- 15.09.2026, 11:07:05
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Städtebund befürwortet neue E-Moped-Regelung
Ab 1. Oktober gelten neue Regeln für E-Mopeds – das schützt die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen
E-Mopeds gelten nicht mehr als Fahrräder - mit 1. Oktober wird der letzte Teil der StVO-Novelle umgesetzt, die so genannte „E-Mopedregelung“. Fahrzeuge der Klasse L1e-B werden damit als Kraftfahrzeuge eingestuft, bisher wurden sie als Fahrräder behandelt und durften damit Radwege und Radverkehrsanlagen benutzen. Dies ist nun vorbei. E-Mopeds dürfen nach wie vor verwendet werden, allerdings lediglich auf der Fahrbahn und mit entsprechender Zulassung. Sie werden herkömmlichen Mopeds somit gleichgestellt.
Mit der neuen Regelung wird eine langjährige Forderung des Österreichischen Städtebundes erfüllt. Endlich gibt es einen gesetzlichen Rahmen, um Radwege und gemischte Geh- und Radwege, die für die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen da sind, sicherer zu machen.
„Als Städtebund begrüßen wir die Neuregelung zu E-Mopeds, die ab 1. Oktober gelten und so zu mehr Sicherheit für den Fuß- und Radverkehr beitragen wird. Durch die ständige Weiterentwicklung elektrischer Kleinfahrzeuge ist das ein wichtiger Schritt und ist insbesondere in Städten, wo ohnehin weniger Platz ist, ein wesentlicher Ansatzpunkt, um Konflikte zu vermeiden.“ erklärt der St. Pöltner Vizebürgermeister Michael Kögl, Vorsitzender des Städtebund-Verkehrsausschusses.
Auch die Grazer Vizebürgermeisterin Judith Schwentner ist zufrieden: „Ich bin erleichtert, dass wir es nach jahrelangem Einsatz gemeinsam geschafft haben, ein wichtiges Anliegen vieler Menschen umzusetzen: E-Mopeds gehören nicht auf den Radweg. Die neue Regelung schafft endlich klare Verhältnisse und mehr Sicherheit für Radfahrer:innen und Fußgänger:innen.“
Der Linzer Vizebürgermeister Martin Hajart betont: „Es ist Aufgabe der Politik, gerade die schwächsten Verkehrsteinehmer:innen zu schützen. In Fußgängerzonen, auf Geh- und Radwegen sind etwa auch Kinder, betagte und mobilitätseingeschränkte Personen unterwegs. Schwere und schnelle Fahrzeuge wie E-Mopeds können hier die Sicherheit und das Sicherheitsgefühl maßgeblich negativ beeinträchtigen. Die E-Mopeds gehören dorthin, wo ihr Geschwindigkeitsniveau und ihre Breite zu den übrigen Verkehrsteilnehmer:innen passen: Auf die Fahrbahn!“
StVO-Novelle ist bedeutender Schritt
Mit dem Inkrafttreten der neuen E-Mopedregelung wird der letzte Teil der angekündigten StVO-Novelle von Mobilitätsminister Peter Hanke umgesetzt.
„Das ist ein wichtiger Schritt für mehr Verkehrssicherheit.“ betont Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger: „Klare, faire Regeln erleichtern das Miteinander im Straßenverkehr. Mit der Gleichstellung von E-Mopeds und Mopeds mit herkömmlichem Antrieb bekommen nun die schwächsten Verkehrsteilnehmer:innen ihren Platz zurück. Wir sind sehr dankbar, dass die Rückmeldungen der Kommunalpolitik hier endlich wahrgenommen wurden, denn unsere Bürgermeisterinnen und Bürgermeister haben das Ohr bei den Menschen und haben diese nun vorgenommen Anpassungen schon seit Jahren von der Bundespolitik gefordert!“
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Katharina Kunz
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