- 22.09.2026, 14:28:32
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Bundesamt für Cybersicherheit: Österreich bündelt Schutz vor digitalen Bedrohungen
Österreich stärkt mit neuer nationaler Cybersicherheitsbehörde Schutz vor digitalen Bedrohungen – Markus Kasinger übernimmt Bundesamtleitung
Mit dem Inkrafttreten des Netz- und Informationssystemsicherheitsgesetzes 2026 (NISG 2026) nimmt das neue Bundesamt für Cybersicherheit (BCS) am 1. Oktober 2026 offiziell seine Arbeit auf. Österreich setzt damit die europäischen Vorgaben der NIS-2-Richtlinie um und schafft eine zentrale, bundesweit zuständige Behörde für Cybersicherheit. Das BCS ist als nachgeordnete Dienststelle des Bundesministeriums für Inneres eingerichtet. Allfällige Weisungen erfolgen gemäß den gesetzlichen Vorgaben schriftlich.
Neuer Direktor mit Erfahrung in IT-Sicherheit
An der Spitze des neuen Bundesamts steht mit Markus Kasinger ein ausgewiesener IT- und Sicherheitsexperte. Der Oberösterreicher war zuvor als CIO bei der Austrian Power Grid AG tätig, wo er unter anderem ein Security Operation Center aufbaute und sich für die Umsetzung und Weiterentwicklung von IT-Security-Initiativen einsetzte. Diese Erfahrung bringt er nun in das Bundesamt für Cybersicherheit ein.
Innenminister Gerhard Karner betonte: „Der neue Direktor des Bundesamtes für Cybersicherheit verfügt nicht nur auch über fachliche Expertise, sondern auch über umfangreiche Erfahrungen aus der Wirtschaft. Das neue Bundesamt für Cybersicherheit wurde mit einem klaren Ziel eingerichtet: die österreichischen Unternehmen bei der Bewältigung ihrer Aufgaben in der Cybersicherheit zu unterstützen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten. Der Auftrag und das Ziel: beraten statt strafen.“
Direktor Kasinger sagte: „Cyberangriffe machen nicht an Sektor- oder Organisationsgrenzen halt. Deshalb brauchen wir eine Stelle, die den Überblick behält, Risiken erkennt und im Ernstfall die richtigen Akteurinnen und Akteure zusammenbringt. Unser Anspruch ist, nicht erst dann aktiv zu werden, wenn ein Angriff passiert, sondern Cybersicherheit gemeinsam mit Staat, Wirtschaft und unseren Partnerinnen und Partnern nachhaltig zu stärken.“
Sein Augenmerk gilt drei Schwerpunkten: „Erstens der Resilienz, gerade angesichts neuer Bedrohungen durch Künstliche Intelligenz. Zweitens den kleinen und mittleren Unternehmen, dem Rückgrat unserer Wirtschaft, deren Widerstandskraft wir gezielt stärken wollen. Drittens der gesamtstaatlichen Weiterentwicklung der Cybersicherheit als Grundlage für einen starken Wirtschaftsstandort Österreich. Ich freue mich, die verantwortungsvolle Aufgabe als Direktor des Bundesamts für Cybersicherheit zu übernehmen.“
Vorbereitung auf den Start
Der Aufbau des Bundesamts wurde in den vergangenen Monaten intensiv vorbereitet. Bereits vor dem offiziellen Start haben Mitarbeitende des Innenministeriums Beratungs- und Unterstützungsaufgaben übernommen, darunter auch Informationsveranstaltungen für Unternehmen und Einrichtungen, die künftig unter das NISG 2026 fallen.
Neue zentrale Anlaufstelle für Cybersicherheit
Das BCS soll dazu beitragen, ein hohes Cybersicherheitsniveau in Österreich sicherzustellen. Im Fokus stehen sowohl die öffentliche Verwaltung als auch Unternehmen und Einrichtungen, die für das Funktionieren von Staat und Gesellschaft von besonderer Bedeutung sind. Das NISG 2026 erfasst sogenannte wesentliche und wichtige Einrichtungen – unter anderem in den Bereichen Energie, Verkehr, Gesundheit, Trink- und Abwasser, digitale Infrastruktur, Industrie und Lebensmittelversorgung.
Für diese Einrichtungen gelten künftig verbindliche Cybersicherheitsanforderungen. Dazu zählen geeignete Maßnahmen zum Risikomanagement, die Meldung erheblicher Sicherheitsvorfälle sowie entsprechende Nachweise und Prüfungen. Das BCS fungiert dabei als zentrale Anlaufstelle und Aufsichtsbehörde.
Zu den Aufgaben des BCS zählen unter anderem die Umsetzung und Weiterentwicklung der nationalen Cybersicherheitsstrategie, die Erstellung von Lagebildern, die Koordination bei großen Cybersicherheitsvorfällen sowie die Zusammenarbeit mit nationalen und internationalen Partnern. Das Bundesamt übernimmt außerdem Aufsichts- und Durchsetzungsaufgaben nach dem NISG 2026 und kann bei festgestellten Mängeln Maßnahmen zur Herstellung eines gesetzeskonformen Zustands verlangen.
Das Bundesamt für Cybersicherheit verfügt nicht über polizeiliche Befehls- und Zwangsgewalt und übernimmt keine Aufgaben von Polizei oder Justiz. Seine Schwerpunkte liegen in Unterstützung, Koordination, Aufsicht, Prävention und dem Management von Cybersicherheitsvorfällen.
Schnelle Reaktion auf Cybervorfälle
Ein zentraler Bestandteil des neuen Systems ist ein strukturiertes Meldewesen. Bei erheblichen Cybervorfällen gelten für betroffene Einrichtungen gestufte Meldefristen: Eine erste Frühwarnung ist unverzüglich, jedenfalls innerhalb von 24 Stunden nach Kenntnisnahme des Vorfalls, vorgesehen. Eine ausführlichere Meldung hat unverzüglich, spätestens innerhalb von 72 Stunden, zu erfolgen. Je nach Situation können weitere Informationen und ein Abschlussbericht folgen.
So sollen Informationen über Cybervorfälle möglichst rasch zusammengeführt und analysiert werden. Das schafft eine bessere Grundlage für die Lagebeurteilung, die Koordination der beteiligten Stellen und eine schnelle Reaktion auf Bedrohungen.
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