• 30.09.2026, 08:05:03
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Kategorie C: Ein Paradigmenwechsel im österreichischen Waffengesetz

Geben Sie Ihre Kategorie C-Waffe nicht vorschnell ab

Eine Sportschützin beim Training mit einer Flinte der Kategorie
C. Das Bild steht beispielhaft für den verantwortungsvollen und
sicheren Umgang mit Schusswaffen im Schießsport. Schutzbrille,
kontrollierte Waffenhaltung und konzentriertes Verhalten zeigen,
dass Sicherheit, Ausbildung und regelmäßiges Training wesentliche
Grundlagen des Sports sind. Für die ASU – Austrian Shooters United
steht die Kategorie C nicht nur für jagdlich und sportlich genutzte
Langwaffen, sondern auch für Eigenverantwortung, Sachkunde und einen
gesetzeskonformen Umgang mit Waffen.
Lamprechshausen (OTS) - 

Sie haben nach dem 16. Oktober 2023 Ihre erste Kategorie C Waffen erworben und kein waffenrechtliches Dokument – dann ist dieser Beitrag wichtig für Sie. Prüfen Sie Ihre Situation und nutzen Sie die Chance.

Das österreichische Waffengesetz erlebte mit der Waffengesetznovelle 2025 die spürbarste Transformation der jüngeren Vergangenheit. Wo früher Verlässlichkeit, Registrierung und gesetzliche Grundlagen in einer gewohnten Dynamik verliefen, stehen Besitzer von Waffen der Kategorie C nun vor einer völlig neuen Ausgangslage.
Ein Blick zurück zeigt, wie drastisch dieser Wandel tatsächlich ist: Bis zur Reform gab es neben der Registrierungspflicht und der damaligen Wartefrist, in den wesentlichen Zügen nur zwei zentrale persönliche Voraussetzungen für den legalen Erwerb und Besitz einer Schusswaffe der Kategorie C:

  • Das Vollenden des 18. Lebensjahres
  • Das Nichtbestehen eines behördlichen Waffenverbots

Mit der Einhaltung dieser beiden Punkte war der Erwerb von frei erhältlichen Schusswaffen, darunter klassische Repetierbüchsen, Flinten, Bockbüchsflinten und zum Beispiel Kleikalibergewehre rechtlich abgedeckt. Die Registrierung beim Fachhändler im Zentralen Waffenregister (ZWR) war eine reine Formsache. Eine behördliche Überprüfung der Verlässlichkeit, ein psychologisches Gutachten oder der Nachweis des sachgemäßen Umgangs im Rahmen eines Waffenführerscheins waren für die Kategorie C schlichtweg nicht vorgesehen.
Diese Zeiten gehören der Vergangenheit an. Der Gesetzgeber hat die Rahmenbedingungen grundlegend neu gesteckt. Aus einem traditionell unkomplizierten Besitzrecht ist ein reguliertes Dokumentensystem geworden. Was im ersten Moment nach einer administrativen Hürde klingt, birgt jedoch bei genauerer Betrachtung eine enorme Chance für jeden einzelnen Waffenbesitzer in Österreich.

Die neue Realität: Der Stichtag 16. Oktober 2023 und was jetzt gilt

Mit dem Inkrafttreten der Bestimmungen steht die Community vor klaren Tatsachen. Wer weiterhin legal Schusswaffen der Kategorie C besitzen möchte, muss sich den neuen behördlichen Standards anpassen. Wer seine Waffe vor dem 16. Oktober 2023 erworben hat, bleibt von dieser Regelung unberührt.

Wenn eine Person die erste noch aufrechte Registrierung einer Schusswaffe der Kategorie C vor diesem Zeitraum vorgenommen hat, fällt diese unter die Übergangsregelung. Für Personen, die eine Schusswaffe der Kategorie C rechtmäßig besitzen, die sie vor mehr als zwei Jahren vor Kundmachung des Bundesgesetzes registriert haben, ist der Besitz auch der weiteren innerhalb der Frist erworbenen Schusswaffen der Kat. C weiterhin zulässig.

Besonders wichtig ist hierbei die genaue Differenzierung hinsichtlich des Erwerbszeitpunkts:

  • Stichtag 16. Oktober 2023: Wer eine Schusswaffe der Kategorie C nach dem 16. Oktober 2023 erworben hat, fällt vollumfänglich unter die neuen Anforderungen der Übergangsregelung.
  • Handlungsbedarf & Fristen: Für diesen Personenkreis bedeutet das: Bis spätestens zum 28. April 2028 muss der entsprechende Berechtigungsnachweis (z. B. Waffenbesitzkarte) beantragt werden. Wer diesen Weg nicht beschreiten möchte, muss seine betroffenen Kategorie-C-Waffen bis spätestens 28. April 2028 an eine berechtigte Person (z. B. Fachhändler oder WBK-/Jagdkarteninhaber) veräußern oder abgeben.

