- 28.09.2026, 12:57:32
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Pürstl/Sima: Strenge Kontrollen des E-Moped-Verbots in Wien
Ab 1. Oktober sind E-Mopeds auf Radwegen verboten - Zulassung, Kennzeichen, Versicherung und Führerschein notwendig
Kommenden Donnerstag, am 1. Oktober 2026, treten österreichweit die neuen Regeln für sogenannte „E-Mopeds“ in Kraft. Diese sind künftig auf Radwegen verboten. Mit der neuen Regelung kommen für die betroffenen Fahrzeuge auch entsprechende Pflichten: Sie müssen für den Straßenverkehr zugelassen und mit einem Kennzeichen versehen sein, es braucht eine Kfz-Haftpflichtversicherung und regelmäßige Begutachtung des Fahrzeugs, also ein „Pickerl“. Die Lenkerinnen und Lenker benötigen einen Führerschein, zudem gilt Helmpflicht.
Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima begrüßt das von Mobilitätsminister Peter Hanke auf den Weg gebrachte E-Moped-Verbot auf Radwegen: „Als Stadt Wien haben wir lange für ein Verbot im Sinne der Sicherheit auf Radwegen gekämpft. E-Mopeds sind in vielen Fällen viel zu schnell unterwegs und sind auch aufgrund ihres Gewichts eine echte Gefahr für Radfahrende und Fußgänger. Radfahrende sollen auf den Radwegen sicher unterwegs sein – für sie errichten wir laufend neue Radwege, allein im Hauptradwegenetz wurden in den vergangenen Jahren in Wien über 100 Kilometer neue Radinfrastruktur geschaffen, heuer kommen über 12,5 km dazu und es freut mich sehr, dass das E-Moped-Verbot auf Radwegen nun mit 1. Oktober endlich Realität wird“, so Sima.
Polizei und die Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien werden in Schwerpunktkontrollen die neuen Regelungen kontrollieren. Wiens Landespolizeipräsident Gerhard Pürstl: „Die neue Regelung schafft klare rechtliche Rahmenbedingungen für E-Mopeds und leistet damit einen wesentlichen Beitrag zu mehr Verkehrssicherheit. Es gelten für diese Fahrzeuge die kraftfahrrechtlichen Vorschriften. Werden die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllt, wird die Polizei die Weiterfahrt untersagen und Anzeige erstatten.“
Auch Walter Hillerer, Chef der Gruppe Sofortmaßnahmen der Stadt Wien, setzt auf strenge Kontrollen: „Mit dem Inkrafttreten der neuen Regeln ist klar geregelt, welche Fahrzeuge auf Radwegen unterwegs sein dürfen und welche nicht. Für uns ist klar: Radwege sind keine Ausweichstrecken für Fahrzeuge, die für den Straßenverkehr bestimmt sind. Damit diese Regeln auch eingehalten werden, werden wir gemeinsam mit der Polizei genau hinschauen und streng kontrollieren.“
Die konkrete Strafhöhe hängt vom jeweiligen Verstoß und den Umständen des Einzelfalls ab.
E-Mopeds: Zu schnell und zu schwer für Radwege
Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hatten gezeigt, dass knapp zwei Drittel der E-Mopeds deutlich über den bislang erlaubten 25 km/h unterwegs sind. Auch laut Verkehrsexperten der TU Wien beeinträchtigen E-Mopeds vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg massiv: Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage ¬ – zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor, das auf der Straße fahren muss, wiegt nur rund 46 kg. Dazu kommt beim E-Moped noch das Gewicht des Fahrers und in vielen Fällen zusätzliche Ladung. „In Zusammenhang mit deutlich höheren Fahrgeschwindigkeiten als im normalen Radverkehr kann dies zu einem Gefährdungspotenzial auf Radwegen führen, das mit der neuen Regelung in der StVO vermieden werden kann. Radwege, beziehungsweise Geh- und Radwege, sollen auch weiterhin Sicherheit bieten für jene Personen, die sich radelnd oder zu Fuß durch die Stadt bewegen“, betont Dipl.-Ing. Dr.techn. Harald Frey von der Technischen Universität Wien.
Für Sima ist daher überfällig, dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf den Radwegen fahren dürfen. Nicht nur Wien begrüßt das diese Woche in Kraft tretende Verbot, auch der Städtebund sieht seine langjährigen Forderungen im Sinne der Sicherheit erfüllt.
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