• 21.09.2026, 10:14:02
  • /
  • OTS0054

Hattmannsdorfer: CO2-Speicherung sichert Zement, Kalk und Stahl die Zukunft am Standort Österreich

Aufhebung des CO2-Speicherverbots ist der dritte Umsetzungsschritt der Industriestrategie innerhalb einer Woche

Wien (OTS) - 

„Wer heute in ein Zementwerk oder eine Stahlanlage investiert, muss wissen, ob er dort in fünfzehn Jahren noch produzieren kann. In diesen Betrieben entsteht CO2 im Produktionsprozess selbst – da hilft auch der sauberste Strom nichts. Ein Werk, das sein CO2 weder vermeiden noch speichern darf, zahlt dauerhaft für jede einzelne Tonne, und diese Rechnung wächst mit jedem Jahr. Mit der Aufhebung des Speicherverbots geben wir diesen Betrieben eine Perspektive am Standort Österreich. So bleiben Produktion und Arbeitsplätze im Land“, so Wirtschaftsminister Wolfgang Hattmannsdorfer.

Und Hattmannsdorfer weiter: „Die Aufhebung des CO2-Speicherverbots ist bereits der dritte Umsetzungsschritt unserer Industriestrategie innerhalb einer Woche. Mit dem Industriestrompreis und der Erweiterung des Standortabsicherungsgesetzes haben wir die Entlastung von rund 60 auf über 500 Betriebe ausgeweitet. Damit unterstützen wir nicht nur diese Betriebe, sondern rund 600.000 Arbeitsplätze, die direkt oder indirekt von diesen Betrieben abhängen.“

Fünf konkrete Vorteile für Betriebe

1. Planungssicherheit: Abscheidung und Speicherung lassen sich ab sofort in Investitions- und Standortentscheidungen einplanen, die in diesen Branchen über zehn bis fünfzehn Jahre laufen.

2. Standort statt Verlagerung: Ein Zementwerk kann seine prozessbedingten Emissionen künftig in Österreich abscheiden und speichern und dafür am Standort bleiben.

3. Kosten im Emissionshandel: Für abgeschiedenes und dauerhaft gespeichertes CO2 fallen im europäischen Emissionshandel keine Zertifikatskosten an.

4. Zugang zu Märkten: Klimaneutral hergestellter Zement und Stahl lassen sich bei öffentlichen Ausschreibungen und bei Kunden mit eigenen Klimazielen besser platzieren.

5. Gleiche Bedingungen wie im Nachbarland: Deutschland, die Niederlande und Dänemark bauen ihre CO2-Speicherung auf. Heimische Betriebe bekommen denselben Rahmen.

Warum Ökostrom bei Zement, Kalk und Stahl nicht reicht

Bei der Zementherstellung wird Kalkstein erhitzt. Dabei wird CO2 chemisch freigesetzt – unabhängig davon, womit der Ofen beheizt wird. Auch mit vollständig erneuerbarer Energie bleiben diese Emissionen bestehen. Dasselbe gilt für Teile der Kalk- und der Stahlproduktion. Für diese Betriebe ist die Abscheidung und Speicherung von CO2 der einzige verfügbare Weg zur vollständigen Dekarbonisierung.

Gespeichert wird oft dort, wo früher Erdgas lag

Das CO2 wird direkt aus dem Abgasstrom einer Anlage herausgefiltert, anschließend verdichtet und zum Speicherort gebracht. Dort wird es tief unter der Erde eingelagert – in vielen Fällen in ausgeförderten Erdgaslagerstätten. Also genau dort, wo zuvor über Jahrmillionen Erdgas sicher eingeschlossen war, wird künftig CO2 gespeichert.

Der Gesetzesentwurf verankert dabei auch ein überragendes öffentliches Interesse an der CO2-Speicherung: Enthält ein beantragtes Explorationsgebiet geologische Formationen, die sich für das Einbringen anderer Stoffe eignen könnten, kommt einer künftigen geologischen Speicherung von CO2 ein überragendes öffentliches Interesse zu.

Planung, Genehmigung und Bau solcher Anlagen dauern oft viele Jahre. Die Rechtsgrundlage muss deshalb heute geschaffen werden, damit die ersten Anlagen zeitnah in die Planung gehen können und die Technologie ab Mitte der 2030er Jahre industriell breit verfügbar ist.

Industriestrategie: Dritter Umsetzungsschritt innerhalb einer Woche

Die Industriestrategie 2035 umfasst 117 Maßnahmen, mehr als 37 Prozent davon sind umgesetzt oder in Umsetzung. Allein in dieser Woche folgten drei Umsetzungsschritte:

1. Industriestrompreis (Maßnahme 23): Stromkostenzuschuss für rund 400 energieintensive Betriebe, für bis zu 50 Prozent des Stromverbrauchs sinkt der Strompreis auf bis zu 5 Cent je Kilowattstunde. In der Spitze senkt das die Strombelastung der betroffenen Produktion um bis zu ein Viertel.

2. SAG-Plus (Maßnahme 23): Der Kreis der besonders stromintensiven Betriebe wächst von rund 60 auf rund 120, neu dabei sind unter anderem Batterieproduktion, Düngemittel, Kunststoffe, Glas und Holzwerkstoffe.

3. Aufhebung des CO2-Speicherverbots (Maßnahme 31): Industriebetriebe dürfen CO2 künftig abscheiden und geologisch speichern.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus
[email protected]

OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | MWA

Bei Facebook teilen
Bei X teilen
Bei LinkedIn teilen
Bei Xing teilen
Bei Bluesky teilen

Stichworte

Channel