- 01.10.2026, 08:00:03
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- OTS0010
Gericht legalisiert Schwarzbau in Unterach am Attersee

Eine weitere historische Atterseevilla in der Jeritzastraße ist abgerissen. Einem überdimensionalen Betonkasten soll sie Platz machen. Als Planverfasserin tritt eine Scheinfirma auf. Bei der Bauverhandlung wurden die Parteien getäuscht: die Scheinfirma konnte nicht erscheinen, die Behörde stellte als Planverfasser einen Konstantin Priester vor, Dipl. Ing. und Architekt sei er, was er auf Nachfrage bekräftigte. In vom ihm unterfertigten Bauverhandlungsprotokoll wird er auch als Dipl. Ing. Architekt geführt. Herr Priester ist weder Dipl. Ing noch Architekt. Der Bürgermeister erließ dennoch einen Baubescheid. Die Nachbarn erhoben Beschwerde, die das Bauamt sieben Wochen liegen ließ - denn die Zeit brauchte es, um die Sache zu „sanieren“: ein Architekt ohne aufrechte Befugnis schummelte dann Monate nach Erlass des Bescheides einen Stempel auf den Plan. Die Scheinfirma bleibt Planverfasserin. Das Bauamt segnete die verfälschte Urkunde ab. Das Landesverwaltungsgericht weist die Beschwerde zurück: Nachbarn haben sich solche Machenschaften gefallen zu lassen. Wer haftet im Schadensfall? Die Baubehörde, sprich, der Bürgermeister einer heillos überschuldeten Gemeinde? Der Gerichtsspruch macht wohl jede Architekten- und Baumeisterausbildung obsolet. Alles was man braucht ist eine Scheinfirma.
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