• 25.09.2026, 11:10:32
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„Bürgeranwalt“: Gebühr trotz Grillverbot – Warum bezahlt die Stadt Wien die Kosten für die Reservierung nicht zurück?

Am 26. September um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 26. September 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Gebühr trotz Grillverbot – Warum bezahlt die Stadt Wien die Kosten für die Reservierung nicht zurück?

Wegen der Trockenheit und Waldbrandgefahr hat die Stadt Wien heuer am 7. Mai ein Grillverbot für öffentliche Plätze verhängt. Wer einen der begehrten städtischen Grillplätze reserviert hat, bekommt die 45 Euro Reservierungsgebühr trotzdem nicht zurück. Die Stadt argumentiert, dass man die Plätze trotz des Grillverbots nutzen könne, etwa für ein Picknick. Außerdem decke die Verwaltungsabgabe laufende Kosten der Stadt, die unabhängig von der Nutzung entstehen – wie die Erhaltung der Grillplätze und des Buchungssystems. Die Vorgehensweise sorgt bei der Wiener Bevölkerung für viel Ärger – und einige Betroffene haben sich an Volksanwältin Gaby Schwarz gewendet, die im „Bürgeranwalt“-Studio eine Rückzahlung der Reservierungsgebühr fordert.

Pörtschach: Kamerastreit weiter offen

Ein Nachbarschaftskonflikt um private Videoüberwachung in Pörtschach beschäftigt weiter Behörden und Gerichte. Umstritten ist, ob die Kameras eines Anrainers tatsächlich nur dessen eigenes Grundstück erfassen und ob ein Bescheid der Datenschutzbehörde ausreichend umgesetzt wurde. Die Bezirkshauptmannschaft Klagenfurt-Land betrachtet das Vollstreckungsverfahren als beendet. Der Kamerabetreiber sagt, seine Geräte würden rechtskonform betrieben. Die betroffene Familie widerspricht und fordert nach neuen Bildvergleichen eine Kontrolle vor Ort. Sie hat außerdem bei der Datenschutzbehörde ein Verwaltungsstrafverfahren angeregt. Volksanwältin Gaby Schwarz hatte den Fall bereits im Mai aufgegriffen und fordert die BH auf zu handeln.

Waldbesitzer wider Willen

Erwin P. hat vor langer Zeit ein Grundstück in Laab im Walde in der Forsthausgasse gekauft, um dort Kornelkirschen, genannt „Dirndln“, anzubauen. Die Widmung war früher „Grünland/Land- und Forstwirtschaft“. Inzwischen sind auf dem Grund auch etliche andere Bäume gewachsen und die BH Mödling hat Herrn P. mitgeteilt, dass dadurch ein Wald im Sinne des Waldgesetzes entstanden ist. Deshalb darf Herr P. keine Landwirtschaft mehr betreiben, wodurch das Grundstück stark entwertet ist. Er darf auch keine Bäume fällen, sonst muss er sie wieder aufforsten. Herr P. und zwei weitere betroffene Grundbesitzer diskutieren im Studio mit Reinhard Pesek, dem Rechtsanwalt und Lehrbeauftragten an der Uni Wien, ob sie diesen Eingriff in ihre Eigentumsrechte dulden müssen oder wie sie ihn bekämpfen könnten.

Lösung für das Kraftwerk Rosenburg

Seit vielen Jahren plant die EVN verschiedene Sanierungskonzepte für den historischen Wasserkraftstandort Rosenburg. Geplant war eine höhere Staumauer und eine Unterwassereintiefung, um das Kraftwerk auszubauen. Doch Umweltschutzorganisationen und die Initiative „Lebendiger Kamp“ befürchteten die Zerstörung des „Naturjuwels Kamp“. Nun ist es nach jahrelanger Diskussion zu einer Lösung gekommen, mit der beide Seiten leben können. Diesen Monat soll der Umbau des Kraftwerks beginnen.

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