- 17.09.2026, 07:00:34
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Entlastung der Polizei: Überwachung des ruhenden Verkehrs durch Parkraumüberwachung der Stadt Wien
Parkraumüberwachung seit 1. Juli 2026 vollständig von Stadt Wien übernommen
Seit dem 1. Juli 2026 liegt die Zuständigkeit für die Überwachung der Wiener Kurzparkzonen zur Gänze beim Magistrat der Stadt Wien. Mit einer Vereinbarung zwischen dem Bund und dem Land Wien wurde die Übertragung der Aufgaben an die Landespolizeidirektion Wien aufgehoben. Die MA 67 führt bereits seit 1. Juli 2026 die Überwachung des ruhenden Verkehrs durch. Damit können die Mitarbeiter der städtischen Parkraumüberwachungsgruppe neben der Kontrolle der Parkgebühren auch Verkehrsübertretungen wie das Halten in zweiter Spur, auf Gehsteigen oder im Kreuzungsbereich ahnden. Auch die Kontrolle der §57a-Plakette, Abschleppanordnungen bei verkehrsbehindernd abgestellten Fahrzeugen sowie die Überwachung falsch abgestellter E-Scooter fallen in ihren Aufgabenbereich. Durch die Bündelung der Zuständigkeiten entstehen klare Strukturen und Verwaltungswege aus einer Hand.
Zwtl.: Entlastung der Polizei bringt mehr Kapazitäten für Kernaufgaben
„Die Kontrolle des ruhenden Verkehrs ist eine wichtige Aufgabe, muss aber nicht von Polizistinnen und Polizisten wahrgenommen werden. Diese Maßnahme trägt dazu bei, dass sich die Polizei noch stärker auf ihre Kernaufgaben zum Schutz der Bevölkerung konzentrieren kann“, so Innenminister Gerhard Karner.
Die Neustrukturierung verschafft der Polizei eine Entlastung beim Personal, das bislang auch für administrative und organisatorische Aufgaben im Bereich der Parkraumüberwachung eingesetzt war. Für Polizistinnen und Polizisten fällt die Überwachung des ruhenden Verkehrs im gesamten Wiener Stadtgebiet weg. Falsch abgestellte Fahrzeuge werden weiterhin durch die Parkraumüberwachung kontrolliert. Die Wiener Polizei ist in den Nachtstunden unterstützend tätig.
„Der Vorteil der Neuordnung ist, dass seit Juli alle Zuständigkeiten für den ruhenden Verkehr in einer Hand liegen und für die Stadt Wien damit Verwaltungsabläufe durch den Wegfall von Doppelgleisigkeiten zweier Organisationsstrukturen, vereinfacht und beschleunigt werden. Bislang verläuft die Neuordnung für die Wienerinnen und Wiener reibungslos und auch die 650 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der MA 67 machen einen hervorragenden Job. Die Neustrukturierung ist Teil einer Modernisierung der Parkraumbewirtschaftung in Wien. Nach der Einführung des flächendeckenden Parkpickerls und Digitalisierungsmaßnahmen wie zuletzt mit den Scan Cars, bei denen gerade die Testphase erfolgreich läuft, folgt parallel dazu die Optimierung der Verwaltungsebene“, so Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima.
Zwtl.: Keine Änderungen für Autofahrerinnen und Autofahrer
Für Autofahrerinnen und Autofahrer hat sich im Alltag nichts geändert. Die Parkraumüberwachung wird weiterhin durch die Parkraumüberwachungsorgane durchgeführt, auch Umfang und Intensität der Kontrollen bleiben unverändert. Neu ist vor allem die Zuständigkeit: Die MA 67 ist zentrale Anlaufstelle für Fragen rund um Park- und Verkehrsstrafen sein. Allein im Jahr 2025 wurden 54,4 Millionen Kontrollen durchgeführt.
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Harald Sörös, BA MA
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