- 20.09.2026, 13:16:02
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IV zu Pressestunde: ÖGB muss Blockadehaltung bei notwendigen Reformen beenden
Österreich braucht in zahlreichen Bereichen strukturelle Reformen um Wettbewerbsfähigkeit zu sichern
Die Industriellenvereinigung (IV) spricht sich angesichts der Aussagen von ÖGB-Präsident Wolfgang Katzian neuerlich für eine Reform der Leistungen des Insolvenzentgeltfonds aus. „Der Rechnungshof hat in seinem jüngsten Bericht darauf hingewiesen, dass Leistungen überprüft und angepasst werden müssen“, so IV-Generalsekretär Christoph Neumayer. „Einfach nach höheren Beiträgen zu rufen ist unambitioniert und unehrlich. Die Lohnnebenkosten neuerlich zu erhöhen, würde die angekündigten Entlastungen schmälern, bevor sie überhaupt wirksam werden“, so Neumayer.
Ein Blick zu unseren Nachbarn zeigt die im internationalen Vergleich langen und umfassenden Leistungen aus dem Insolvenzentgeltfonds: Deutschland sichert Einkommen für drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ab, die Schweiz für vier Monate, Österreich hingegen für sechs Monate. Die monatliche Höchstgrenze liegt in Österreich mit 13.860 Euro deutlich über jener Deutschlands von 8.450 Euro. „Der Schutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer steht außer Streit. Zugleich muss der Insolvenzentgeltfonds so ausgestaltet sein, dass er wirksam absichert, ohne Fehlanreize oder Anspruchsmaximierung zu begünstigen. Dafür braucht es zielgerichtete Leistungen, klare Anspruchsvoraussetzungen und effiziente Strukturen. Eine bloße Erhöhung des IESG-Beitrags löst diese strukturellen Fragen nicht“, so Neumayer.
Hinsichtlich der Entgelttransparenzrichtlinie bekennt sich die IV zu fairer Bezahlung und Transparenz. „Faire Bezahlung und Transparenz stehen außer Frage. Die Entgelttransparenzrichtlinie muss aber so umgesetzt werden, dass sie bestehende kollektivvertragliche Strukturen berücksichtigt und keinen bürokratischen Parallelapparat schafft. Unternehmen brauchen klare, verhältnismäßige und praxistaugliche Vorgaben – keine komplexen Bewertungssysteme und umfangreiche Berichts- und Dokumentationspflichten, die die eigentliche Zielsetzung überlagern und das bestehende Kollektivvertragssystem untergraben“, so Neumayer.
Unverständnis zeigt die IV gegenüber dem Reform-Boykott im Pensionssystem. „Sämtliche Expertinnen und Experten, national wie international, bescheinigen uns permanent den Reformbedarf im Pensionssystem – vor allem die Erhöhung des gesetzlichen Pensionsantrittsalters sowie die Koppelung an die Lebenserwartung. Die laufende Anhebung des Frauenpensionsalters zeigt in Echtzeit, dass eine solche Anpassung in der Praxis funktioniert. Ein zukunftsfähiges Pensionssystem braucht Weitsicht und keinen Reform-Boykott und sicherlich kein Bonus-Malus-System“, erklärt Neumayer.
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