• 28.09.2026, 08:00:33
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AMS kürzt Kinderbetreuungs-Beihilfe: Fatales Signal an Mütter in der Steiermark

AMS Graz Ost und Graz West verkürzen den Förderzeitraum von drei Jahren auf drei Monate – die ÖPA fordert die sofortige Rücknahme und eine bundesweit einheitliche Regelung.

Wien, Graz (OTS) - 

Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende sieht in den jüngsten Kürzungen der Kinderbetreuungs-Beihilfe des AMS ein fatales Zeichen der Politik an junge Mütter. Es handelt sich um eine der wirksamsten arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, die Frauen den Wiedereinstieg ins Berufsleben ermöglicht.

AMS verfehlt Auftrag

Für Alleinerziehende ist der Wiedereinstieg ins Berufsleben mit Kleinkind untrennbar mit einer verlässlichen, leistbaren Kinderbetreuung verbunden. Die betroffenen Frauen sind nicht nur allein für das Familieneinkommen zuständig, sondern haben meist auch keinen Partner, mit dem sie die Care-Arbeit teilen können. Dazu zeigt das Wiedereinstiegsmonitoring der Arbeiterkammer (Wiedereinstiegsmonitoring 2026 - Arbeiterkammer Wien E-Medien) deutlich, dass Alleinerziehende 24 Monate nach der Geburt weniger häufig in die Erwerbstätigkeit zurückkehren als Mütter mit zweitem Elternteil. Gerade das AMS steht in der Pflicht, Eltern den Zugang zum Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Aktuell kürzten das AMS Graz Ost und West Kinderbetreuungs-Beihilfen von drei Jahren auf drei Monate pro Kind ohne Prüfung langfristiger Folgenkosten.

Ohne Kinderbetreuung kein Job möglich

Die Österreichische Plattform für Alleinerziehende (ÖPA) ist empört, da diese Einsparungen gerade jene Frauen treffen, die diese Leistungen am dringendsten benötigen. Aufgrund eines fehlenden zweiten Elternteils entstehen Alleinerziehenden die meisten Nachteile im Zugang zum Arbeitsmarkt. „Die Sicherheit einer verlässlichen Kinderbetreuung ist entscheidend für den erfolgreichen Wiedereinstieg junger Mütter“, mahnt Evelyne Martin, Vorsitzende der ÖPA. „Nach nur drei Monaten lassen sich keine Lohnerhöhungen erzielen, auch eine Verlängerung der Arbeitszeit ist für betreuungspflichtige Elternteile nach so kurzer Zeit illusorisch. Eine längere Förderung bleibt daher unverzichtbar.“ Umso unverständlicher ist für die ÖPA die aktuelle Entwicklung in der Steiermark.

Auf Nachfrage beim AMS Steiermark erfuhr die ÖPA, dass es in den beiden erwähnten Regionalstellen bereits zu erheblichen Einschränkungen gekommen ist. Damit hängt die Unterstützung für betroffene Eltern wesentlich davon ab, wie die Förderung in ihrer Region gehandhabt wird. „Alleinerziehende brauchen Planungssicherheit. Wer einen Arbeitsplatz annimmt oder seine Arbeitszeit ausweitet, muss sich in ganz Österreich darauf verlassen können, dass die notwendige Kinderbetreuung auch finanziell abgesichert werden kann“, so Martin.

Fehlender Rechtsanspruch schafft Unsicherheit

Die ÖPA findet es grundsätzlich problematisch, dass österreichweit kein Rechtsanspruch auf die Kinderbetreuungs-Beihilfe besteht. Über die Gewährung und mögliche Verlängerung entscheiden die zuständigen, regionalen AMS-Stellen.

Rückfragen & Kontakt

Österreichische Plattform für Alleinerziehende
Doris Pettighofer
Telefon: +43 676 967 09 08
E-Mail: [email protected]

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