• 18.09.2026, 11:55:02
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„Bürgeranwalt“: Einzelbett für ALS-Patient verweigert

Am 19. September um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON

Wien (OTS) - 

Peter Resetarits präsentiert in der Sendung „Bürgeranwalt“ am Samstag, dem 19. September 2026, um 18.00 Uhr in ORF 2 und auf ORF ON folgende Beiträge:

Einzelbett für ALS-Patient verweigert

Herr W. leidet seit mehreren Jahren an amyotropher Lateralsklerose (kurz ALS). Der 74-Jährige kann nicht mehr sprechen und wird in der Nacht von heftigen Hustenanfällen geplagt. Auf Anraten seines behandelnden Arztes will Herr W. eine Reha besuchen, allerdings wurde ihm von der PVA nur ein Doppelzimmer genehmigt – obwohl seine Frau für ihn ein Einzelzimmer in einer entsprechenden Einrichtung in der Steiermark organisieren konnte und die Familie auch den Einzelzimmerzuschlag bezahlen würde. Frau W. hat sich daraufhin hilfesuchend an die Volksanwaltschaft gewandt. Nach anfänglichem Zögern der PVA ist kurz vor der Sendung doch ein Einzelzimmer genehmigt worden. Trotz dieses Erfolgs möchte Volksanwalt Bernhard Achitz mit einem Vertreter der PVA diskutieren, nach welchen Kriterien die Versicherungsanstalt entscheidet, wer ein Einzelzimmer genehmigt bekommt und wer nicht.

Nun doch Assistenz für Kinder mit Diabetes-Typ-1

An Diabetes-Mellitus-Typ-1 erkrankte Kleinkinder bekamen in der Steiermark nicht mehr überall eine Eins-zu-eins-Betreuung, die ihnen den Besuch von öffentlichen Kindergärten sichern würde. Die zuständigen Behörden argumentierten, dass es sich um eine „chronische, noch beeinflussbare Erkrankung“ handle und dass die „gesetzlichen Voraussetzungen für die Anerkennung als Mensch mit Behinderung im Sinne des Steiermärkischen Behindertengesetzes nicht erfüllt werden“. Die Eltern der betroffenen Kinder fühlten sich diskriminiert. Die Volksanwaltschaft ortete bereits im Dezember 2025 einen Missstand im Gesetzesvollzug. In den vergangenen Monaten hat das Steirische Landesverwaltungsgericht allerdings die Einwände der Volksanwaltschaft berücksichtigt und die Entscheidungen korrigiert.

Konflikt um Balkonverglasung

Susanne S. will den Balkon ihrer Eigentumswohnung mit Sonnenschutzglas verbauen. Eine Beschattungsmaßnahme, für die die Niederösterreicherin nach dem Wohnungseigentumsgesetz, kurz WEG, die Zustimmung aller Miteigentümer und Eigentümerinnen der Wohnhausanlage braucht. In ihrem Fall sind das 61 Parteien – drei sind dagegen. Da es in der Praxis so gut wie unmöglich ist, die ausdrückliche Zustimmung aller Wohnungseigentümer:innen einzuholen, plant das zuständige Ministerium für Wohnen eine Gesetzesänderung, die für Hitzeschutzmaßnahmen das Ersetzen der fehlenden Zustimmungen bei Gericht erleichtern soll. Welche Erleichterungen geplant sind und welche Auswirkungen das in der Praxis hat, erläutert Immobilien-Rechtsexperte Reinhard Pesek im Studio.

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