• 18.09.2026, 08:31:32
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  • OTS0012

ÖFFENTLICHER RÜCKRUF: Karfiol

Gemüse

Wien (OTS) - 

Im Gutachten der Österreichischen Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH, Institut für Lebensmittelsicherheit Innsbruck vom 19.09.2025 betreffend die Lebensmittelprobe mit der Bezeichnung „Karfiol / Polen offene Ware" (9059PRHA0088/26, Auftr.Nr. 26113496-001) wurde folgendes festgestellt:

Die Probe entspricht nicht Art. 18 Abs. 1 der Verordnung (EG) Nr. 396/2005, welche in der Anlage Teil 1 LMSVG genannt und damit als unmittelbar anwendbare Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft nach § 4 Abs. 1 im Rahmen des LMSVG zu vollziehen ist.
Aus den Expositionsdaten geht hervor, dass die vorliegende Probe aufgrund der mehr als 2-fachen Auslastung der akuten Referenzdosis geeignet ist, die menschliche Gesundheit zu gefährden.

Gegenständliche Probe ist im Sinne von § 5 Abs. 5 Z 1 LMSVG als gesundheitsschädlich und gemäß Art. 14 Abs. 2 lit a der Verordnung (EG) Nr. 178/2002 als nicht sicher zu beurteilen. – siehe beil. Gutachten

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E-Mail: [email protected]

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