- 12.09.2026, 15:01:02
- /
- OTS0018
ÖAAB zum Tag der pflegenden Angehörigen: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit müssen in jedem Betrieb selbstverständlich werden
Generalsekretär Lukas Brandweiner: Pflege darf kein Karriereknick sein
„Pflege trifft Familien meistens über Nacht. Ein Sturz, ein Spitalsaufenthalt, ein Anruf, und plötzlich steht das ganze Leben auf einer neuen Grundlage. Betroffen sind sehr oft Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mitten im Berufsleben, häufig Frauen, häufig in der Phase, in der beruflich viel weitergehen würde. Genau dort setzt der ÖAAB an, denn Pflege darf kein Karriereknick sein. Die Instrumente dafür gibt es bereits, sie sind nur viel zu wenig bekannt: Pflegekarenz und Pflegeteilzeit sichern das Dienstverhältnis ab, in Betrieben ab sechs Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern gibt es dafür sogar einen einseitigen Rechtsanspruch für bis zu vier Wochen, wenn die Zeit für lange Verhandlungen fehlt. Das Pflegekarenzgeld beträgt 55 Prozent des Nettoeinkommens und heuer mindestens 551,10 Euro im Monat. Wer die Erwerbstätigkeit für die Pflege zurückstellt, kann sich in der Pensionsversicherung begünstigt selbst oder weiterversichern, die Beiträge trägt zur Gänze der Bund. Aus der Pflege daheim darf keine Pension am Existenzminimum werden. Was es jetzt braucht, ist Bewusstsein in den Betrieben. Ein Unternehmen, das seine Mitarbeiterin in einer Pflegesituation hält statt verliert, macht kein Sozialprojekt, sondern gute Personalpolitik, gerade bei diesem Arbeitskräftebedarf", so der Generalsekretär des ÖAAB, Lukas Brandweiner, der weiters betont: „Ich wünsche mir Betriebsrätinnen und Betriebsräte, Personalabteilungen und Chefinnen und Chefs, die aktiv auf die Möglichkeiten hinweisen, statt zu warten, bis jemand kündigt. Als Präsident des Hilfswerks Niederösterreich sehe ich täglich, was es bedeutet, wenn Beruf und Pflege zusammenpassen, und was es anrichtet, wenn sie es nicht tun, besonders im ländlichen Raum. Anerkennung für pflegende Angehörige zeigt sich nicht an einem Tag im September. Sie zeigt sich am Dienstplan, am Gehaltszettel und am Pensionskonto."
Rückfragen & Kontakt
Die Volkspartei
Abteilung Presse
Telefon: (01) 401 26-100
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.dievolkspartei.at
OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT | NVP






