• 01.10.2026, 10:37:02
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Der Tod ist immer „unverhältnismäßig“ - Welttierschutztag: Kein Freibrief zur Euthanasie von schwer vermittelbaren Tierheimhunden

Tierschutz Austria: Schwer- oder unvermittelbare Hunde sind kein Grund, Leben zu beenden. Bund muss Versorgungspflicht nach § 30 TSchG erfüllen

Wien/Vösendorf (OTS) - 

„Der Mensch macht Hunde unvermittelbar. Die Politik darf das Problem nicht im Zwinger entsorgen. Platzmangel und fehlende Vermittlung sowie Schwierigkeiten beim Training sind kein Tötungsgrund.“ Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein

Zum Welttierschutztag am 4. Oktober warnt Tierschutz Austria vor einem gefährlichen Kurzschluss: Die Krone berichtete: Tierheime am Limit, Wohin mit den vielen Hunden, die keiner will? Hunde töten, weil sie aggressiv und schwer vermittelbar sind? Als schwer und unvermittelbare Hunde werden Hunde klassifiziert, die trotz intensiver professioneller Betreuung und Training seit mindestens einem Jahr durchgehend im Tierheim leben und bei denen keine Aussicht auf eine erfolgreiche Vermittlung besteht.

Im Auftrag der Stadt Wien erschien im Sommer ein sog. „Endbericht“, der rechtliche, ethische und praktische Klarheit für den Umgang mit schwer und unvermittelbaren Hunden bringen soll, zumindest für Wien und das Tier Quartier. Die Tötung von physisch gesunden Tieren darf nicht mit psychischem Leiden unter dem Begriff „schwere Verhaltenspathologie“ von Hunden in Zwingern schöngeredet und gerechtfertigt werden. Die Institutionalisierung von Tötungen in Tierheimen aus anderen als den herkömmlichen veterinärmedizinisch indizierten Gründen ist ein NOGO und muss ein Tabu bleiben. Eine durch Training nicht mehr kontrollierbare Gefährlichkeit eines Hundes gibt es nicht. Bei Hunden, die trotz Training lange im Tierheim leben, sollte die Bezugsperson, der Trainer oder die Trainerin gewechselt werden. Die Trainingssituation im Tierheim an sich ist nicht ideal und eine Stresssituation für viele Hunde. Hier müssen primär andere Lösungen gefunden werden. ZB die Verbringung auf Gnadenhöfe, eigene Trainingshöfe, etc.

Für die Dauer der amtlichen Verwahrung trägt die Behörde die Pflichten des Tierhalters. Das Tierschutzgesetz aber erlaubt jedem Tierhalter die Tötung eines Tieres nur bei einem „vernünftigen Grund“. Platzmangel, Kosten, eine lange Verweildauer im Heim, aggressives Verhalten und schwere Vermittelbarkeit sind das jedenfalls nicht. Statt die Ursachen anzugehen und jenen Paragrafen zu ändern, der ab einer Verweildauer eines Hundes von einem Jahr im Tierheim eine größere Zwingerfläche vorsieht oder die Bezugsperson und Trainingssituation für einen Hund, soll am Ende der Kette über Leben und Tod entschieden werden. Das ist politisches Totalversagen.

Das Problem entsteht vor dem Tierheim

Schwer vermittelbare Hunde gibt es. Ein ganz kleiner Teil zeigt aggressives oder unberechenbares Verhalten, das mit entsprechendem Training und der richtigen Bezugsperson geändert werden kann.

Dazu kommen politische Vorgaben, die das Problem verschärfen, statt zu lösen: Rasselisten, Hundeführschein, dauernde Leinen- und Beißkorbpflicht, höhere Abgaben. Nach einem Jahr im Heim gelten pauschal 15 Quadratmeter – wie in der Privathaltung. Das bindet Plätze. Unbekannt bleibt, wie viele Plätze es bundesweit überhaupt gibt und wie viele gebraucht werden.

„Im Spital kennt man den Betten-Schlüssel. Bei Tieren in Not kennt man die Zahlen nicht – weil die Einrichtungen, ohne die das Gesetz nicht vollziehbar ist, nicht mitreden dürfen“, so Petrovic.

§ 30 verpflichtet zur Vorsorge – nicht zum Aussortieren

Das Tierschutzgesetz ist Bundesrecht. Bundesministerin Korinna Schumann hat dafür zu sorgen, dass für entlaufene, ausgesetzte, zurückgelassene und behördlich abgenommene Tiere ausreichend Versorgung besteht (§ 30 TSchG). Die Länder kommen dieser Pflicht unterschiedlich und oft unvollständig nach. Finanzierung und Rücknahme vermittelter Tiere bleiben Flickwerk. Der Vollzugsbeirat tagt ohne die Tierheime, die aber andererseits gerne mit öffentlich-rechtlichen Aufgaben betraut werden.

Eine bundesweite Erhebung der Plätze nach Tierarten fehlt. Ebenso eine abgestimmte Spezialisierung: Tierheime, Wildtierstationen, Gnadenhöfe. Ohne die Schaffung entsprechender Betreuungsplätze wie Gnadenhöfe seitens der öffentlichen Hand bewegen wir uns in einer bedenklichen Zone, die einer Gesellschaft des 21. Jahrhundert nicht würdig ist.

Forderungen zum Welttierschutztag

Tierschutz Austria fordert:

  1. Sofortige bundesweite Erhebung der vorhandenen und benötigten Plätze nach Tierarten – unter Mitsprache der Tierheime und Tierschutzvereine.
  2. Verbindliche Einbindung dieser Einrichtungen in Vollzug und Vollzugsbeirat.
  3. Ausbau von Gnadenhöfen und Transferoptionen statt Kapazitätssteuerung durch Euthanasie.
  4. Überprüfung von Rasselisten, Beißkorbregeln und der 15-Quadratmeter-Regelung auf ihre Wirkung für Vermittlung und Tierschutz.
  5. Klare Ansage des Ministeriums: Ein Gutachten ist keine Rechtsgrundlage für das Töten gesunder Hunde.
  6. Zuchtbeschränkungen, Kastrationspflicht in Regionen mit unbeaufsichtigten Freiläufern sowie konsequente Haltungsverbote nach schweren Verstößen – statt Kapazitätssteuerung durch Tötung.

„Mehr als zwanzig Jahre nach dem Bundestierschutzgesetz braucht es keine geheime Kommission am Ende der Kette, sondern eine Novelle mit jenen, ohne die das Gesetz nicht vollziehbar ist“, sagt Petrovic. „Unser Auftrag bleibt: Leben schützen und retten. Wer eine Problemlösung im Töten sieht, hat den Tierschutz bereits aufgegeben. Wir laden zum Dialog über das Leben ein, nicht über dessen Entsorgung. Wer Zucht, Haltung und Versorgung ernst nimmt, braucht keine Euthanasie als Plan B.“

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer, MSc.
Telefon: 0699/16604075
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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