• 18.09.2026, 11:05:02
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Totschnig/Herr/Bernhard: Klimagesetz auf Schiene – Klimaschutz Hand in Hand mit Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen

Neues Klimagesetz schafft stabilen, langfristigen Rahmen für Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft

Totschnig/Herr/Bernhard: Klimagesetz auf Schiene – Klimaschutz
Hand in Hand mit Wirtschaftswachstum und Arbeitsplätzen
Wien (OTS) - 

Nach intensiven Verhandlungen liegt eine Einigung über das neue Klimagesetz vor. Das Gesetz ist ein wesentliches Vorhaben der Bundesregierung und schafft einen langfristigen, stabilen und verlässlichen Rahmen für die österreichische Umwelt- und Klimapolitik. Im Mittelpunkt stehen die drei Säulen Klimaschutz, Klimawandelanpassung und Kreislaufwirtschaft. Das Gesetz wird heute in Begutachtung geschickt.

Umwelt- und Klimaminister Norbert Totschnig: „Die Bundesregierung legt heute ein Klimagesetz vor, das eine klare ökosoziale Handschrift hat. Der Schlüssel für erfolgreichen Klimaschutz liegt in der Technologie. Wir setzen auf Innovation, entwickeln unsere Wirtschaft aktiv weiter und machen uns durch den Ausbau der erneuerbaren Energien als Land unabhängiger von Importen fossiler Energie. Wer beim Klimaschutz weiterkommen will, muss Lösungen finden, auf Innovation und neue Technologien setzen und wir müssen gut abgestimmt zusammenarbeiten. Klimaschutz und Wohlstand sind kein Widerspruch, sondern gehen Hand in Hand. Unser Anspruch ist weniger Emissionen, mehr Innovation und ein starkes Österreich.“

SPÖ-Umweltsprecherin, Abgeordnete zum Nationalrat Julia Herr: „Seit über fünf Jahren hat Österreich kein verbindliches Klimagesetz. Heute geht diese Dürreperiode zu Ende und wir schicken das neue Klimagesetz in Begutachtung! Das Klimagesetz sorgt dafür, dass wir in eine gute Zukunft in Österreich investieren, statt Milliarden für Öl und Gas ans Ausland oder für Strafzahlungen nach Brüssel zu schicken. Mit dem Ziel der Klimaneutralität 2040 haben wir eines der ambitioniertesten Gesetze in ganz Europa.“

NEOS-Umweltsprecher, Abgeordneter zum Nationalrat Michael Bernhard: „Nach mehr als 2.000 Tagen bekommt Österreich endlich einen verbindlichen Rahmen für seine Klimapolitik. Ein Klimagesetz, das Klimaschutz und wirtschaftliche Vernunft nicht gegeneinander ausspielt, sondern miteinander verbindet. Unternehmen brauchen langfristige Planungssicherheit, gleichzeitig muss die Politik verbindlich nachsteuern, wenn Österreich vom Klimazielpfad abkommt. Mit dem Klimafahrplan, klaren Zuständigkeiten und dem Korrekturmechanismus schaffen wir genau diese Verbindlichkeit.“

Das Klimagesetz ist als Rahmen- und Governancegesetz konzipiert. Es schafft die Strukturen und Instrumente für eine koordinierte Umwelt- und Klimapolitik der Bundesregierung, um die Erfüllung der EU-rechtlichen Klimaziele, sowie die Klimaneutralität für Emissionen außerhalb des europäischen Emissionshandels bis 2040 sicherzustellen.

Klimafahrplan bündelt konkrete Maßnahmen
Zentrales Instrument des neuen Gesetzes ist der Klimafahrplan. Er wird als strategisches Planungsinstrument der Bundesregierung für alle Sektoren außerhalb des EU-Emissionshandels ausgestaltet und enthält indikative Reduktionspfade, sowie konkrete Maßnahmen von Bund und Ländern, gemäß dem Ziel der Klimaneutralität 2040.

Der erste Klimafahrplan soll bis Ende 2027 von der Bundesregierung beschlossen und anschließend regelmäßig aktualisiert werden. Zeigt sich, dass Österreich vom Ziel-Pfad abkommt, muss die Bundesregierung binnen sechs Monaten gegensteuern und ein Sofortprogramm beschließen. Das Klimagesetz soll so Strafen verhindern und dafür sorgen, dass wir unser Geld daheim in unsere Zukunft investieren.

Klare Zuständigkeiten und wissenschaftliche Expertise
Für eine bessere Koordination der Klima- und Umweltpolitik werden zwei neue Gremien geschaffen. Eine Steuerungsgruppe bereitet den Klimafahrplan und den nationalen Energie- und Klimaplan vor. Darin sind alle klimapolitisch relevanten Ressorts und die Bundesländer vertreten. Den Vorsitz seitens Bundesebene übernimmt das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft.

Gleichzeitig unterstützt ein interdisziplinär besetzter wissenschaftlicher Klimabeirat die Bundesregierung mit wissenschaftlicher Expertise aus Technik, Natur-, Rechts-, Sozial- und Wirtschaftswissenschaften und spricht Empfehlungen für die Weiterentwicklung der Klima- und Umweltpolitik aus.

Standortklausel sichert wirtschaftliche und soziale Ausgewogenheit
Das Klimagesetz schafft die notwendige Planungssicherheit und verbindet Klimaschutz mit wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit und sozialer Verantwortung. Sollten in den kommenden Jahren Entwicklungen eintreten, die schwere volkswirtschaftliche oder soziale Folgen nach sich ziehen, schafft die Standortklausel die Möglichkeit, den Klimafahrplan zu evaluieren und entsprechend anzupassen.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und
Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft
Telefon: +43 1 71100 DW 606747
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.bmluk.gv.at/

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