• 30.09.2026, 09:56:32
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100 Tage GEAS-Reform: Zwischen Systemreform und Lebensrealität

GEAS-Reality Check: Expert*innen zogen eine erste Bilanz zwischen Harmonisierung, Abschreckung und Rechtsschutz.

Wien (OTS) - 

Hundert Tage nach Inkrafttreten der Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) fällt die erste Bilanz gemischt aus. Während die Reform auf europäischer Ebene als Meilenstein für ein gemeinsames Asylsystem gilt, zeigt die Praxis derzeit ein anderes Bild: Viele Mitgliedstaaten sind mit der Umsetzung im Rückstand, zahlreiche rechtliche Fragen sind ungeklärt, und für Menschen auf der Flucht bleibt die Situation vielfach von Unsicherheit geprägt. So das Fazit von Expert*innen aus Wissenschaft, Praxis und Recht im Rahmen des Podiumsgesprächs „Neues europäisches Asylsystem – Recht, Praxis und Perspektiven“ am 24. September in der Hauptbücherei Wien, das vom Integrationshaus organisiert wurde. Es diskutierten Migrationsforscherin Judith Kohlenberger von der WU Wien, die seit Juli 2026 zudem als Bereichsleiterin des unabhängigen Überwachungsmechanismus der Volksanwaltschaft für Screenings und Asylgrenzverfahren tätig ist, Christoph Pinter vom UNHCR, Lukas Gahleitner-Gertz von der asylkoordination österreich und Martin Wurzenrainer, Geschäftsführer des Integrationshauses. Moderiert wurde das Gespräch von der Journalistin Irene Brickner.

Ein System mit neuen Regeln und neuen Begriffen

Die GEAS-Reform verändert den europäischen Umgang mit Flucht und Asyl grundlegend. Neue Verfahren, neue Zuständigkeiten und neue Begrifflichkeiten sollen die Abläufe vereinheitlichen und beschleunigen. Bereits vor dem eigentlichen Asylverfahren stehen nun im Rahmen von Screening Identitätsfeststellungen, Sicherheitsüberprüfungen und Gesundheitschecks. Positiv bewertet wurde auf dem Podium die systematische Erfassung von Vulnerabilitäten. Erstmals wird bereits zu Beginn des Verfahrens genauer darauf geachtet, ob Menschen besondere Schutzbedarfe haben, etwa aufgrund von Gewalterfahrungen, Menschenhandel oder gesundheitlichen Belastungen. Gleichzeitig wurde deutlich: Gute Regelungen allein garantieren noch keine gute Praxis. Lukas Gahleitner-Gertz von der Asylkoordination sagt dazu: „Das Asylrecht wird immer komplexer. Wenn selbst Fachleute Mühe haben, alle Regelungen zu überblicken, stellt sich die Frage, wie verständlich das System für die betroffenen Menschen noch sein kann.“

Europas Außengrenzen: Viele Fragen, wenig Routine

Wie GEAS tatsächlich funktioniert, lässt sich derzeit nur eingeschränkt beurteilen. In mehreren europäischen Staaten ist die Umsetzung noch unvollständig. Während Österreich GEAS am 12. Juni mit dem Asyl- und Migrationspakt-Anpassungsgesetz (AMPAG) bereits im nationalen Recht implementierte, fehlen in anderen EU-Ländern teilweise noch die rechtlichen Grundlagen: Italien hat bislang lediglich erste gesetzliche Schritte beim Grenzverfahren gesetzt. In Spanien befindet sich die Umsetzung noch in einem frühen politischen Stadium. In Griechenland berichten Organisationen weiterhin von überlasteten Strukturen, Rückstau und schwierigen Bedingungen in Aufnahmezentren. Die Einschätzung der Expert*innen war eindeutig: Das System befindet sich vielerorts noch im Aufbau. Es sei noch zu früh, um von einem funktionierenden europäischen Gesamtsystem zu sprechen. Christoph Pinter, Leiter von UNHCR Österreich, dazu: „Trotz aller Kritik ist es bemerkenswert, dass sich 27 Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Asylsystem geeinigt haben. Ob dieses System trägt, wird sich nun in der Praxis zeigen.“

Schnellere Verfahren, weniger Rechtsschutz?

Besonders kritisch diskutiert wurde die sogenannte „Fiktion der Nichteinreise“, die auch bei Grenzverfahren in Österreich zur Anwendung kommt. Obwohl sich Menschen faktisch bereits auf europäischem Boden befinden, werden sie rechtlich so behandelt, als wären sie noch nicht eingereist. Auch die Ausweitung beschleunigter Verfahren wirft Fragen auf. Die Expert*innen warnten davor, dass komplexe Fluchtgeschichten, Traumata oder besondere Schutzbedarfe in sehr kurzen Verfahren möglicherweise nicht ausreichend erkannt werden. Gerade Vulnerabilitäten seien für viele Betroffene oft schwer artikulierbar. Erfahrungen von Gewalt, Ausbeutung oder Verfolgung würden häufig erst im Laufe eines längeren Beratungs- und Vertrauensprozesses sichtbar werden. Martin Wurzenrainer, Geschäftsführer des Integrationshauses, berichtet aus der Praxis: „In der politischen Debatte geht es häufig um Verfahren und Verordnungen. In unserer täglichen Arbeit sehen wir vor allem die Menschen und die Ängste, die hinter diesen Regelungen stehen.“

In diesem Zusammenhang kommt dem sogenannten Independent Monitoring Mechanism (IMM) eine zentrale Rolle zu. Die GEAS-Reform verpflichtet alle Mitgliedstaaten dazu, die Einhaltung von Grund- und Menschenrechten während der Screening- und Grenzverfahren durch eine unabhängige Stelle kontrollieren zu lassen. In Österreich wurde diese Aufgabe der Volksanwaltschaft übertragen. Judith Kohlenberger leitet innerhalb der Bundeskommission jenen Bereich, der die Durchführung dieser neuen Verfahren beobachtet und überprüft. Dabei wird unter anderem kontrolliert, ob der Zugang zum Asylverfahren gewährleistet bleibt, das Kindeswohl beachtet wird und freiheitsbeschränkende Maßnahmen rechtmäßig erfolgen.

