- 14.09.2026, 08:58:32
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GÖD-Justizgewerkschaft ruft zur Aktionswoche für den Rechtsstaat auf: „Jahrespensum schon im Oktober erbracht.“
Die GÖD-Justizgewerkschaft schließt sich dem Protestaufruf der Richter:innen und Staatsanwält:innen für die Woche vom 12. bis 16. Oktober 2026 vollumfänglich an.
„Ohne zusätzliches Personal droht der Kollaps des gesamten Systems“, schlägt Werner Gschwandtner, Vorsitzender der Justizgewerkschaft, Alarm und erklärt: „Schon Mitte Oktober hat die österreichische Justiz ihr Arbeitspensum für das gesamte Jahr 2026 rein rechnerisch erbracht. Jede Stunde, die ab dem 12. Oktober gearbeitet wird, geschieht ohne ausreichende personelle Abdeckung und geht direkt auf Kosten der Gesundheit unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.“
Die Justizgewerkschaft unterstützt daher aus voller Überzeugung die von den Richter:innen und Staatsanwält:innen initiierte bundesweite Aktionswoche vom 12. bis 16. Oktober 2026 unter dem Motto „100 % erreicht. Was jetzt?“.
Personalnot trifft den gesamten Apparat
Die Gründe für die Notlage liegen auf der Hand: Trotz massiver Mehrbelastungen – hervorgerufen durch immer komplexere Verfahren und zeitintensive Aufgaben wie umfangreiche Handyauswertungen – wurden im Doppelbudget 2027/2028 keinerlei zusätzliche Planstellen für Richter:innen sowie Staatsanwält:innen vorgesehen. Zudem fehlen österreichweit rund 200 Diplomrechtspfleger:innen.
„Der eklatante Personalmangel betrifft nicht nur die Rechtsprechung, sondern schlägt mit voller Härte auf den Kanzleibereich, die Fach- und Diplomrechtspflege sowie alle nachgelagerten Dienststellen durch“, betont Gschwandtner. Dass die Initiative auch von den Präsident:innen der Oberlandesgerichte und Gerichtshöfe sowie den Vorsteher:innen der Bezirksgerichte ausdrücklich mitgetragen wird, unterstreicht die Dramatik der Lage.
Dienstbetrieb wird auf ein Minimum beschränkt
Um der Forderung nach einer nachhaltigen personellen Ausstattung Nachdruck zu verleihen, empfiehlt die Gewerkschaft allen Dienststellen für die Aktionswoche vom 12. bis 16. Oktober 2026 folgende Maßnahmen:
- Verhandlungen und Vernehmungen: Anberaumungen sind – soweit rechtlich zulässig – auf ein Minimum zu reduzieren oder zu vertagen.
- Parteienverkehr und Amtstage: Der Parteienverkehr und Amtstagstermine sollten im Aktionszeitraum ausgesetzt beziehungsweise nicht neu vergeben werden.
- Ausfertigung von Entscheidungen: Die Ausfertigung von Schriftstücken wird auf unaufschiebbare Fälle beschränkt.
Bürgerschutz bleibt garantiert: Dringende und unaufschiebbare Angelegenheiten – wie Haftsachen, Fristsachen oder einstweilige Verfügungen – sind von den Einschränkungen selbstverständlich ausgenommen. Der rechtliche Schutz der Bevölkerung bleibt ununterbrochen gewahrt.
Appell an die Politik
„Ein funktionierender Rechtsstaat braucht eine verlässliche und ausreichende Ressourcenbasis. Wenn das System nur noch durch permanente Überlastung der Beschäftigten aufrechtzuerhalten ist, muss die Politik unverzüglich handeln. Wir setzen gemeinsam ein klares Signal für faire Arbeitsbedingungen und einen handlungsfähigen Rechtsstaat“, so Gschwandtner abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Gewerkschaft Öffentlicher Dienst – Justizgewerkschaft
HR Werner Gschwandtner, Vorsitzender
E-Mail: [email protected]
Tel.: +43 664 8437743
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