• 14.09.2026, 10:42:02
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Sima begrüßt E-Moped-Verbot auf Radwegen

Mehr Sicherheit auf Wiens Radwegen - Wien baut Radwege weiter aus

Wien (OTS) - 

Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima begrüßt das von Mobilitätsminister Peter Hanke auf den Weg gebrachte E-Moped-Verbot auf Radwegen, das mit 1. Oktober in Kraft tritt. Besitzer*innen von E-Mopeds müssen ihre Fahrzeuge künftig anmelden und versichern. Waren sie bislang wie Fahrräder eingestuft, werden sie nun gesetzlich Mopeds mit Verbrennungsmotor gleichgestellt und müssen somit auf der Straße fahren. Außerdem gilt neben der Versicherungspflicht auch Führerschein- und Helmpflicht.

„All dies erhöht die Sicherheit auf Wiens Radwegen, denn E-Mopeds waren in vielen Fällen viel zu schnell unterwegs und sind auch aufgrund ihres Gewichts eine echte Gefahr für Radfahrende und Fußgänger. Wir haben uns als Stadt Wien lange dafür stark gemacht, dass diese schweren motorisierten Gefährte von den Radwegen verschwinden, denn Radfahrende sollen auf den Radwegen sicher unterwegs sein. Wien baut die Radinfrastruktur laufend aus – allein im Hauptradwegenetz wurden in den vergangenen Jahren über 100 Kilometer neue Radwege errichtet und im Bezirksnetz noch einmal um die 50 km. Mir sind sichere Radwege ein zentrales Anliegen und wir werden diese weiter ausbauen. Ein Schwerpunkt ist aktuell der Ringradweg, wo wir im Herbst mit dem ersten Abschnitt beginnen und den Rad- und Fußverkehr entflechten und so sicherer für alle machen“, so Sima.

Messungen des Kuratoriums für Verkehrssicherheit hatten gezeigt, dass knapp zwei Drittel der E-Mopeds deutlich über den bislang erlaubten 25 km/h unterwegs sind. Auch laut Verkehrsexperten der TU Wien beeinträchtigen E-Mopeds vor allem aufgrund ihres Gewichts bzw. ihrer Fahrdynamik das Sicherheitsgefühl am Radweg massiv: Ein durchschnittliches, kennzeichenloses E-Moped bringt 70 bis 80 kg Leergewicht auf die Waage, dazu kommt das Gewicht des Fahrers und in vielen Fällen zusätzliche Ladung. Zum Vergleich: Ein klassisches Mofa mit Verbrennungsmotor, das auf der Straße fahren muss, wiegt rund 46 kg. Somit sei es für Sima überfällig, dass E-Mopeds künftig nicht mehr auf den Radwegen fahren dürfen.

Kennzeichen, Versicherung und Pickerl verpflichtend

Mit der Neueinstufung müssen E-Mopeds definierter Klassen – insbesondere Fahrzeuge der Klasse L1e-B mit einer Maximalgeschwindigkeit von 25 km/h und Antrieb ohne Tretunterstützung – künftig über eine Kfz-Haftpflichtversicherung verfügen. Besitzer benötigen ab 1. Oktober ein Kennzeichen und eine Zulassung. Darüber hinaus unterliegt das Fahrzeug einer regelmäßigen Begutachtung gemäß § 57a KFG, sie brauchen also ein sogenanntes „Pickerl“. Zusätzlich wird das Tragen eines geeigneten Helms verpflichtend – alles Regelungen, wie sie auch für herkömmliche Mopeds gelten. All diese Maßnahmen machen das Radfahren auf den Radwegen sicherer und dies sei das zentrale Anliegen sowohl des Mobilitätsministeriums als auch der Stadt.

rk-Fotoservice: https://presse.wien.gv.at/

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Sophia Schönecker
Telefon: +43 1 4000 82182, 0676/8118 82182
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