Österreich als Vorreiter mit offenen Baustellen

Im europäischen Vergleich gilt Österreich bei der Umsetzung von GEAS derzeit als eines der am weitesten fortgeschrittenen Länder. Dennoch zeigten sich auch hier zahlreiche Herausforderungen. Diskutiert wurden unter anderem offene Fragen zur Obsorge ab Tag eins von unbegleitet minderjährigen Geflüchteten, neue Regelungen im Bereich des Aufenthaltsrechts sowie praktische Probleme bei der Umsetzung in Ländern und Gemeinden. Aus Sicht der Praxis sind viele Auswirkungen der Reform bei den Betreuungsorganisationen noch gar nicht angekommen. Gleichzeitig wurden Sorgen geäußert, dass insbesondere vulnerable Gruppen durch die neuen Verfahren unter Druck geraten könnten. Dazu Wurzenrainer: „Ob eine Reform gelingt, zeigt sich nicht im Gesetzestext, sondern dort, wo Menschen Unterstützung brauchen und Orientierung suchen.“

Weniger Asylanträge bedeuten nicht weniger Flucht

Ein weiterer Schwerpunkt der Diskussion war der deutliche Rückgang der Asylanträge in Europa. Die Expert*innen rieten jedoch vor vorschnellen Schlüssen ab. Die sinkenden Zahlen seien nicht allein auf GEAS zurückzuführen. Ausschlaggebend seien unter anderem veränderte Entwicklungen in Herkunftsländern, verschobene Fluchtrouten sowie verstärkte Grenzkontrollen entlang verschiedener Migrationswege. Fest steht jedoch: Weniger Ankünfte in Europa bedeuten nicht automatisch weniger Menschen auf der Flucht. Weltweit nehmen Krisen, Konflikte und Vertreibungen weiterhin zu. Gleichzeitig gewinnt die Auslagerung europäischer Asylverantwortung in Drittstaaten zunehmend an Bedeutung. Migrationsforscherin Judith Kohlenberger berichtet: „Wenn sichere und legale Wege fehlen, verschwinden Fluchtbewegungen nicht. Sie werden lediglich gefährlicher.“

Eine Reform zwischen Anspruch und Wirklichkeit

Trotz aller Kritik würdigten die Diskutierenden auch die historische Dimension der Reform. Erstmals haben sich 27 EU-Mitgliedstaaten auf ein gemeinsames Regelwerk geeinigt. Die angestrebte Harmonisierung des Asylsystems wird grundsätzlich als sinnvoll angesehen. Ob GEAS tatsächlich zu mehr Fairness, mehr Rechtssicherheit und einer besseren Aufteilung von Verantwortung innerhalb Europas führt, wird sich jedoch erst in den kommenden Jahren zeigen.

Am Ende geht es um Menschen

Zum Abschluss der Diskussion rückte noch einmal die Perspektive der Menschen auf der Flucht in den Mittelpunkt. Hinter allen Verordnungen, Verfahren und politischen Debatten stehen Menschen, die Schutz suchen, Familien, die auf Sicherheit hoffen, und Personen, deren Zukunft von Entscheidungen im Asylsystem abhängt. Hundert Tage nach Inkrafttreten von GEAS ist deshalb vor allem eines klar: Die Reform hat begonnen. Ob sie ihre Ziele erreicht, wird sich nicht allein an Verfahrenszahlen oder Gesetzestexten messen lassen, sondern daran, wie Europa künftig mit Menschen umgeht, die Schutz benötigen.

Verein Projekt Integrationshaus – BE A MENSCH

Das Integrationshaus ist ein anerkanntes Kompetenzzentrum für die Aufnahme und Integration von geflüchteten Menschen, Migrant*innen, Kindern und Jugendlichen. Schutzsuchende finden hier sowohl Unterkunft als auch Betreuung, Bildung und Beratung. Besonders berücksichtigt werden Menschen mit erhöhtem Betreuungsbedarf, wie Traumatisierte, Alleinerzieher*innen, physisch und psychisch Kranke sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge. Das Integrationshaus hilft ihnen, Zukunftsperspektiven zu finden und ist ein Praxisbeispiel für Flüchtlingsschutz, Mehrsprachigkeit, Vielfalt und Chancengerechtigkeit. Über 190 Mitarbeiter*innen zeigen gemeinsam mit Freiwilligen tagtäglich, wie die Aufnahme, Integration und Unterstützung von Rat- und Schutzsuchenden bestmöglich funktioniert.

Pressefotos: www.integrationshaus.at/presse

Rückfragen & Kontakt

Verein Projekt Integrationshaus
Isabella Tömpe
Telefon: +43 699 15161063
E-Mail: [email protected]

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