- 15.09.2026, 12:59:02
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Schilling/Grüne: „Familie und EU-Mandat müssen vereinbar sein – Österreich mal wieder Teil der Bremser“
Österreich verzögert gemeinsam mit anderen Mitgliedstaaten weiterhin die Vereinbarkeit von EU-Mandat und Mutterschaft.
Schon im November 2025 hat das Europäische Parlament die Überarbeitung des EU-Wahlakts auf den Weg gebracht, damit Abgeordnete ihr demokratisches Mandat auch während der Schwangerschaft und nach der Geburt ausüben können. Im März 2026 stimmte der Rat der EU der Änderung zu. Nun müssen alle Mitgliedstaaten die Reform nach ihren nationalen Verfahren ratifizieren. Erst wenn alle Staaten ihre Zustimmung erteilt und mitgeteilt haben, kann die Änderung in Kraft treten.
Österreich hat die Reform bislang nicht ratifiziert und trägt damit dazu bei, dass die neue Regelung noch nicht EU-weit in Kraft treten kann.
„Eine Frau darf nicht vor die Entscheidung gestellt werden, ob sie ein Kind bekommt oder ihr demokratisches Mandat ausübt. Dass wir dafür im Jahr 2026 überhaupt noch kämpfen müssen, ist schon schlimm genug. Jetzt frage ich mich, warum Österreich jetzt auch noch bei der Umsetzung hinterherhinkt und damit das Inkrafttreten der Reform verzögert", so Schilling.
„Wer ständig von Gleichstellung und Vereinbarkeit redet, aber es dann nicht schafft, eine längst beschlossene europäische Reform zu ratifizieren, hat ein Glaubwürdigkeitsproblem. Andere Mitgliedstaaten handeln längst, während Österreich weiter zuschaut. Herr Bundeskanzler, wie halten wir es jetzt mit der Vereinbarkeit von Beruf und Kindern? Auch die SPÖ muss sich entscheiden, ob sie Gleichstellung nur verspricht oder bei der Umsetzung auch Druck macht", kritisiert die grüne EU-Abgeordnete Lena Schilling.
Schilling fordert die Bundesregierung auf, das nationale Ratifikationsverfahren unverzüglich abzuschließen und Österreichs Zustimmung an den Rat zu übermitteln.
Hintergrund:
Die Reform sieht eine vorübergehende Ausnahme von der Pflicht zur persönlichen Stimmabgabe vor. Abgeordnete sollen ihre Stimme bis zu drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin und bis zu sechs Monate nach der Geburt an eine vertrauenswürdige Kollegin oder einen Kollegen übertragen können.
Dänemark, Bulgarien, Luxemburg und Griechenland haben die notwendigen nationalen Verfahren bereits abgeschlossen. Irland, Lettland, Portugal, Rumänien und Schweden haben angekündigt, die letzten Schritte zur Ratifikation zu setzen.
Rückfragen & Kontakt
Stefanie Wehlend
Pressesprecherin Lena Schilling
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