• 29.09.2026, 10:04:03
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Stadt Wien unterstützt junge Familien beim Start in ein neues Zuhause

Jungfamilie mit zwei Kindern profitiert von insgesamt 10.000 Euro

Wien (OTS) - 

„Keine Stadt steht weltweit so für leistbares Wohnen wie Wien. In unserer Stadt sorgen wir dafür, dass Wohnen für alle Wienerinnen und Wiener leistbar bleibt. Das gelingt uns, indem wir leistbaren Wohnraum mit über 420.000 geförderten Wohnungen selbst zur Verfügung stellen, strenge Regeln gegen Entziehen von Wohnungen durch Kurzzeitvermietung schaffen und durch gezielte Förderungen für junge Familien bis weit in den Mittelstand hinein. Leistbares Wohnen ist in Wien für alle Menschen verfügbar und kein Nischenprogramm. Darum stellen wir heuer 6,5 Millionen Euro für einen leistbaren Start in ein neues Zuhause zur Verfügung.“, so Bürgermeister Michael Ludwig.

„Der soziale Wohnbau in Wien ist das Rückgrat für den sozialen Zusammenhalt. Ein sicherer und leistbarer Mietvertrag gibt Stabilität und Chancen im Leben. Um insbesondere auch junge Wienerinnen und Wiener beim Zugang zum sozialen Wohnbau bestmöglich zu unterstützen, stellt das Land Wien ein eigenes Darlehen für den Eigenmittelanteil von geförderten Wohnungen zur Verfügung. Damit fördern wir die Sicherheit und Stabilität, die ein eigenes leistbares und dauerhaftes Zuhause gibt.“, erklärt Wohnbaustadträtin Elke Hanel-Torsch.

Rückzahlung beginnt für niedrige Einkommen erst nach fünf Jahren. Fixer Zinssatz von einem Prozent für bis zu 25 Jahre Laufzeit.

Etwa 60 Prozent der Wiener Bevölkerung lebt im sozialen Wohnbau. Beim Einzug in eine geförderte Wohnung ist oftmals ein Grund- und Baukostenanteil zu zahlen. Das ist bei den rund 220.000 Gemeindewohnungen nicht der Fall, bei einer der rund 200.000 geförderten Wohnungen eines gemeinnützigen Bauträgers schon. Der so genannte Finanzierungsbeitrag bewegt sich in der Regel in einer Größenordnung von 15.000 bis 30.000 Euro.

Viele junge Familien haben solche Eigenmittel nicht sofort zur Verfügung und müssen diese am freien Markt als Kredit aufnehmen. Die Stadt Wien setzt mit seinem Angebot eines Eigenmittelersatzdarlehens genau hier an und ermöglicht Wienerinnen und Wienern eine Finanzierung zu ausgesprochen günstigen Konditionen. Gerade in der ersten Zeit fallen hohe Kosten beispielsweise für die Einrichtung der Wohnung an. Deshalb muss das geförderte Eigenmittelersatzdarlehen (abhängig vom Einkommen) in den ersten fünf Jahren nicht zurückgezahlt werden.

Ab dem darauffolgenden Jahr wird das Eigenmittelersatzdarlehen mit einer fixen Verzinsung von einem Prozent pro Jahr halbjährlich zurückgezahlt. Die maximale Laufzeit beträgt 25 Jahre. Damit haben junge Familie Gewissheit: Der Zinssatz bleibt fix bei einem Prozent und wird somit vor hohen Zinsschwankungen am Privatmarkt durch unvorhergesehene Ereignisse geschützt, wie es beispielsweise beim russischen Angriffskrieg auf die Ukraine der Fall war.

Je geringer das Einkommen, umso höher die Förderung

Der Finanzierungsbeitrag besteht aus zwei Elementen: einem Baukostenanteil und einem Grundkostenanteil. Der Baukostenanteil ist ein anteiliger Betrag an den Baukosten der jeweiligen Wohnung. Der Grundkostenanteil ist ein anteiliger Betrag an den Grundkosten der genutzten Liegenschaft. Alle Personen, die bereits einen Mietvertrag für eine geförderte Wohnung in Händen haben, können einen Antrag stellen.

In einem ersten Schritt erfolgt eine Einordnung des jeweiligen Haushalts in eine der vier Förderstufen. Je niedriger das Jahresnettoeinkommen, umso höher fällt die Förderung aus. Eine Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern mit einem Jahresnettoeinkommen bis 53.560 Euro fällt in die Förderstufe 1 und damit werden Darlehen bis zu 12,5 Prozent der Baukosten gefördert. Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 72.300 Euro werden in der Förderstufe 2 Darlehen bis zu 7,5 Prozent der Baukosten gefördert. Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 80.970 Euro werden in der Förderstufe 3 Darlehen bis zu 5,0 Prozent der Baukosten gefördert. Bei einem Jahresnettoeinkommen bis 89.440 Euro werden in der Förderstufe 4 Darlehen bis zu 2,5 Prozent der Baukosten gefördert. Im Falle einer 4-köpfigen Familie mit einem Einkommen darüber steht keine Förderung zur Verfügung. Somit ist sichergestellt, dass das Eigenmittelersatzdarlehen der Stadt Wien als Förderung bis in weite Teile der Mittelschicht verfügbar ist.