Die behördlichen Anforderungen wurden vereinheitlicht und an jene Maßstäbe angeglichen, die bisher primär für den Erwerb von Kategorie B (Pistolen, Revolver, halbautomatische Schusswaffen) bestimmt waren.

Die wesentlichen Neuerungsschritte im Überblick:

  • Nachweis der Verlässlichkeit: Die Behörde überprüft nun aktiv die waffenrechtliche Verlässlichkeit aller betroffenen Besitzer der Kategorie C.
  • Waffenführerschein & Sachkunde: Der Nachweis über die sachgemäße Handhabung und das Wissen um die rechtlichen Grundlagen des Schusswaffengebrauchs wird obligatorisch.
  • Psychologisches Gutachten: Ein positiver Nachweis über die psychische Eignung zum Besitz von Schusswaffen wird zur Grundvoraussetzung für die Ausstellung der notwendigen Dokumente.

Die besondere Stellung der Jagdkarte – anerkannte Qualifikation und Alternative

Ein zentraler und hochrelevanter Aspekt der neuen Gesetzgebung entlastet eine große Gruppe der heimischen Waffenbesitzer weitgehend: Inhaber einer gültigen Jagdkarte nehmen im neuen System eine besondere Stellung ein.
Wer im Besitz einer gültigen Jagdkarte ist, erfüllt bereits ex lege die Voraussetzungen für den Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie C. Die Jagdkarte gilt weiterhin als vollwertiges waffenrechtliches Dokument für diese Kategorie.

DIE JAGDPRÜFUNG ALS CHANCE

Für viele Besitzer der Kategorie C eröffnet sich dadurch ein attraktiver alternativer Weg: Das Absolvieren der Jagdprüfung!
Mit dem Lösen der Jagdkarte sichern Sie nicht nur Ihren Bestand rechtssicher ab, sondern erwerben gleichzeitig fundiertes Wissen über Natur, Wildkunde, Handhabung und Recht – ein echter Mehrwert für jeden passionierten Schützen.

Der Blick nach vorne: Warum dieser Schritt eine Chance ist

Anstatt die Novelle als reine Belastung zu sehen, rufen wir als AUSTRIAN SHOOTERS UNITED dazu auf, den Blickwinkel zu verändern. Regulierung schafft Transparenz – und wir als Legalwaffenbesitzer zeigen einmal mehr, dass wir ein verantwortungsvoller, überprüfter und geschätzter Teil der Gesellschaft sind.
Wer die geforderten Schritte absolviert, erlangt nicht nur volle Rechtssicherheit, sondern wertet seinen eigenen Status maßgeblich auf. Der Erwerb einer behördlichen Erlaubnis – allen voran der Waffenbesitzkarte (WBK) – setzt ein klares Zeichen.

Darüber hinaus bringt das Absolvieren des Prozesses einen handfesten, praktischen Vorteil mit sich, der das sportliche Spektrum jedes Schützen schlagartig erweitert:

DER WBK-BONUS

Wer die Voraussetzungen für eine Waffenbesitzkarte der Kategorie B erfüllt, kann mit diesem Weg nicht nur seinen Kategorie-C-Bestand rechtlich absichern, sondern zugleich die Berechtigung zum Erwerb und Besitz von Schusswaffen der Kategorie B erlangen.

Wer diesen Weg erfolgreich absolviert, kann damit zugleich die Voraussetzungen schaffen, sein sportliches Betätigungsfeld künftig auf Schusswaffen der Kategorie B auszuweiten. Der Schritt von der klassischen Kleinkaliber- oder Sportbüchse hin zum dynamischen Sportschießen mit Faustfeuerwaffen oder modernen Halbautomaten wird dadurch ermöglicht. Aus einer gesetzlichen Verpflichtung wird eine zusätzliche waffenrechtliche Möglichkeit. Allerdings muss man die Altersgrenzen und die konkrete Art der ausgestellten WBK berücksichtigen. Die neue Rechtslage unterscheidet insbesondere zwischen Kategorie C ab grundsätzlich 21 und Kategorie B grundsätzlich ab 25 Jahren.

Der Fahrplan: Jetzt Zeit investieren & Fristen nutzen!

