiler Klimageräte an Wiener Schulen verhindert werde.
Zu den konkret öffentlich thematisierten Geräten ist festzuhalten, dass bei der Abteilung Stadt Wien – Schulen (MA 56) bislang keine entsprechenden Anträge von Schulen aus dem 11. Bezirk auf Übernahme dieser Geräte eingelangt sind. Eine Ablehnung durch die MA 56 hat daher nicht stattgefunden und wird auch nicht stattfinden!
„Es ist nicht nachvollziehbar, meiner Abteilung die Verhinderung einer Übernahme vorzuwerfen, wenn uns dazu bislang gar kein entsprechender Antrag vorliegt. Die Verantwortung für die konkrete Übernahme und die organisatorische Abwicklung liegt beim jeweiligen Schulstandort. Unsere Aufgabe ist es, klare und sichere Rahmenbedingungen für den Betrieb solcher Geräte vorzugeben“, stellt Andrea Trattnig, Leiterin der Abteilung Stadt Wien – Schulen, klar.
Verantwortung liegt beim jeweiligen Schulstandort
Die Entscheidung über die Übernahme mobiler Klimageräte liegt grundsätzlich beim jeweiligen Schulstandort beziehungsweise bei der dortigen Schulleitung. Mit der Übernahme eines solchen Gerätes ist auch die Verantwortung für dessen laufenden Betrieb verbunden. Dazu zählt insbesondere die Organisation der erforderlichen Wartung.
Wie diese Wartung konkret organisiert wird, ist Sache der jeweiligen Schulleitung. Die einzelnen Schulstandorte verfügen über unterschiedliche räumliche, technische und organisatorische Voraussetzungen. Entsprechend müssen auch die dafür geeigneten Lösungen standortbezogen entwickelt werden. Eine zentral vorgegebene Einheitslösung für sämtliche Wiener Schulen wäre diesen unterschiedlichen Rahmenbedingungen nicht angemessen.
Die Schulleitungen müssen daher für ihren jeweiligen Standort klären, wie der Betrieb und insbesondere die Wartung eines mobilen Klimagerätes dauerhaft und verlässlich sichergestellt werden können. Diese individuellen organisatorischen Lösungen müssen an den einzelnen Standorten nun erst entwickelt werden.
Leitlinie dient Sicherheit und klaren Zuständigkeiten
Mit der Anfang September an die Schulleitungen übermittelten Leitlinie hat die Abteilung Stadt Wien – Schulen (MA 56) klare Rahmenbedingungen für den Einsatz mobiler Klimageräte geschaffen.
Diese Vorgaben sind keine bürokratische Hürde und dienen auch nicht dazu, die Anschaffung oder Übernahme von Geräten zu verhindern. Schulen sind Orte, an denen täglich zahlreiche Kinder und Mitarbeiter*innen betreut beziehungsweise beschäftigt werden. Beim Einsatz zusätzlicher technischer Geräte müssen daher bestimmte Anforderungen an einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb erfüllt sein.
Mobile Klimageräte sind technische Anlagen, die entsprechend den Herstellerangaben betrieben, überprüft und gewartet werden müssen. Diese Anforderungen bestehen nicht zum Selbstzweck. Sie dienen dem Schutz der Schüler*innen und des Personals.
Rückfragen & Kontakt
Lorena Schütti
Mediensprecherin, Stadt Wien – Schulen (MA 56)
Telefon +43 1 4000 96058
E-Mail: [email protected]
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