Wenn man entweder in die Förderstufe 1 oder in die Förderstufe 2 fällt, beginnt die Rückzahlung des Darlehens erst nach fünf Jahren, außerdem kann zusätzlich um eine Grundkostenförderung angesucht werden. Diese beträgt in der Förderstufe 1 genau 200 Euro pro Quadratmeter. In der Förderstufe 2 sind es 100 Euro pro Quadratmeter.

Eine detaillierte Übersicht über die Einkommenshöhen und der damit in Zusammenhang stehenden Förderungen findet sich online: www.wien.gv.at/wohnen/landesdarlehen-rechner-antrag

Bei Jungfamilien wird mehr Wohnfläche zusätzlich gefördert

Die Baukostenförderung und die Grundkostenförderung werden für die sogenannte "angemessene Wohnfläche" gewährt. Somit ist sichergestellt, dass die Förderung bei jenen Familien ankommt, die sie am meisten benötigen. Die Wohnfläche beträgt für die erste Person 50 Quadratmeter. Für die zweite Person sind es weitere 20 Quadratmeter. Für jede weitere Person sind es weitere 15 Quadratmeter. Wenn alle mitziehenden Personen jünger als 40 Jahre sind, werden einmalig zusätzliche 15m² angerechnet. Das bedeutet konkret: Bei einer Familie mit zwei Kindern wird eine Wohnfläche von maximal 115 Quadratmetern gefördert. Bei einem Pärchen ohne Kinder sind es beispielsweise maximal 70 Quadratmeter.

Rechenbeispiel: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern erspart sich 10.000 Euro

Annahme: Familie mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern; Neue geförderte Wohnungen mit 93 Quadratmetern (lt. Statistik Austria der Durchschnittswert für diese Haushaltskonstellation); Jahresnettoeinkommen 70.000 Euro; Angenommene Baukosten für diese Wohnung: 316.200 Euro;

Angenommen, diese Familie verfügt über ein statistisch durchschnittliches Jahresnettoeinkommen, fällt sie in die Förderstufe 2. Damit steht ihr einerseits ein gefördertes Eigenmitteldarlehen in Höhe von 7,5 Prozent der Baukosten für eine Laufzeit von 20 Jahren zu. Andererseits steht dieser Familie ebenso eine Grundkostenförderung in Höhe von 100 Euro pro Quadratmeter zu. Aufgrund der Förderstufe 2 beginnt in diesem Fall die Rückzahlung erst nach fünf Jahren.

Zieht diese beschriebene Beispielfamilie in die oben beschriebene neu geförderte Wohnung ein, wäre dafür beispielhaft ein Eigenmittelanteil von rund 39.000 Euro zu bezahlen. Im konkreten Fall wäre folgende Darlehenshöhe möglich: 23.400 Euro als Förderbetrag für die Baukosten und 9.300 Euro als Förderung für die Grundkosten. Das ermöglicht für die Familie ein Darlehen in Höhe von insgesamt 32.700 Euro.

Müsste diese Familie diesen Kredit am freien Markt aufnehmen (angenommener Zinssatz: 4 Prozent pro Jahr), entstünden ihr Gesamtkosten in Höhe von rund 46.000 Euro. Durch das geförderte Eigenmittelersatzdarlehen zu einem Zinssatz von einem Prozent pro Jahr erspart sich diese Familie dadurch rund 10.000 Euro. Rund 200 dieser Beispielfamilien könnten dadurch alleine im Jahr 2026 profitieren.

Wichtige Hinweise im Fall einer Einkommensänderung

Das Eigenmittelersatzdarlehen hat, je nach Förderstufe, eine maximale Laufzeit von 25 Jahren und ist in halbjährlichen Raten zurückzubezahlen. Ändert sich das Einkommen, werden die Rückzahlungsraten angepasst. Wird die Höchsteinkommensgrenze überschritten, muss das Darlehen vorzeitig zurückgezahlt werden. Ebenfalls muss der Restbetrag zurückerstattet werden, wenn der Darlehensnehmende aus der Wohnung auszieht.

Service: Eigenmittel-Ersatzdarlehen online beantragen. Eigener Online-Einkommensrechner auf der Webseite der Stadt Wien.

Es gibt verschiedene Möglichkeiten, einen Antrag auf Eigenmittelersatzdarlehen zu stellen. Am schnellsten geht es über das Online-Formular auf der Website der Stadt Wien. Natürlich kann das Formular auch bei der zuständigen Magistratsabteilung 50 - Wohnbauförderung und Schlichtungsstelle für wohnrechtliche Angelegenheiten, direkt und persönlich eingebracht werden. Der Antrag ist kostenlos und muss innerhalb von drei Monaten nach Vertragsabschluss gestellt werden. Ein kleiner Tipp: Mit dem Online-Rechner der Stadt Wien kann man im Vorfeld prüfen, ob man eine Förderung erhalten kann.

Eigenmittel-Ersatzdarlehen online beantragen: Hier.

Einkommensrechner online ausprobieren: Hier.

Rückfragen & Kontakt

Mario Dujakovic
Mediensprecher Bürgermeister Michael Ludwig
Telefon: +43 1 4000 81859
E-Mail: [email protected]

Stefan Hayden
Mediensprecher Stadträtin Elke Hanel-Torsch
Telefon: +43 1 4000 81265
E-Mail: [email protected]

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