Gesetzliche Übergangsfristen verleiten oft dazu, Vorhaben auf die lange Bank zu schieben. Doch der Schein trügt: Die Kapazitäten bei Psychologen, Büchsenmachern für Waffenführerscheinkurse, Jagdkursanbietern und den Waffenbehörden (Bezirkshauptmannschaften und Landespolizeidirektionen) sind begrenzt.

Die Fristen im Überblick:
Innerhalb der gesetzlichen Zweijahresfrist – daher jedenfalls rechtzeitig vor Ende April 2028.

  • 28. April 2028: Stichtag für die vorherige eventuelle Veräußerung oder Abgabe von Kategorie-C-Waffen (Erwerb nach dem 16.10.2023), falls kein Berechtigungsnachweis angestrebt wird.
  • 28. April 2028: Spätester Stichtag, bis zu dem alle erforderlichen Anträge für eine WBK erbracht sein müssen, oder man muss eine gültige Jagdkarte haben, um den Bestand nahtlos legal weiterzuführen.

UNSER AUFRUF
Investieren Sie JETZT die Zeit in Ihre waffenrechtliche Zukunft!
Warten Sie nicht auf die letzten Monate der Frist. Nutzen Sie die verbleibende Zeit vorausschauend, entspannt und ohne Stress durch überlastete Belegungspläne bei Kursen und Behörden.

Schritt-für-Schritt zum Ziel

1. Strategie wählen: Entscheiden Sie, welcher Weg für Sie der richtige ist – der Erwerb der Waffenbesitzkarte (WBK) inkl. Bonus für Kategorie B oder das Absolvieren der Jagdprüfung mit Erstellung der Jagdkarte. (Alternativ: Rechtzeitige Veräußerung bis 28. April. 2028).

2. Information & Termine: Verschaffen Sie sich einen Überblick über anerkannte Psychologen, Waffenführerschein-Kurse beim Büchsenmacher, Mitgliedschaft bei Sportschützenvereinen, oder Vorbereitungskurse zur Jagdprüfung.

3. Unterlagen zusammenstellen: Sammeln Sie Lichtbildausweis, Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis, Meldezettel, (bzw. Jagdprüfungszeugnis).

4. Antrag stellen: Reichen Sie den Antrag bei Ihrer zuständigen Behörde ein.

5. Psychologisches Gutachten: Stimmen Sie die erforderlichen Nachweise und deren zeitliche Reihenfolge vorab mit der zuständigen Waffenbehörde ab. Insbesondere beim psychologischen Gutachten sind die neuen Verfahrensvorgaben zu beachten.

6. Zukunft sichern & Möglichkeiten nutzen: Nach Erhalt der entsprechenden waffenrechtlichen Bewilligung oder einer gültigen Jagdkarte ist Ihr Kategorie-C-Bestand rechtlich abgesichert. Wer die Voraussetzungen für eine WBK der Kategorie B erfüllt, eröffnet sich darüber hinaus zusätzliche Möglichkeiten im Schießsport.

Zusammenhalten und Stärke zeigen: Gemeinsam für die Sache

Die AUSTRIAN SHOOTERS UNITED stehen für die Wahrung der Interessen österreichischer Legalwaffenbesitzer. Unser Sport, unsere Tradition und unsere Leidenschaft leben vom verantwortungsvollen Umgang mit Waffen und dem Zusammenhalt innerhalb der waffenrelevanten Community.
Lassen Sie uns diesen Paradigmenwechsel gemeinsam meistern. Informieren Sie Vereinskollegen, Jagdkameraden und Freunde im Bekanntenkreis, die Schusswaffen der Kategorie C besitzen. Niemand aus unserer Gemeinschaft soll aufgrund versäumter Fristen oder mangelnder Information sein Eigentum oder seine waffenrechtliche Unbescholtenheit verlieren.

Investieren Sie in Ihre Leidenschaft. Nehmen Sie sich die Zeit, absolvieren Sie die Schritte und sichern Sie sich Ihren Platz im Kreis der verlässlichen, legitimierten und zukunftssicheren Waffenbesitzer Österreichs.

Nutzen Sie die verbleibende Zeit – für Ihren Bestand, für Ihre Sicherheit und für neue Horizonte im Schießsport und in der Jagd!

AUSTRIAN SHOOTERS UNITED – Für die Rechte und die Zukunft der österreichischen Schützengemeinschaft.

Waffenrecht verstehen. Sicher informiert bleiben.

Aktuelle Änderungen, verständlich zusammengefasst von der ASU.

Rückfragen & Kontakt

Austrian Shooters United
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.austrian-shooters-united.at/

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | ASU

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