- 23.09.2026, 15:33:02
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Wiener Baubehörde stoppt Umwidmungsverfahren – Apartmentvermieter: Stadt verletzt Vertrauensschutz
Verfahren ruhen bis zum Landtagsbeschluss im November – Gesetz existiert noch nicht – VDAV fordert Weiterbearbeitung nach geltendem Recht und Offenlegung der Weisung
Bürgermeister Ludwig hat am Samstag angekündigt, dass die neuen Umwidmungsregeln bereits für alle seit Sommer eingereichten Verfahren gelten, obwohl der Landtag sie erst im November beschließen soll. Nach übereinstimmenden Informationen aus mehreren Quellen teilt die Baubehörde Antragstellern seit heute Früh mit, dass ihre Verfahren bis dahin ruhen. Dabei ist die Behörde nach § 73 AVG verpflichtet, ohne unnötigen Aufschub zu entscheiden. Und das für ein Gesetz ohne Datengrundlage: Die 305 als Beleg genannten Anträge umfassen laut Baubehörde sämtliche Beherbergungs-Bauverfahren bis zum Hotelumbau, nicht Wohnungen. Den Betroffenen entsteht ein Schaden in Millionenhöhe, für den im Fall einer Ablehnung die Stadt haftet.
„Wer heute nach den Regeln von heute plant, muss sich darauf verlassen können, dass sie auch gelten“, so Felix Gradinaru, Vorstand des Verbands der Apartmentvermieter (VDAV).
Die vollständige Stellungnahme:
Rückfragen & Kontakt
Verband der Apartmentvermieter (VDAV)
Marcel Wegscheider
Mitglied im Vorstand zuständig für Öffentlichkeitsarbeit
Telefon: 0676 4039089
E-Mail: [email protected]
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